Diese Sache hier finde ich ganz interessant – zeigt aber auch wieder, wie bürokratisch Deutschland doch ist: Das Handyverbot am Steuer das deutschlandweit gilt, zählt nicht für Mobilteile von schnurlosen Festnetztelefonen.
Das hat das Oberlandesgericht Köln vor 2 Wochen entschieden (Beschluss vom 22.10.2009, Az. 82 Ss-OWi 93/09). Grund ist der Fall eines Bonner Autofahrers, welcher Anfang 2008 mit dem Mobilteil seines Festnetztelefons am Steuer von der Polizei erwischt worden und 40 Euro Geldbuße zahlen sollte. Wie der Mann damals erklärte, hätte er das Schnurlos-Telefon in seiner Jackentasche entdeckt und aus Verwunderung bei der Fahrt ans Ohr gehalten, weil es plötzlich Laut gegeben hätte, er aber bereits drei Kilometer von zuhause entfernt war.
Trotzdem handle es sich bei dieser Regelung nicht um eine Gesetzeslücke, sagt Sprecher des Gerichts Hubertus Nolte. Begründung: „Für den Einsatz im Straßenverkehr sind Schnurlostelefone praktisch nicht geeignet, weil sie nur eine begrenzte Reichweite haben“, erklärte Nolte: „Eine wirkliche Gefahr geht von diesen Geräten also nicht aus“. Der Vorgang, sei zudem so ungewöhnlich, „dass kein Regelungsbedarf besteht“
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