Provokanter Titel – ich gebe es zu. Doch in Wirklichkeit sieht es tatsächlich so aus. Eine neue EU-Richtlinie zur „Bekämpfung von Kinderpornografie“ sieht nicht nur Internetsperren vor, sondern verpflichtet die 27 Mitgliedstaaten auch zur Kriminalisierung von Erotika mit Erwachsenen.

So sollen in der Zukunft alle pornografischen Inhalte von Darstellern, die über 18 sind verboten werden, wenn diese jünger aussehen. Dies wird zwangswiese dazu führen, dass Polizei und Staatsanwaltschaften noch überlasteter sind, als nun sowieso schon und die richtigen Kriminellen, die Kinderpornografie besitzen, herstellen oder verbreiten oft gar nicht mehr gefasst werden können, weil diese Staatsorgane gerade mit etwas anderem beschäftigt sind. Bloße 90% Wahrscheinlichkeit, dass die Darstellerin unter 18 ist, reichten für die Verurteilung. So sind beispielsweise zukünftig Bilder einer kleinbrüstigen 24-Jährigen verboten, wenn sie noch ein sehr junges Gesicht hat.

Auch verboten werden übrigens fiktive Darstellungen, also Zeichnungen oder Animationen. Ganz interessant beschreibt das der Blog von pornoanwalt.de:

Künftig muss daher ein 14jähriger, der in seiner Privatheit eine nackte 17jährige Schönheit zeichnet, in jedem Mitgliedstaat kriminalisiert werden. Ebenso eine 16jährige, die auf ihrem PC die virtuelle Darstellung eines gleichaltrigen nackten jungen Mannes generiert.

Noch ist das Gesetz nicht ganz durch – das ist aber nur noch eine Frage der Zeit…

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  1. Anonymous
    Nov 24, 2010

    Auch fiktive?
    Tja, dann wird wohl auch „Schneeflittchen und die 7 Zwerge“ vom Verkehr angezogen.
    Die Figur ist altersmäßig nicht wirrlkich einzuordenen – aber keiner hat bei den Emissionswerten heute noch eine Haut wie Schnee ab 18 Jahre.

    Die Zwerge seh ich dann schon in Sing Sing…
    Ich gehe ja mal von aus daß auch Kleinwüchsigkeit
    zur Annahme einer Minderjährigkeit führen kann.
    :))

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