Wusstest ihr, dass Polizisten als Wegelagerer bezeichnet werden dürfen (Urteil vom Oberlandesgericht) oder Sozialhilfeempfänger Bordellbesuche vom Staat bezahlen lassen können?

Alles im neuen Bestseller „Lexikon der kuriosen Rechtsfälle“ von Ralf Höcker. Das Buch ist WIRKLICH empfehlenswert…

Grüße!!