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Test des Schildes:

„Nur Schwerbehinderte mit außergeöhnlicher Gehbehinderung […] und BLINDE. Blauer Parkausweis ist auszulegen.“

Hab ich vor der Bad Dürrheimer Sauna „Solemar“ gefunden.

Ich hoffe, ich begegne nie einem blinden Autofahrer…

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  1. hexle
    Dez 28, 2007

    Lol, oh doch jeden Tag sehe ich einige….*lach*

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  2. Soldat0815
    Dez 28, 2007

    lol wie geil

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  3. Anonymous
    Dez 29, 2007

    echt lustig 😀

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  4. Effigone
    Dez 29, 2007

    Bei mir in der Stadt gibt es ein Parkhaus, bei dem im Aufzug die Stockwerke trotz großer Anzeige durchgesagt werden. Blinde im Parkhaus?!?

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  5. Anonymous
    Dez 30, 2007

    Blinde Autofahrer ? Fahren die nach Gehör oder Gefühl ?

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  6. ratze-versteher
    Dez 30, 2007

    Für BLINDE bezieht sich auf für „Blinde mit Fahrer.“ Die dürfen da nämlich parken…

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  7. Ratzingeronline
    Dez 30, 2007

    Ya, das weiß ich doch xD. Das hab ich mir dann schon gedacht. Lol

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  8. Ratzingeronline
    Dez 30, 2007

    Sinnlos xD

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  9. Klaus Stratmann
    Sep 05, 2011

    Ein Blinder muß selbstverständlich immer einen Begleiter haben, sitzt also nicht selbst am Steuer.
    Aber er kann gehen mit diesem Begleiter und zwar sehr weit und sehr lange. Ein Behinderter mit 70 %
    und einem G im Ausweis, der nicht lange gehen kann,
    darf nicht auf so einen Parkplatz. Ist das gerecht ?

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