VS-Villingen (rat) –So paradox es auch zunächst klingt – das neue Landespolizeigesetz, das unter anderem die polizeilichen Befugnisse zu Videoüberwachung stärkt, kann nicht verhindern, dass die Polizei vor Ort ihre Videoüberwachung künftig einschränken muss.
Das bestätigte Polizeidirektor Roland Wössner gestern. Tatsächlich haben Wössners Männer in der Vergangenheit das Mittel Videoüberwachung sehr erfolgreich an der Villinger Fasnet eingesetzt. Als Rechtsgrundlage diente ihnen bei der Videoüberwachung der Färberstraße, wo es früher immer wieder zu Schlägereien und Tumulten kam, eine „Brennpunktregelung“. Weil eben in der Färberstraße deutlich mehr Straftaten registriert wurden als anderswo in Villingen-Schwenningen, galt die Kneipenstraße als „Kriminalitätsschwerpunkt“. Und durfte als solcher videoüberwacht werden, um Eskalationen im nächsten Schritt durch den schnellen Einsatz von polizeilichen Interventionskräften im Keim zu ersticken. Damit ist es nun aber vorbei, weil es der Polizei mit ihren Kameras so gut gelungen ist, auf der Villinger Kneipenmeile aufzuräumen. Da bei der Fasnet in diesem Jahr kein ernsthafter Vorfall mehr registriert wurde, ist der Brennpunkt Färberstraße kein solcher mehr. Damit werde man im nächsten Jahr zumindest auf dieser rechtlichen Grundlage wohl nicht mehr überwachen können. Ob sich die Villinger Fasnet auf der Basis des neuen Landespolizeigesetzes als „größere Menschenansammlungen mit besonderer Gefährdungslage“ definieren lasse und man deshalb auch ohne Brennpunktsituation weiter videoüberwachen darf, müsse die Polizei rechtlich zunächst prüfen, sagt Polizeidirektor Wössner.
In solchen Fällen muss dann eine konkrete „Gefährdungsanalyse“ erstellt werden.
Roland Wössner rechnet damit, dass ein „Einführungserlass“ des Innenministeriums in dieser Frage Klarheit bringen wird. Auf jeden Fall aber werde man sich in Stuttgart rückversichern.
Quelle: suedkurier.de