Als ich vor kurzem einen Monat in München lebte, wurde ich an einem Tag (beim Hinweg und beim Rückweg zur Arbeit) beim „Schwarzfahren“ erwischt. Aber ich hatte nur mein Wochenticket im Hotel vergessen. Heute musste ich mich mal wieder mit nem Brief verteidigen. Kennt sich da rechtlich jemand aus? Habe ich die Beweispflicht oder das Verkehrsunternehmen? Ich habe den Bürgermeister von München Ude flüchtig kennengelernt. Meint ihr, es bringt was, wenn ich mich an ihn wende? Die MVG ist ya ein städtisches Unternehmen…?!?!
Hier der Brief:

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Ihrer Mitarbeiterinnen informierte mich heute telefonisch über die Kosten, die mir von der MVG (Münchener Verkehrsgesellschaften) auferlegt worden sind und ich bin aus allen Wolken gefallen. Vor einigen Monaten bereits, hatte ich der MVG alle meine Fahrscheine, die sich über einen Monat Aufenthalt in München angesammelt hatten und zusätzlich auch 2 Wochentickets, von denen eines zum Zeitpunkt noch gültig war, zugeschickt. Da ich nie eine Antwort der MVG erhielt, ging ich davon aus, die Sache hätte sich mittlerweile erledigt. Ich habe weder ein Antwortschreiben; noch meine Fahrscheine zurückbekommen.
An dem Tag, als ich zweimal ohne gültigen Fahrschein erwischt wurde, hatte ich mein Wochenticket im Hotel vergessen. Der Zug war total überfüllt, sodass ich weder einen Sitzplatz bekam, noch mich an irgendeiner Stange, etc. festhalten konnte.
Mein Mitreisender Roman Frei, bekam sein erhöhtes Beförderungsentgeltes bereits erlassen, obwohl er zusammen mit mir unterwegs war. Was ist das bitte für eine Ungerechtigkeit? Ich muss bezahlen, weil ich vielleicht ein paar wenige Monate älter bin?!
Ich fordere von der MVG eine erneute Prüfung meiner Unterlagen, die noch immer bei der MVG sind, eine anschließende Übersendung meines Eigentums und die Stornierung des erhöhten Beförderungsentgeltes, da dieses nicht rechtens zustandegekommen ist.
Ich bin weder in der Lage, noch in der Bereitschaft, dieses zu zahlen und werde mich ggf. an die zuständige Verbraucherzentrale, sowie meinen Anwalt wenden.
Ich bitte Sie um Antwort per Post oder Fax. […] Vielen Dank!

Hochachtungsvoll,

Dominik T. Ratzinger

Die Schw**ne wollen 110,– EUR…

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  1. Anonymous
    Dez 18, 2007

    da kann ich dir leider nicht weiterhelfen, der brief klingt alelrdings recht gut..^^

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  2. lustmolchin
    Dez 18, 2007

    Bin zwar kein Jurist, aber Du bist ohne Fahrschein erwischt worden. Aus Sicht der MVG ist das nunmal Schwarzfahren. Was würdest Du tun, wenn Du der Eigentümer der MVG wärst und täglich hunderte Schwarzfahrer erwischt werden? Würdest Du Dich um Einzelschicksale kümmern?
    Die Fahrscheine hättest Du als Kopie senden sollen, hast Du wenigstens Kopien davon gemacht oder eingescannt?
    Ob die Drohung mit Anwalt und VZ Wirkung hat, wage ich zu bezweifeln. Ich würde versuchen, dies telenisch zu klären, Deine flüchtige Bekanntschaft zu Hr. Ude bringt Dir da herzhaft wenig. Damit verursachst Du bei der MVG ein leichtes Schmunzeln.
    Für dein Alter hast Du einen sehr guten Briefstil, wenn Du den selbst verfaßt hast.

    Emma

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  3. Ratzingeronline
    Dez 18, 2007

    Ya, natürlich stammt dieser Brief von mir xD. Sowas muss ich ya können, in meinem anderen Job. Ich denke, ich würde Leute einstellen, die sich wirklich darum kümmern und nicht nur den Anschein erwecken. Denn ich bin immernoch der Meinung, dass der Betrag von 110,– EUR ungerecht zustandegekommen ist. Die Drohung mit Anwalt bringt meiner Meinung nach viel, da dieser Betrag nur eine zivilrechtliche Strafe eines Unternehmens und keine strafrechtliche eines Gerichtes ist und dieses Themengebiet in einer rechtlichen Grauzone liegt.

    Danke für Deinen Rat,
    Liebe Grüße,
    RatzE

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  4. -thh
    Dez 18, 2007

    Eine rechtliche Grauzone ist da nicht erkennbar. Wer ohne gültigen Fahrschein Beförderungsmittel nutzt, schuldet das erhöhte Beförderungsentgeld, in der Regel in Höhe von 40,- EUR. Die spätere Vorlage eines Wochentickets kann daran nur dann etwas ändern, wenn es sich um ein personalisiertes und nicht übertragbares Ticket gehandelt hat; alles andere hat keinen Beweiswert, weil nicht belegbar ist, daß mit diesem Ticket nicht zur selben Zeit ein anderer die Beförderungsmittel genutzt hat.

    Im Zweifelsfall empfiehlt es sich dann, zur Vermeidung weiterer Kosten zu zahlen – und nicht mehr ohne Fahrkarte zu fahren. Spätestens beim zweiten Mal kann das wohl kein Versehen mehr gewesen sein; und wenn man seine Wochenkarte vergessen oder verlegt hat, muß man dann eben notfalls einen Einzelfahrschein lösen.

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