Gewinnspiel "Move to Vegas".

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[Trigami-Review]

Wer will nicht mal nach Las Vegas? Und das vielleicht sogar kostenlos. Verlost wird aktuell ein Move to Las VegasGutschein für eine Reise nach Las Vegas für zwei Personen mit Condor ab Frankfurt, ein Cabrio von Holiday Autos für fünf Tage, einen Gutschein für vier Nächte im Planet Hollywood Hotel & Casino und zwei Tickets für Abendshows.

Was man dazu tun muss? Registriert Euch auf der Facebook-Seite des Gewinnspiels. Wichtig ist, dass Ihr für Eure Registrierung den Wohnort auf Las Vegas setzt. Das könnt ihr natürlich, sobald ihr angemeldet seid, wieder ändern.
Der Gewinner wird im Losverfahren ermittelt und anschließend per E-Mail benachrichtigt. Ach ja: Übrigens ist die Teilnahme erst ab 21 erlaubt, das ist schließlich auch Gesetz in den Staaten.

Hier zum Gewinnspiel auf facebook

Stellungnahme des Innenministeriums zur Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Polizeieinsatz. #s21

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Heute den folgenden Brief des Innenministeriums erhalten:

Baden-Württemberg
Innenministerium

Betrifft: Ihre Beschwerde vom 05.10.2010 gegen Polizeibeamte und Herrn Landespolizeipräsident Dr. Wolf Hammann in Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz am 30.09.2010 im Schlossgarten, Stuttgart

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

Ihre Beschwerde vom 05.10.2010 gegen Polizeibeamte und Herrn Landespolizeipräsident Dr. Wolf Hammann in Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz am 30.09.2010 im Schlossgarten, Stuttgart ist am 08.10.2010 im Innenministerium Baden-Württemberg eingegangen.

Aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung und den ggf. strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz haben wir den Vorgang zwischenzeitlich der Staatsanwaltschaft Stuttgart zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Über Ihre Beschwerde wird das Innenministerium daher erst nach Abschluss des Verfahrens der Staatsanwaltschaft entschieden.

Mit freundlichen Grüßen,
W.O.

Stellungnahme der Landesmedienanstalt zum #tatortinternet.

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Eben diese Stellungahme der Landesmedienanstalt Hessen erhalten:

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

per E-Mail hatten Sie sich bei den Landesmedienanstalten über die Sendung „Tatort Internet“ im Programm von RTL 2 beschwert. Ihre Beschwerde wurde an uns, die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) weitergeleitet, da wir die Federführung über die Aufsicht des Programms von RTL 2 inne haben.

Grundsätzlich behandeln die Sendungen ein gesellschaftlich wichtiges Thema. Über den möglichen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen über Chat-Foren im Internet müssen Erwachsene und Kinder aufgeklärt werden. Trotz der positiven Absicht, die hinter „Tatort Internet“ liegt, muss die Sendung den rundfunkrechtlichen Bestimmungen genügen. Aus diesem Grund haben wir unserem gesetzlichen Auftrag entsprechend ein Prüfverfahren eingeleitet.

Bei der rundfunkrechtlichen Prüfung stehen die vom Rundfunkstaatsvertrag vorgegebene Einhaltung der Programmgrundsätze und des Persönlichkeitsrechts sowie die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen im Vordergrund. Das Ergebnis der Prüfung durch die LPR Hessen werden die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) und die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) abschließend beraten. Nach Abschluss der Prüfung werden wir Sie unaufgefordert über das Prüfergebnis in Kenntnis setzen.

In jedem Fall möchten wir Ihnen für Ihre Hinweise danken. Mit Ihrer Kritik unterstützen Sie die Landesmedienanstalten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, ein den medienrechtlichen Bestimmungen entsprechendes Programm zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Team Programmaufsicht

Gründungsphase.

