Tipp: So verlängerst Du das Internet am Hotspot

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Oft kommt es vor, dass man sich irgendwo befindet, wie z.B. bei McDonalds oder Starbucks und Du dringend auf Internet angewiesen bist. Eine Stunde kostenlos surfen ist dort inklusive. Was aber, wenn Du mal länger Internet brauchst? So lange Du ein Getränk konsumierst, wird man Dich wohl kaum aus dem Laden werfen.
 
Viele der Hotspots sind so eingerichtet, dass man sich mit einer Handynummer registrieren muss. Pro Tag bekommen Sie so 1 oder 2 Stunden gratis Internet. Wenn die Stunde aufgebraucht ist, bedeutet das aber nicht, dass Du nun kein Internet mehr hast.
 
Vorgehensweise:
 
1. Besuche die Internetseite vsimcard.com.
2. Klicke auf „Simkarten“.
3. Wähle eine Rufnummer aus und klicke auf „Absenden“.
4. Gebe diese Handynummer auf der Registrierseite für den Hotspot ein.
5. Lass Dir die Bestätigungs-SMS zusenden.
6. Klicke auf der Seite vsimcard.com so oft auf „SMS Refresh“, bis der TAN eingetroffen ist und
7. gib diesen auf der Seite für den Hotspot ein.
 
Fertig! Du kannst wieder surfen.

Parkerlebnis Villingen – Teil 2 (Das Parken auf "privaten" Stellflächen)

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Auf einer Parkfläche mit vielen freien Parkplätzen blieb ich eine Viertelstunde stehen, um eine Lieferung bei einem Kunden vorbeizubringen. Das gefiel dem Inhaber des Parkplatzes gar nicht. Er zeigte mich beim Ordnungsamt an.

Einige Tage später hatte ich eine „Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung“ im Briefkasten. Ordnungswidrigkeit:

Sie parkten ein Fahrzeug unbefugt auf einem Stellplatz außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche, obwohl deutlich sichtbar und allgemein verständnlich darauf hingewiesen war, dass die Benutzung durch Unbefugte untersagt ist. (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 LOWiG)

Interessant ist, dass dieses Landesgesetz nur in Baden-Württemberg gilt. Interessant ist auch, dass die StVG nur auf öffentlichen Flächen gilt. Daher meine Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Kr.,

im Verfahren zu oben genannten Aktenzeichen geben Sie an, ich sei als Halter des PKW verantwortlich, wenn das Fahrzeug falsch abgestellt wird. Fakt ist, dass ich an diesem Tage nicht mit dem genannten Firmenfahrzeug unterwegs war, sondern dieses an einen Mitarbeiter geliehen habe. Ich führe hierüber kein Buch, wer wann wohin fährt. Bei Ordnungswidrigkeiten, die sich aus dem LOWiG ergeben, gibt es keine sog. Halterhaftung nach § 25a StVG. Das Parken außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums entzieht sich der Wirkung des StVG. Wenn § 25a StVG zur Anwendung kommen soll, muss demnach eine OWi nach § 24 StVG vorliegen. Dies ist bei einem Verstoß gegen § 12 LOWIG BaWü nicht der Fall. Da ich die Daten des Parkers nicht liefern kann, ist das Verfahren einzustellen. Ich bitte um schriftliche Benachrichtigung.

Viele Grüße aus dem Schwarzwald,
Dominik Ratzinger

Parkerlebnis Villingen – Teil 1 (Die Unfähigkeit, Verkehrsschilder richtig aufzustellen)

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Wieder einmal musste ich mich mit den eifrigen Gemeindevollzugsbediensteten des Ordnungsamt Villingen herumschlagen. Diesmal bekam ich einen Strafzettel in einem absolutem Halteverbot, welches gar keines ist. Schaut mal auf die Bilder:

2014-09-15 11.05.482014-09-15 11.06.04
Ich habe das Schild mal rot markiert, dass Ihr nicht allzu lange suchen müsst. Meine Antwort an das Ordnungsamt: