Seit mehreren Monaten bin ich nun selbstständig. Und das bisher sehr erfolgreich. Die vielfältigen Förderungsmöglichkeiten sollten einem eigentlich dabei helfen. Eigentlich…
Im November beantragte ich bei der Agentur für Arbeit Existenzgründungszuschuss. Ab November öffnete ich auch meine Firma. Um Existenzgründungszuschuss zu erhalten, bestand meine Berufsberaterin darauf, dass ich an einem Existenzgründerkurz teilnehmen sollte. Bei der IHK sollte das 110,– EUR kosten, also buchte ich.
Meine Berufsberaterin Frau S. meinte, eine Übernahme der Gebühren wäre nicht möglich. Auch nach zweitem und drittem Fragen bestand sie weiterhin auf ihrer Meinung. Erst ein Anruf bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg schaffte Klarheit und Frau S. schickte mir dann doch ein Formular zu, mit welchem die Gebühren übernommen werden sollten.
Dann sollte der Existenzgründerkurs starten, doch mich hatte es zu der Zeit schwer erwischt und so konnte ich aufgrund Krankheit nicht daran teilnehmen. Obwohl ich einige Tage später eine Krankmeldung schickte, erhielt ich die Rechnung in Höhe von 110,– EUR. Und nahezu zeitgleich die Ablehnung der Gebühren durch die Arbeitsagentur.
Zwei Wochen später konnte ich den Kurs bei der Handwerkskammer machen. Für nur 100,– EUR. Und das mit weitergehenden Kursen, die kostenlos angeboten wurden. Bei der IHK hätte ich für die meisten Kurse zusätzliches Geld bezahlen müssen.
Mich ärgert nur, dass die IHK nicht kulant ist. Wenn durch meine Abwesenheit ein Schaden entstanden wäre, könnte ich die Berechnung der Kosten verstehen. Aber die IHK hat keinen Verlust. Auch wenn mir das Argument entgegen gebracht wurde, ein anderer hätte dafür an diesem Kurs nicht teilnehmen können, so ist das meiner Meinung nach Unsinn. Schließlich finden alle paar Wochen Kurse statt und ob einer mehr oder weniger kommt es auch nicht an.
Letztendlich bin ich juristisch wohl auch im Unrecht. Aber ich finde es ungerecht, dass es Existenzgründern schwerer gemacht wird, als notwendig. Wäre diese Angelegenheit nicht vorgefallen und die IHK hätte etwas Kulanz gezeigt, so würde ich jahrelang Mitgliedsbeiträge bezahlen und die IHK hätte wieder Gewinn gemacht.
In einem Telefonat mit einem anderen Mitarbeiter der IHK wurde dargestellt, dass er mich zwar verstehen könne, aber nicht in den Rücken seiner Mitarbeiter fallen könne.
Für meinen Fall jedenfalls ist das Thema IHK engültig abgeschlossen. Ich wende mich bei Problemen nun an die Handwerkskammer – auch wenn diese vielleicht nicht zuständig ist.
Meinen Existenzgründungszuschuss habe ich im November beantragt und Mitte Januar erhalten.