Man könnte meinen, ich bin Jurist ;). Diesmal einem unbekannten geholfen. Meine Rechtskenntnisse haben sich rumgesprochen:
Anonymer Mandant *g* (21:22:29 1/04/2008)
jut also hi erst ma ich bin der ralf*Ratzinga (21:22:33 1/04/2008)
servusRatzinga (21:22:41 1/04/2008)
wie kann ich behilflich sein ?Anonymer Mandant *g* (21:23:14 1/04/2008)
ich hab ne anklage am halz weil ich gesprüht habeRatzinga (21:23:19 1/04/2008)
okay.Ratzinga (21:23:37 1/04/2008)
was ist bisher passiert?Ratzinga (21:23:47 1/04/2008)
brief von der polizei oder staatsanwaltschaft?Ratzinga (21:23:51 1/04/2008)
schon verhört wqorden?Anonymer Mandant *g* (21:24:20 1/04/2008)
ja ja das hab ich schon alles so aba die haben michg nuzr am hals weil son typ mich angeschissen hatRatzinga (21:24:29 1/04/2008)
wie alt bist du?Anonymer Mandant *g* (21:24:43 1/04/2008)
bin 20Ratzinga (21:25:10 1/04/2008)
was hast du gesprayt? was seeeehr großes oder nur so ein kleines tag oder sowasRatzinga (21:25:12 1/04/2008)
?Anonymer Mandant *g* (21:25:31 1/04/2008)
naja so beides war halt ne tourRatzinga (21:26:08 1/04/2008)
kriegen die dich nur wegen einer sache ran oder wegen vielen gesprayten sachen? hast du vorstrafen?Anonymer Mandant *g* (21:26:59 1/04/2008)
jop die haben mich schon vor her erwischt und da haben sie mich mit anden taggs bekommenRatzinga (21:27:37 1/04/2008)
also nur 1 vorstrafe wegen sachbeschädigung bisher?Anonymer Mandant *g* (21:28:36 1/04/2008)
nicht ganz halt ein mal erwisch und gleich mit den anderen im zusammen hang gebrachtRatzinga (21:29:29 1/04/2008)
weil die dasselbe tag hatten…?!
wurdest du dafür verurteilt oder wurde das verfahren eingestellt?
du willst jetzt sicher wissen, mit was du zu rechnen hast, oder?Anonymer Mandant *g* (21:30:09 1/04/2008)
also ich erzaähl dir erst ma was jetzt bei mir ab gehtAnonymer Mandant *g* (21:30:10 1/04/2008)
soRatzinga (21:30:16 1/04/2008)
superAnonymer Mandant *g* (21:33:50 1/04/2008)
un zwar habe ich vor ca ein hablen jahr mit den falschen typen abgehangen na ja sind andaundernd spührenm gegangen und irgend wann wurde ich erwischt und da haben mein gesprühtes fotografiert und mit anderen verglichen kamm naturlich ein bissel was zu sammmen naja jeden falles habe ich dann arbeits stunden und ermahungen bekommen und jetzt halt eine stelunngs nahme fürs gericht obwohl sie ein anderen erwischt haben un der hat alles auf michAnonymer Mandant *g* (21:34:22 1/04/2008)
geschoben und ich auf ihn na ja diemoral der geschicht is das wir beide vorm gericht angeklagt sindRatzinga (21:34:33 1/04/2008)
okay.Ratzinga (21:34:41 1/04/2008)
und was willst du jetzt genau wissen?Ratzinga (21:34:48 1/04/2008)
ob eine gefängnisstrafe in betracht kommt?Anonymer Mandant *g* (21:34:59 1/04/2008)
neee das würde es nichtRatzinga (21:35:00 1/04/2008)
wie hoch dein strafmaß sein könnte?Ratzinga (21:35:03 1/04/2008)
xDAnonymer Mandant *g* (21:35:43 1/04/2008)
aba miur gehts darum weil ich gehört habe das man ein sprüher nur auf frischer tat erwischen kannAnonymer Mandant *g* (21:35:54 1/04/2008)
um ihn drann zu bekommenRatzinga (21:37:11 1/04/2008)
das kommt drauf an, was du bei der polizei erzählt hast, bisher. du hast noch nicht gestanden?Anonymer Mandant *g* (21:37:24 1/04/2008)
nee habe ich nichtAnonymer Mandant *g* (21:37:39 1/04/2008)
aba andere leute haben mich angeschissenRatzinga (21:38:54 1/04/2008)
Aaaaalso.Ratzinga (21:38:55 1/04/2008)
…Anonymer Mandant *g* (21:41:34 1/04/2008)
????Ratzinga (21:42:29 1/04/2008)
Die Staatsanwaltschaft kann dir nichts beweisen. Sie hat Indizien, in dem Fall Zeugen. Diese müssen allerdings auch vor Gericht gegen dich aussagen, das die Staatsanwaltschaft überhaupt was in der Hand hat. Wenn du allerdings abstreitest (wieviele Zeugen sind es denn?) kommt es nur in Einzelfällen (wenn es sich irgendwie anders erweist) zur Verurteilung. Es kommt hier alleine darauf an, ob der Richter den Nachweis der Täterschaft aufgrund der verschiedenen Indizien als gegeben ansieht oder nicht (du könntest durch deine früheren graffities mit den aktuellen in verbindung gebracht werden, das könnte als Beweis gelten)… mom geht noch weiter.Ratzinga (21:46:54 1/04/2008)
