Eben diese Stellungahme der Landesmedienanstalt Hessen erhalten:

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

per E-Mail hatten Sie sich bei den Landesmedienanstalten über die Sendung „Tatort Internet“ im Programm von RTL 2 beschwert. Ihre Beschwerde wurde an uns, die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) weitergeleitet, da wir die Federführung über die Aufsicht des Programms von RTL 2 inne haben.

Grundsätzlich behandeln die Sendungen ein gesellschaftlich wichtiges Thema. Über den möglichen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen über Chat-Foren im Internet müssen Erwachsene und Kinder aufgeklärt werden. Trotz der positiven Absicht, die hinter „Tatort Internet“ liegt, muss die Sendung den rundfunkrechtlichen Bestimmungen genügen. Aus diesem Grund haben wir unserem gesetzlichen Auftrag entsprechend ein Prüfverfahren eingeleitet.

Bei der rundfunkrechtlichen Prüfung stehen die vom Rundfunkstaatsvertrag vorgegebene Einhaltung der Programmgrundsätze und des Persönlichkeitsrechts sowie die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen im Vordergrund. Das Ergebnis der Prüfung durch die LPR Hessen werden die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) und die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) abschließend beraten. Nach Abschluss der Prüfung werden wir Sie unaufgefordert über das Prüfergebnis in Kenntnis setzen.

In jedem Fall möchten wir Ihnen für Ihre Hinweise danken. Mit Ihrer Kritik unterstützen Sie die Landesmedienanstalten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, ein den medienrechtlichen Bestimmungen entsprechendes Programm zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Team Programmaufsicht

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  1. ich-bin-es
    Okt 28, 2010

    Warum beschwert man sich denn über diese Sendung?

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  2. Ratzingeronline
    Okt 28, 2010

    Weils da lediglich um Einschaltquoten geht!? Ich dachte, Du als Kritiker von Allem, hast das auch schon durchschaut. Die gaukeln den Zuschauern vor, die „Kinderliebhaber“ würden angezeigt – tatsächlich ist bei der Staatsanwaltschaft erst nach Monaten eine Information eingegangen. Das ist doch alles Geldmacherei und Quotenjagd.

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  3. ich-bin-es
    Okt 28, 2010

    Weswegen sollen sie angezeigt werden? Weil sie mit einer erwachsenen Frau gechattet haben? Weil sie sich mit einer erwachsenen Frau getroffen haben?
    Ist doch Unsinn, und darüber muss man sich nicht mal aufregen.

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  4. Ratzingeronline
    Okt 28, 2010

    Doch, bei geschauspielter Anteilnahme rege ich mich auf.

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  5. stang2k
    Okt 28, 2010

    Es geht glaube ich gar nicht darum, dass sich dahinter eine erwachsene Frau gewesen ist, sondern darum, dass der Gegenüber davon ausgegangen ist, dass es sich um ein KIND handelt 😉 und sowas gehört sofort bestraft, egal wie.

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  6. Ratzingeronline
    Okt 28, 2010

    Rechtlich kann man ihn aber nur belangen, wenn er das mit einem echten Kind gemacht hat. Daher ist die Sendung völlig sinnfrei.

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