News: Verfassungsbeschwerde zur Vorratsdatenspeicherung.

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Es gibt Neuigkeiten zur Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland aufgrund der Vorratsdatenspeicherung. Vor einigen Tagen erreichte mich folgendes Schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben sich mit 34.938 weiteren Antragstellerinnen und Antragstellern an der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung beteiligt und mich mit Ihrer Vertretung beauftragt. Damit haben Sie mitgeholfen, ein eindrucksvolles Signal gegen den bisher größten Angriff auf das Recht jedes Bürgers auf Privatheit und unbeobachtete Kommunikation zu setzen. Zu den Antragstellern unserer Verfassungsbeschwerde gehören auch Abgeordnete aller demokratischen Parteien.

Weitere Verfassungsbeschwerden wurden von bekannten FDP-Politikern, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hirsch, und zahlreichen Bundestagsabgeordneten der Fraktion „Die Grünen“, vertreten durch Prof. Dr. Schneider, eingelegt.

Endlich ist es so weit und das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 15.12.2009 die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Was ist bisher geschehen?

Das Bundesverfassungsgericht hat mit mehreren einstweiligen Anordnungen seit dem 11.03.2008 Auskünfte über die auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsdaten erheblich eingeschränkt, die Vorratsdatenspeicherung selbst aber vorläufig zugelassen.

Praktisch heißt das, dass zurzeit alle Verbindungsdaten von Telefongesprächen, Telefaxen, E-Mail-Abrufen und Internetnutzungen gespeichert werden, Auskunft hierzu wird aber nur unter einschränkenden Voraussetzungen erteilt.

Für alle von Ihnen, die sich über das Verfahren und aktuell über den Verlauf der mündlichen Verhandlung informieren wollen, werden auf der Webseite des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung Informationen angeboten:
http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de

Am 15.12.2009 wird unter dieser Adresse ab 8 Uhr eine Pressekonferenz der Beschwerdeführer zu sehen sein und wird ab 10 Uhr live aus der Mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts berichtet werden. Darüber hinaus wird der Arbeitskreis am 15.12.2009 einen öffentlichen Informationsraum in Karlsruhe bereitstellen. Sitzplätze im Gerichtssaal sind leider keine mehr vorhanden!

Schäuble gehackt.

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Unbekannten ist gestern das Unfassbare gelungen. Durch das Hacken der Internetseite von Wolfgang Schäuble, Bundesminister des Innern, machte dieser die gesamte Nacht hindurch Werbung für seine Gegnergruppe „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“.

Dieser Arbeitskreis, dem auch ich angehöre, hat sich als Ziel gesetzt, durch unzählige Aktionen gegen die von Schäuble geplante Vorratsdatenspeicherung in der Telekommunikation und im Internet vorzugehen. Die Forderungen:

schäuble

    *  Keine pauschale Registrierung aller Flugreisenden (PNR-Daten)
    * Kein Informationsaustausch mit den USA und anderen Staaten ohne wirksamen Datenschutz
    * Keine geheime Durchsuchung von Privatcomputern, weder online noch offline
    * Keine pauschale Überwachung und Filterung von Internet-Kommunikation (geplantes EU-Telekom-Paket)
    * Keine Finanzierung der Entwicklung neuer Überwachungstechniken
    * Abschaffung der flächendeckenden Protokollierung der Kommunikation und unserer Standorte (Vorratsdatenspeicherung)
    * Abschaffung der flächendeckenden Erhebung biometrischer Daten, sowie von RFID-Ausweisdokumenten
    * Abschaffung der flächendeckenden Sammlung genetischer Daten
    * Abschaffung von Video-Überwachung und automatischer Verhaltenserkennungssysteme
    *  Verbot der Installation von Filtern in die Infrastruktur des Internet.
    * Entfernung von Internet-Inhalten nur auf Anordnung unabhängiger und unparteiischer Richter.
    * Einführung eines uneingeschränkten Zitierrechts für Multimedia-Inhalte, das heute unverzichtbar für die öffentliche Debatte in Demokratien ist.
    * Schutz von Plattformen zur freien Meinungsäußerung im Internet (partizipatorische Websites, Foren, Kommentare in Blogs), die heute durch unzureichende Gesetze bedroht sind, welche Selbstzensur begünstigen (abschreckende Wirkung).

Eine Sammelklage, durchgeführt von unserem Rechtsanwalt Meinhard Starostik, von 35.000 Menschen deutschlandweit läuft bereits. Zur aktuellen Stunde ist die Internetseite von Wolfgang Schäuble nicht mehr zu erreichen.

stasi 2.0

Nervende Rechtsnanwälte ohne berechtigte Forderungen.

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Mal wieder einen Brief an eine Rechtsanwältin in München geschickt, die meinte, lästige Abzocker vertreten zu müssen:

Sehr geehrte Frau Günther,

 
dies ist meine letzte Ermahnung. Sollten Sie es nicht unterlassen,
Briefe an Dxxxx Ratzinger zu schreiben, werde ich gegen Sie klagen
Und mich an die untenstehende Institution wenden.
Ich fordere die Löschung aller personenbezogenen Daten. Der Vertrag
Wurde von mir bereits vor Monaten schon, nach §119 und §123 BGB,
sowie §§5e und 6 des Konsumentenschutzgesetzes angefochten.
Ausserdem bekam ich keine schriftliche Widerrufsbelehrung Ihrer
Mandantschaft (§355 BGB). Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung
in den AGB’s weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß Anlage 2
zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV noch entspricht sie den Anforderungen des
§ 355 BGB. I. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass
sogar die Vorschrift des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV und seine Anlage 2
(die Musterbelehrung) vom Landgericht Halle mit Urteil vom 13.05.2005
(Az.: 1 S 28/05) für unwirksam erklärt wurden.

Somit besteht kein Vertrag zwischen Dxxxx Ratzinger und Ihrer Mandantschaft.
Dies ist eine letzte Warnung. Sollten Sie uns erneut einen Brief zukommen
Lassen, so werde ich mich an folgende Institution wenden:

Rechtsanwaltskammer für den
Oberlandesgerichtsbezirk München
Tal 33, 80331 München
Telefon: 0 89/53 29 44-0
Telefax: 0 89/53 29 44-28

Mal sehen, wie lange Sie dann noch Anwältin bleiben.

 
Mit freundlichem Gruß,

D. Ratzinger

 
Das nervt!