Gericht verbietet BKA Weitergabe von Sperrlisten an Provider.

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Ein Bremer Online-Blogbetreiber berichtet heute, dass das BKA seine Sperr-VertrBarriereäge bis zur endgültigen gesetzlichen Grundlage nicht durchsetzen darf.

Das Zivilgericht Wiesbaden hat die erfreuliche Nachricht beschlossen. Auch wenn am 10. Juli 2009 von einem Justiziar des BKAs bestätigt wurde, dass bisher keine Sperrlisten herausgegeben worden seien, so zweifle das Gericht dennoch an, wie weit ein Prozessreferat überhaupt „für das Handeln von Fachabteilungen verbindliche Erklärungen […] abgeben kann“.

Das Gericht zwingt nun das BKA zur unverzüglichen „eidesstaatliche[n] Versicherung seines Präsidenten und […] des für die Erstellung der Listen […] zuständigen Referatsleiters des BKA vorzulegen, aus der sich klar und eindeutig ergibt, dass der zwischen dem Bundeskriminalamt und der [Provider] […] geschlossenen Vertrag bisher nicht umgesetzt wurde und keinerlei Listen bisher dem Provider […] zur Verfügung gestellt worden sind und werden.“

Kurz: Eine Übermittlung jeglicher Sperrlisten zum Provider wird dem BKA durch das Verwaltungsgericht verboten. Der Blogbetreiber Julian Kornberger schreibt weiter, dass – sollte dies dennoch der Fall sein, vermutlich ein Verfügungsbeschluss erlassen wird.

[Schriftsatz des Gerichts]

Foto: Kenneth Brockmann / pixelio.de

Wikipedia gesperrt.

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Was sagt man dazu?

Mit einstweiliger Verfügung des Landgerichts Lübeck vom 13. November 2008, erwirkt durch Lutz Heilmann, MdB (Die Linke), wird es dem Wikimedia Deutschland e.V. untersagt, „die Internetadresse wikipedia.de auf die Internetadresse de.wikipedia.org weiterzuleiten“, solange „unter der Internet-Adresse de.wikipedia.org“ bestimmte Äußerungen über Lutz Heilmann vorgehalten werden. Bis auf Weiteres muss das Angebot auf wikipedia.de in seiner bisherigen Form daher eingestellt werden. Der Wikimedia Deutschland e.V. wird Widerspruch einlegen.

Der Wikimedia Deutschland e.V. ist nicht Anbieter der unter de.wikipedia.org zugänglich gemachten „Wikipedia“ und hat auch keinen Einfluss auf die in der Online-Enzyklopädie abrufbaren Inhalte. Der Wikimedia Deutschland e.V. ist vielmehr ein gemeinnütziger Verein zur Förderung Freien Wissens, der lediglich über die Anwendung der Wikipedia aufklärt. Betreiber der Enzyklopädie ist die in der Anbieterkennzeichnung der Enzyklopädie genannte Wikimedia Foundation, eine in Florida, Vereinigte Staaten, inkorporierte Stiftung mit Sitz in San Francisco.

Ruhiger Abend

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Gestern war ein übler Abend. Kein Kommentar dazu von meiner Seite xD… Für Freunde ist ein Eintrag lesbar. Heute wird nur ein ruhiger gemacht. Wenn ich morgen Lust hab, gibts noch ne Jahresrückblick. Ich liebe Euch alle und wünsch euch nen guten Beschluss oder nen guten Rutsch oder wie man bei euch sagt.