Auszeit im Salzburger Land.

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[Trigami-Review]

logoOrte zum Ausspannen gibt es viele. Doch wohl keiner ist so schön und erholsam, wie das 4-Sterne Theresia Gartenhotel in Saalbach-Hinterklemm, im Salzburger Land.

Drei Nächte durfte ich hier verbringen, um Euch das Hotel in einem kleinen Videoclip präsentieren zu können. Den Alltag kann man hier voll und ganz vergessen. Hotelgäste werden mit 5-Gänge Menüs verwöhnt, aus einer Küche deren Biovielfalt mit der „Grünen Haube“ ausgezeichnet wurde. Die besondere Designeinrichtung verleiht dem Gebäude ein besonderes, familiäres und gemütliches Ambiente. Abends kann man in der Hotellobby oder der Bar mit Raucherbereich zu ruhiger Lounge-Musik entspannen.

Ob Wintersport, Sommerfrische, Fitness, Wellness oder Beauty: Auf höchstem Niveau ist hier für groß und klein das richtige dabei. Durch die hauseigene Kinderbetreuung können sich Eltern auch mal eine Auszeit nehmen.

Besondere Services sind die kostenlose, alkoholfreie Minibar, Trinkbrunnen und Bio-Äpfel in der Sauna, persönlicher Restauranttisch, vollbiologische und vollwertige Ernährung, ein Lunchpaket für die Heimreise, Fitnessstudio, die umfangreiche Bibliothek, die kostenlosen Internetzugänge auf dem Zimmer, die Gäste-Wäscherei, ein reservierter Parkplatz, sowie Regenschirm, Badetasche, Bademäntel und Handtücher auf den Zimmern.

Gönnen Sie sich eine Auszeit!
Jetzt zum Hotel Theresia

Social Media hat das Internet revolutioniert

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Wie viele von Euch mitbekommen habe, bin ich ja seit kurzem Geschäftsführer der Agentur für neuartige Kommunikation. Daher möchte ich an dieser Stelle ein selbsterstelltes Video zum Thema Social Media vorstellen, welches die Vorteile im Vergleich zu herkömmlicher Werbung hervorheben soll:

Über Eure Meinung freue ich mich sehr!

Bunte Handys, Laptops & Spielkonsolen dank 123skin.de

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[Trigami-Review]

Mit dem Onlinedienst 123skins.de ist es möglich, IMAG0269sein Handy, Laptop oder die Spielkonsole in einem individuellen Design zu gestalten, indem man das Gerät mit einer maßangfertigten Folie beklebt.

Ich habe den Dienst für Euch ausprobiert. Die Bestellung war ganz easy: Wunschfarben auswählen, auf Wunsch eigenes Bild hochladen und ab geht die Post! Nach 3-4 Tagen wird das gewählte Skin geliefert. Über die Qualität des Drucks bin ich persönlich sehr begeistert – bei mir gab es leider aber eine leichte Farbabweichung zu der Farbe, die ich online ausgewählt habe. Leider waren keine Laptop Folien für mein Gerät, das emachines E642 (Notebook) verfügbar, aber auch eine Auswahl nach Größe des Displays war möglich.

Die Preise sind erschwinglich – am Besten, Ihr testet den Dienst auch gleich mal aus…

Beschwerde an die Kommission der Europäischen Union (Kammern)

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Dominik T. Ratzinger
Villingen-Schwenningen

BESCHWERDE
AN DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHE UNION
WEGEN NICHTBEACHTUNG DES UNIONSRECHTS

Zusammenfassung

1. Der Beschwerdeführer, Dominik Ratzinger, wendet sich gegen seine kraft Gesetzes bestehende Pflichtmitgliedschaft nach zwei Jahren der Geschäftstätigkeit.

2. Der Beschwerdeführer rügt Verstöße gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 Abs I AEU), gegen die Dienstleistungsfreiheit (Art. 56, 57 AEU), gegen die Dienstleistungsrichtlinie (Art. 14 Ziff. 2 der Richtlinie 2006/123/EG) sowie gegen das Demokratieprinzip (Art. 2 Satz 1, Art. 10 EU sowie Art. 2 Satz 1 i.V.m. Satz 2, Art. 12, Art. 49 Abs. 1 EU).

3. Die Niederlassungsfreiheit wird durch die Pflichtmitgliedschaft massiv beschränkt, ohne dass es dafür eine Rechtfertigung gibt, wie sie der Europäische Gerichtshof, der speziell zu den deutschen Industrie- und Handelskammern noch nicht entschieden hat, für vergleichbare Beschränkungen fordert. Dasselbe gilt für die Dienstleistungsfreiheit. Die Aufgaben, die den Industrie und Handelskammern zugewiesen sind, rechtfertigen die Pflichtmitgliedschaft nicht, weil sie einerseits zu
unspezifisch sind und weil sie andererseits wegen ihres technisch-organisatorischen Charakters ohne weiteres von Privaten übernommen werden können. Zu unspezifisch und zugleich unter den Bedingungen einer demokratischen Ordnung völlig unzeitgemäß ist die Hauptaufgabe der Industrieund Handelskammern, das Gesamtinteresse ihrer Kammerzugehörigen zu vertreten. Die gutachterlichen Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammern sowie deren nachgeordnete Mitwirkung in der staatlich getragenen Ausbildung rechtfertigen keine Pflichtmitgliedschaft.