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Befinde mich gerade in der Gründungsphase meiner ‚Agentur für neuartige Kommunikation UG‘. Die Internetseite ist zwischenzeitlich fertig und erreichar unter www.agenturvs.de – Wäre nett, wenn ihr mir Rückinfo geben würdet, wie ihr sie findet.

Bis dahin: Alles Liebe :).

Schnappschüssen vom Video dank Kodak Kiosk.

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[Trigami-Anzeige]

Fast jeder kennt ihn, und so mancher mag ihn auch schon benutzt haben. Es gibt ihn in bDrogeriemärkten, wie Müller, Rossmann, dm, in Multimediageschäften wie Media Markt und auch bei Karstadt: Den Kodak Kiosk.

Alle Arten von Fotoprodukten kann man durch den Kodak Kiosk entwickeln lassen: Fotos, Kollagen, Poster, Kalender, Fotobücher und Geschenkartikel – und das mit einer sehr hochwertigen Qualität und speziellem Fotopapier. Großer Vorteil: Im Gegensatz zu anderen Fotodiensten kann man hier seine Bilder sofort mitnehmen und bekommt sie nicht erst am Folgetag. aNeben der normalen Bildentwicklung stehen dem Kunden auch besondere Highlights, wie „Drucken vom Video“, „Tieraugen Retusche“ und „Kalender- und Grußkarten“ zur Verfügung.

Wer bis Freitag, den 29. Oktober 2010 die neue Video-Schnappschussfunktion nutzt, dort gleich an der Kasse bezahlt und anschließend die Bon-Nummer auf der Internetseite eingibt, nimmt an der Verlosung teil, einen Tag an der größten Filmautobahn für Action-Fahrszenen („Alarm für Cobra 11“) zu verbringen oder eine KODAK PLAYSPORT Videokamera zu erhalten.

Jetzt teilnehmen!

Bahn: Wegen Angst vor Gewalt dürfen sich Mitarbeiter Pseudonyme geben. #s21 schuld?

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Gut, dass die Bahn wöchentlich die unseriösen Schlagzeilen neu erfindet: So vergisst man logonicht, dass es diesen Laden noch gibt.

Ab sofort sollen Zugbegleiter und -mitarbeiter Pseudonyme statt echter Namen verwenden dürfen. In dem Bericht der Frankfurter Rundschau wird sogar erzählt, wie sich Frau Yildiz in der Zukunft in Schmidt umbenennen möchte – bei der Bahn nun alles kein Problem mehr… Als Begründung wird angegeben, dass Bahnmitarbeiter wohl oft geschlagen, beleidigt oder bespuckt werden.

Was daran durch diese neue Regelung geändert werden soll, ist mir unbekannt. Denn die meisten der jährlich 800 Fälle geschehen unmittelbar im Berufsalltag – und nicht im Privatleben. Und ich denke, Polizisten, Straßenarbeiter oder Richter haben kein geringeres Risiko mit „Kundschaft“ Ärger zu bekommen, als Bahnmitarbeiter.

Zumal der Kontrolleur, der mich stets kontrolliert, nur eine Nummer hat.

Bild: Peter von Bechen / Pixelio.de

Feedback von Innocence in Danger zu ‚Tatort Internet‘.

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Sehr geehrter Herr Ratzinger,

vielen Dank für Ihr Feedback zur Sendung „Tatort Internet- Schützt endlich unsere Kinder!“ und Ihr Interesse an diesem wichtigen Thema.
Mit Ihren Reaktionen auf unsere Arbeit gegen die pornografische Ausbeutung von Kindern setzen wir uns gerne auseinander. An dieser Stelle wollen wir nochmal darauf verweisen, dass es unser Anliegen ist über die Gefahren im Internet aufzuklären und Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen.  Lassen Sie uns gemeinsam gegen die Kriminalität via Internet kämpfen!
Wir bedauern es sehr, dass wir sie mit unserer Sendung nicht erreicht haben.
Hochachtungsvoll,

das Team von Innocence in Danger