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Heute hab ich mal wieder Post von meinem Lieblingspolitiker S. Kauder bekommen. Diesmal ging es nicht um den Petitionsausschuss, sondern um die Gentechnik in Deutschland. S. Kauder, der Chef des Petitionsausschusses, Mitglied im Rechtsausschuss und Abgeordneter für unseren Bezirk ist, schrieb in seinem Brief folgendes:

(Auszüge)

„Sehr geehrter Herr Ratzinger,
vielen Dank für Ihren Brief vom 19. Dezember 2007 zum Thema „Gentechnikfreie Landwirtschaft“. Ich weiß, dass die so genannte grüne Gentechnik viele Menschen bewegt und die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ihr skeptisch bis ablehnend gegenübersteht. Darauf muss die Politik eingehen und sie tut es auch. Daher möchte ich Sie gerne auf folgende Faktenlage hinweisen:

Seit Jahren werden in die Europäische Union Ölsaaten uns eiweißhaltige Futtermittel eingeführt, weil der Selbstversorgungsgrad […] bei nur etwa 35 Prozent liegt. […] 2006 lag der Anteil gentechnisch veränderter Sojabohnen an der gesamten Anbaufläche der USA bei fast 90 Prozent, in Argentiniern bei nahezu 100 Prozent und in Brasilien bei rund 60 Prozent. So kommen auch gentechnisch veränderte Futtermittel nach Deutschland. […]

Die derzeitige Kennzeichnungsregelung dient nicht der Aufklärung des Verbrauchers, sondern führt ihn in die Irre. […] Ein Großteil der Bevölkerung [meint], dass sie mit Gentechnik noch nicht in Berührung gekommen ist. Experten dagegen haben festgestellt, dass bei konsequenter Kennzeichnung 80 Prozent unserer Lebensmittel als gentechnisch verändert auszuzeichnen wären.[…]

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ich für meine Person hätten nichts gegen eine konsequente Kennzeichnung aller Lebensmittel, für deren Herstellung gentechnisch veränderte Organismen eingesetzt wurden. Dies ist aber eine Frage, die zusammen mit den EU-Mitgliedsstaaten entschieden werden muss. Die Bundesregierung wird sich in Brüssel dafür einsetzen.

Die von Ihnen angesprochenen Haftungsregelung, die erst ab einem Schwellenwert von 0,9 Prozent eingreift, hängt eng zusammen mit dem im vergangenen Sommer gefundenen Kompromiss zur Novellierung des Gentechnikrechtes.

Die Novelle des Gentechnikrechts beinhaltet neue Abstandsflächen zwischen Feldern mit genveränderten Pflanzen zu anderen Feldern. So werden mit dem künftigen Abstand von 150 Metern von herkömmlichen zu gentechnisch veränderten Pflanzen und 300 Meter zwischen Flächen mit Biomais und gentechnisch verändertem Mais zum ersten Mal rechtsverbindliche Sicherheitsabstände festgesetzt. […]

An dem von der rot-grünen Bundesregierung eingeführten Haftungsrecht wird nichts geändert. Es bleibt bei der von Rot-Grün beschlossenen Haftungsregelung, wonach eine Haftung erst ausgelöst wird bei einer gentechnischen Verunreinigung der Nachbarernte von über 0,9 Prozent. Die hängt damit zusammen, dass erst ab diesem Wert die Kennzeichnungspflicht besteht. […]

Haben Landwirt und Abnehmer einen niedrigeren Schwellenwert vertraglich vereinbart, so kann im Falle einer Verunreinigung von unter 0,9 Prozent die Haftung aus diesem niedrigeren Schwellenwert nicht auf Dritte abgewälzt werden. Unsere Rechtsordnung kennt nämlich keine Verträge zu Lasten Dritter. […]

Ich hoffe, dass diese Informationen für Sie von Nutzen sind. Oberstes politisches Ziel bleibt für meine Fraktion und mich der Schutz der Umwelt und der Schutz der Menschen.

Mit freundlichen Grüßen,
S. Kauder
Mitglied des Bundestages“

So, jetzt wissen wir etwas mehr.