4. Die Dienstleistungsrichtlinie ist insoweit verletzt, als Deutschland die Pflichtmitgliedschaft auch von solchen Dienstleistungserbringern vorsieht, die schon in einem anderen Mitgliedstaat, beispielsweise in Österreich, in einer vergleichbaren Kammer registriert sind. Die Dienstleistungsrichtlinie verbietet Doppelregistrierungen ausnahmslos (Art. 14 Ziff. 2 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie)).

5. Das Demokratieprinzip der Europäischen Union ist verletzt, weil Deutschland mit den Industrie- und Handelskammern öffentliche Einrichtungen unterhält, die einer demokratisch legitimierten staatlichen Kontrolle weitgehend entzogen sind. Besonders hier hat der Beschwereführer in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht. Hinzu kommt, dass die Binnenstruktur der Industrie- und Handelskammern den demokratischen Minimalanforderungen nicht genügt. Das Gruppenwahlrecht bei den Wahlen zur Vollversammlung der Industrie- und Handelskammern widerspricht dem elementaren Grundsatz der gleichen Wahl.

Meine Erfahrung während der Existenzgründung (IHK / Arbeitsagentur)

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Seit mehreren Monaten bin ich nun selbstständig. Und das bisher sehr erfolgreich. Die vielfältigen Förderungsmöglichkeiten sollten einem eigentlich dabei helfen. Eigentlich…

Im November beantragte ich bei der Agentur für Arbeit Existenzgründungszuschuss. Ab November öffnete ich auch meine Firma. Um Existenzgründungszuschuss zu erhalten, bestand meine Berufsberaterin darauf, dass ich an einem Existenzgründerkurz teilnehmen sollte. Bei der IHK sollte das 110,– EUR kosten, also buchte ich.

Meine Berufsberaterin Frau S. meinte, eine Übernahme der Gebühren wäre nicht möglich. Auch nach zweitem und drittem Fragen bestand sie weiterhin auf ihrer Meinung. Erst ein Anruf bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg schaffte Klarheit und Frau S. schickte mir dann doch ein Formular zu, mit welchem die Gebühren übernommen werden sollten.

Dann sollte der Existenzgründerkurs starten, doch mich hatte es zu der Zeit schwer erwischt und so konnte ich aufgrund Krankheit nicht daran teilnehmen. Obwohl ich einige Tage später eine Krankmeldung schickte, erhielt ich die Rechnung in Höhe von 110,– EUR. Und nahezu zeitgleich die Ablehnung der Gebühren durch die Arbeitsagentur.

Zwei Wochen später konnte ich den Kurs bei der Handwerkskammer machen. Für nur 100,– EUR. Und das mit weitergehenden Kursen, die kostenlos angeboten wurden. Bei der IHK hätte ich für die meisten Kurse zusätzliches Geld bezahlen müssen.

Mich ärgert nur, dass die IHK nicht kulant ist. Wenn durch meine Abwesenheit ein Schaden entstanden wäre, könnte ich die Berechnung der Kosten verstehen. Aber die IHK hat keinen Verlust. Auch wenn mir das Argument entgegen gebracht wurde, ein anderer hätte dafür an diesem Kurs nicht teilnehmen können, so ist das meiner Meinung nach Unsinn. Schließlich finden alle paar Wochen Kurse statt und ob einer mehr oder weniger kommt es auch nicht an.

Letztendlich bin ich juristisch wohl auch im Unrecht. Aber ich finde es ungerecht, dass es Existenzgründern schwerer gemacht wird, als notwendig. Wäre diese Angelegenheit nicht vorgefallen und die IHK hätte etwas Kulanz gezeigt, so würde ich jahrelang Mitgliedsbeiträge bezahlen und die IHK hätte wieder Gewinn gemacht.

In einem Telefonat mit einem anderen Mitarbeiter der IHK wurde dargestellt, dass er mich zwar verstehen könne, aber nicht in den Rücken seiner Mitarbeiter fallen könne.

Für meinen Fall jedenfalls ist das Thema IHK engültig abgeschlossen. Ich wende mich bei Problemen nun an die Handwerkskammer – auch wenn diese vielleicht nicht zuständig ist.

Meinen Existenzgründungszuschuss habe ich im November beantragt und Mitte Januar erhalten.

Webdesign Villingen / SEO / SEM / CRM / Corporate Design und Hotlinesysteme

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Villingen-Schwenningen

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Aufstand im Flugzeug – diesmal wirklich :)

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Weil ein Mensch in ein anderes Land abgeschoben werden sollte, und mit mehreren Polizisten in einem Flugzeug von Frankreich nach Afrika transportiert werden sollte, protestierte eine junge Gruppe von Anti-Rassismus-Gegnern, die zufällig im Flugzeug saßen, gegen die Abschiebung, sodass der Abflug gestoppt werden musste.

Zu den 6 Protestierern protestierten außerdem 7 weitere Passagiere. Gegen 13 Personen wird nun ermittelt. Ich hätte auch mitprotestiert :-).

Hier ein Video: