Medien: Gerichtsverfügung per Twitter.

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Das Medium „Twitter“ wird bereits von vielen Prominenten und Personen aus dem öffentlichen Leben verwendet. Sogar Krankenhäuser haben diese Form von Kurznachrichten bereits als Informationssystem für Angehörige entdeckt. Doch nun sorgt eine Schlagzeile aus Großbritannien bei Twitter-Fans für Aufregung – denn die erste einstwetwitterilige Verfügung wurde durch die Judikative in England versandt.

Ein Gericht, genauergesagt der High Court – ein Teil des obersten britischen Gerichtshofs, hat nun die Erlaubnis erteilt, Gerichtsverfügungen auch per Twitter zuzustellen. In diesem Fall hatte ein unbekannter Twitterer unter dem Namen des rechtsradikalen Polit-Blogger Donal Blaney getweetet. Er wurde aufgefordert, seine Identität zu offenbaren und es in Zukunft zu unterlassen, unter fremdem Namen zu twittern. Begründung: Damit werde gegen das Urheberrecht Blaneys verletzt.

Nach britischem Recht müssen laut BBC News gerichtliche Anordnungen nicht persönlich zugestellt werden, sondern es seien auch Kommunikationstechniken wie E-Mail oder Fax möglich. Aufgrund der Nachrichtenbeschränkung auf 140 Zeichen, enthielt die Twitternachricht einen Link zur vollständigen Anordnung.

Online-Kontrollwahn geht weiter.

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Klar: Nach den Forderungen von der Leyens, will nun auch Bayern-Innenminister Joachim Herrmann Sperren einrichten – allerdings nicht für Kinderpornographie, wie es zuvor angekündigt wurde, sondern gegen rechtsextreme Seiten. Von sperreKritikern war bereits in der Vergangenheit angezweifelt worden, dass diese Sperren ausschließlich Kinderpornographie aussperren sollen.

Auch der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger, hält eine Ausweitung für sinnvoll. Dem Onlinemagazin der Bild sagt er: „Da, wo es einen Straftatbestand gibt, kann eine Netzsperre sinnvoll sein.“

RatzingerOnline meint: Sinnvoll wäre die Methode nur, wenn es sich um eine unumgehbare Sperre handeln würde, die nicht auf Youtube-Videos in 17 Sekunden ausgehebelt wird. Ausserdem ist es nach wie vor nicht korrekt, dass kein Richter in die Entscheidung über zu sperrende Seiten angehört wird.

Wann hört der Kontrollwahn Schäubles, von der Leyens und deren Kollegen endlich auf?

Foto: Carsten Nadale / pixelio.de