Wenn wir als Bürger nicht reagieren, geht es – zumindest wenn es nach dem EU-Parlament geht – bald Foren, Musik- oder Videoplattformen (z.B. Youtube) und Bilder-Webseiten (z.B. Instagram) an den Kragen, wenn nicht schon während des Hochladens Inhalte auf Urheberrechte Dritter geprüft werden. Tut es mir nach und schreibt Eurem Abgeordneten!

Ich habe an meinen EU-Abgeordneten geschrieben. Also nicht an meinen, sondern den meines Wahlkreises. Grund dafür ist, dass sich das Internet wohl bald grundsätzlich verändern wird, wenn es nach den Plänen des EU-Parlaments geht. Artikel 13 soll bald regeln, dass Internetplattformen bald bereits WÄHREND des Hochladens von Inhalten dazu verpflichtet werden soll, ob Inhalte einem anderen Urheber gehören, also beispielsweise sollen Plattformen wie Youtube prüfen, ob Inhalte Anderer vorhanden sind. Aber WOHER soll Youtube das wissen? Eigentlich lässt sich das nicht umsetzen und stehen Plattforminhaber damit automatisch mit einem Bein im Gefängnis.

Auslöser für meine Mail an den Abgeordneten war folgendes Video von Rechtsanwalt Solmecke:


Daraufhin schrieb ich an Abgeordneten Andreas Schwab – auf die Schnelle – folgende Mail:

Sehr geehrter Herr Schwab,

Ich bin mit der aktuellen Fassung des Art. 13 nicht einverstanden. Das Internet verändert sich komplett, wird diese Fassung zum Gesetz. Als ihr Wähler verlange ich von Ihnen, dass sie für das Interesse ihrer Bürger einstehen und in diesem Sinne gegen den Artikel stimmen.

Es wäre nett, wenn Sie mir Ihre Stellung zu diesem Thema mitteilen. Vielen Dank.

Viele Grüße aus dem Schwarzwald,
DOMINIK T. RATZINGER

Daraufhin erhielt ich folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der geplanten Urheberrechterichtlinie, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.

Zweck der neuen Richtlinie ist es, einen fairen Ausgleich zu schaffen zwischen Online-Plattform-Dienstleistern, die es Benutzern ermöglichen, urheberrechtlich geschützte Inhalte hochzuladen und abzurufen, und den Urhebern und Künstlern als Schöpfer dieser Inhalte.

Manche Plattformen wie zum Beispiel Youtube verwehren sich gegen Lizenzvereinbarungen, indem sie sich darauf berufen, selbst keine urheberrechtlich relevante Verwertung der Inhalte vorzunehmen. Finanzielle Einnahmen durch solche Plattformen kommen daher nicht bei den Künstlern an. Artikel 11 und 13 der Urheberrechtsreform in Verbindung mit Erwägungsgrund 38 adressieren dieses Ungleichgewicht und sollen dafür Sorge tragen, dass Künstler an den finanziellen Einnahmen, die durch ihre Werke erzielt werden, beteiligt werden.

Die EVP-Fraktion tritt im Urheberrecht für einen ausgewogenen Ansatz ein: Wir glauben, dass die Interessen der Urheber als auch der Verbraucher nur geschützt werden können, wenn die Vielfalt der europäischen Kreativ- und Kulturwirtschaft erhalten bleibt. Die Nutzer sollen selbstverständlich Zugang zu Diensten haben, aber es müssen auch genügend Einnahmen erzielt werden können, um Rechteinhaber fair zu vergüten. Daher befürworten wir in den Verhandlungen Artikel 11, Artikel 13 und den Erwägungsgrund 38, um gerade kleinere und mittlere Musikunternehmen, Künstler und Journalisten sowie Verlage zu unterstützen.

Eine Zensur oder die Einschränkung der Nachrichtenverbreitung im Internet wird dadurch aber nicht erfolgen. Darauf legen wir großen Wert! Die Informationsfreiheit bleibt gewahrt, wenn man für urheberrechtlich geschützte Inhalte einen Betrag zahlen muss, ganz so wie man früher für die Zeitung zahlen musste. Gerade im Sinne der Informationsfreiheit wollen wir die Tragfähigkeit und die Vielfalt der europäischen Kreativ-, Kulturwirtschaft und Presse ja erhalten.

So verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Ihr
Andreas Schwab

Für mich Grund, mir bei der nächsten Wahl im Mai einen anderen Kandidaten zu wählen. Meine Reaktion:

Sehr geehrter Herr Schwab,

vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn ich Sie richtig verstehe, befürworten Sie nicht nur – genau wie ich – dass gerechte Vergütungen an Urheber jeder Art bezahlt werden, sondern auch – dies jedoch abweichend meiner Meinung und dem Großteil der anderen deutschen Internetbenutzer – , dass diese Inhalte VOR dem Upload auf Rechte anderer geprüft werden müssen („Upload-Filter“). Die jetzige Möglichkeit von Urhebern eigene Inhalte auch nach dem Upload eines Dritten als Eigentum zu markieren und mögliche Monetarisierungen zu übernehmen, bzw. für die sofortige Sperrung zu sorgen ist VOLLKOMMEN ausreichend und wahrt sowohl die Rechte eines jeden Internetbenutzers, sowohl die Rechte aller Urheber. Die Einrichtung eines sog. „Upload-Filters“ ist insbesondere für kleinere Unternehmen auch noch dann eine finanzielle Unmöglichkeit, wenn diese die 3 jährige Schonfrist überstanden haben. Kleineren Internetforen und Contentplattformen, die sich diesen Uploadfilter nicht leisten können, wird somit die rechtliche Grundlage entzogen. Das Internet wird sich grundsätzlich verändern. Als wäre es nicht schon nervig und sinnlos genug auf JEDER INTERNETSEITE mittlerweile auf „Ja, ich habe verstanden, dass Cookies gespeichert werden“ klicken zu müssen, obwohl man doch einfach in seinem Internetbrowser die Speicherung von Cookies deaktivieren kann. Unter diesen Umständen werden Sie bei der nächsten Wahl meine Stimme nicht mehr erhalten und auch Werbung dafür machen, seine Stimme für Kandidaten zu vergeben, die das Internet und die Grundrechte in ein angemessenes Verhältnis bringen möchten. Einschränkungen durch Uploadfilter gehen ZU WEIT. Sollte ich Sie falsch verstanden haben, bitte ich um Korrektur und entschuldige mich.

Ich gehe davon aus, dass Sie mit der Veröffentlichung unserer Kommunikation auf meinem privaten Blog http://ratzingeronline.de, sowie meiner geschäftlichen Internetseite http://agenturvs.de im Wortlaut einverstanden sind und bitte Sie mit mitzuteilen, wenn das nicht der Fall sein sollte, sodass ich dann Ihre Stellung zu diesem Thema in eigenen Worten wiedergeben werde.

Viele Grüße aus dem Schwarzwald,

DOMINIK T. RATZINGER

Reagiert jetzt!
Schreibt eine formlose Mail an Euren Abgeordneten (Übersicht aller Abgeordneten) oder unterschreibt eine Online-Petition (Beispiele: 1 | 2) zum Thema. Ansonsten ist das Internet bald nicht mehr das, was es einmal war.

Quelle Hintergrundbild:The Hemicycle of the European Parliament in Strasbourg during a plenary session in 2014. (Link„), Lizenz: CC BY-SA 3.0, Urheber: Diliff