Das Landgericht Offenburg hat schon erkannt, dass einzelne Tags und sogar ganze Graffities von anderen nachgesprüht, bzw. nachgeahmt wurden. Eine strafrechtliche Verurteilung für alle und damit auch die bereits früher begangenen Sprayereien ist jedenfalls nur dann sicher, wenn der Sprayer alle diese Taten gesteht. Ich empfehle dir, einen Anwalt zu nehmen.Ratzinga (21:47:56 1/04/2008)
Wenn das Gericht keine weiteren Indizien oder Beweise findet, so hast du wirklich Glück. Darf ich fragen, wie viele Strafstunden du letztes Mal hattest und wieviele Zeugen es diesmal gibt?Anonymer Mandant *g* (21:50:37 1/04/2008)
also das waren 25 und 30 stunden und es sind 2 zeugen und einm mitbeschuldigterRatzinga (21:53:41 1/04/2008)
Ich würde dir ausserdem empfehlen, Dosen oder Ähnliches Zuhause wegzuräumen da laut Strafprozessordnung (§102) eine Hausdurchsuchung möglich ist (was in deinem „kleinen“ fall sowieso nicht gemacht wird, aber sicher ist sicher). ich denke nicht, dass es in einem solchen fall zur verurteilung kommt. da müssten die schon noch etwas anderes als 2 zeugen und eine vorstrafe von dir in der hand haben. du kannst ja sagen, dass du seit früher damit nichts mehr zu tun hast oder dir jemand dein tag geklaut hat, etc. Der Prozess läuft sicher (noch) nach Jugendstrafrecht, bei Herrn S., oder?Anonymer Mandant *g* (21:55:53 1/04/2008)
neee das is bei mir in nordrhein-westfalen* und ich habe aba bei mir ein traibel gesprüht und hab da von noch die farben hemeAnonymer Mandant *g* (21:56:01 1/04/2008)
was is da mitRatzinga (21:58:20 1/04/2008)
Wegen Gruppengraffities kannst du schonmal gar nicht rangenommen werden, weil nach §25, Abs. 2 Strafgesetzbuch DAS nur „inflangranti“ verurteilt werden kann.
Hast du oder deine Eltern eine Rechtsschutzversicherung? Ich würde dir dringend einen Anwalt raten. Ich kenne einen Anwalt aus Dortmund, der nur auf Graffiti spezialisiert ist und (mit rechtschutzversicherung) fälle kostenlos in ganz deutschland übernimmt.Anonymer Mandant *g* (22:00:28 1/04/2008)
nee ich meinte eig weil ich noch dosen heme habe die aba für ein öfficielles gesprühtes traibel bei mir im zimmaAnonymer Mandant *g* (22:00:57 1/04/2008)
und muss mi9r der staat nicht ein verteigter geben falles ich mir keinen leisten kannRatzinga (22:02:25 1/04/2008)
Dann würde ich die Dosen schnellstens entfernen. Das „traibel“ hat nichts zu sagen, denn ich habe eben einen urteilsspruch gefunden:„Behauptet ein Zeuge, er sei sich sicher, dass eine Person ein bestimmtes Kürzel oder Graffiti male, weil die Buchstaben und Tags gleich gemalt wurden, ist dieser Zeuge ein untaugliches Beweismittel, denn er maßt sich die Sachkunde eines Sachverständigen an.“
Das zählt nicht nur für Tags, sondern auch für ganze Graffiotis, meine das Landgericht Karlsruhe vor 3 Jahren und ist allgemein gültig.
Ratzinga (22:03:07 1/04/2008)
schließlich könnten deine „traibels“ auch woanders von jemand anderen mit sachkenntnis (z.B. der schöne zeuge der staatsanwaltschaft) gesprayt worden sein.
Wieder jemandem geholfen… xD
(*geändert zugunsten der Person)
super – jetz weis ich an wen ich mich bei solchen sachen wenden kann..-btw: woher weist du des alles?
super – jetz weis ich an wen ich mich bei solchen sachen wenden kann..-btw: woher weist du des alles?
…??…
warum kennst du dich überhaupt so gut aus? Und wo hast du die ganzen Fakten her, die du dem jungen Herrn da schreibst….?
Sehr.. Nett xD
Ich hätte wirklich Jurist werden sollen. Viel habe ich im Netz recherchiert, das meiste wusste ich aber schon so (interesse)…
Jap, gerne xD…
Ich liebe dieses Thema und alles was mit Recht und Gesetz zu tun hat. Bin aber auch oft genug damit in Konflikt geraten 🙂
Gruß,
RatZE