Flomarkt-Besuch: Ich wurde betrogen + abgezockt!

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Vielleicht bin ich naiv, vielleicht zu gutgläubig. Vielleicht glaube ich auch einfach zu sehr an das Gute im Menschen. das was ich bei meinem letzten Flohmarkt Besuch erleben musste, ist für mich auf jeden Fall Erfahrung genug, entweder nicht mehr auf dem flohmarkt zu kaufen oder nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen.


Inhalt:

  1. Was ist passiert?
  2. Fazit
  3. Wie kann ich sicherer auf dem Flohmarkt kaufen?
  4. Eure Meinung

Dominik vs. GEZ: 1:0 für mich.

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Kurze Erzählung einer miesen GEZ-Geschichte: Ein Verwandter war nie bei der GEZ angemeldet, da er keinen Fernseher nutzt. Das glaubt die GEZ nicht und bucht monatlich von dessen Mutter ab. Diese ist nämlich schon lange bei der GEZ Kundin – muss nun auch die Gebühren des Verwandten tragen, für den es weder eine Anmeldung, noch eine Einzugsermächtigung gibt. Schriftlich gibt die GEZ niemandem Bescheid, bucht einfach nur ab.

Da habe ich mich natürlich eingeschalten. Nach mehreren erfolglosen Briefwechseln nun endlich der Bescheid:

Sehr geehrter Herr X,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Sie haben uns Ihre besondere Situation geschildert. Nach sorg-
fältiger Prüfung melden wir Ihr Teilnehmerkonto ab. Gebühren-
rückstände bestehen nicht.

Beiliegend erhalten Sie eine Informationsbroschüre zum Thema
„neuartige Rundfunkgeräte“, wie z.B. Computer oder Laptop.

Sollen Sie ein neuartiges Rundfunkgerät zum Empfang bereit
halten, so freuen wir uns über Ihre Anmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,
GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE

Für alle, die mein letztes Schreiben interessiert, dass ich senden musste, dass die GEZ so reagierte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reagiere ich auf Ihr Schreiben vom 09. Juni 2010. Sie haben auf meinen letzten Brief nur mit einer ‚Abmeldebestätigung‘ reagiert, obwohl ich noch nie bei Ihnen angemeldet oder registriert war. Desweiteren haben Sie auf zusätzliche Punkte meines Schreibens nicht reagiert. Sie stellen mir einen Betrag in Höhe von 75,82 EUR in Rechnung, nachdem Sie diesen versuchten, vom Konto meiner Mutter XXX abzubuchen. Sollte ich gemäß §271 BGB bis zum Freitag, den 02. Juli 2010 keine Antwort dazu erhalten, wie Sie zu meinen Daten gelangt sind und warum Sie vom Konto meiner Mutter abbuchen, werde ich Strafanzeige wegen Betruges gegen den verantwortlichen Mitarbeiter erheben.

Ich fordere Sie außerdem (gleiche Fristsetzung wie oben, gemäß §271 BGB ) auf, 1.) mich über jegliche Informationen und personenbezogenen Daten, die bei Ihnen gespeichert sind und meine Person betreffen, gemäß §34 BDSG zu unterrichten, 2.) die Speicherung jeglicher Daten, die bei Ihnen gespeichert sind und meine Person betreffen, in der Zukunft zu vermeiden und eventuell noch vorhandene Daten mit sofortiger Wirkung von Datenträgern zu entfernen (§8, Absatz 4 des Rundfunkstaatsvertrages), 3.) es zu vermeiden weitere unbegründete Forderungen an mich zu stellen oder mich auf irgendeine Art und Weise, sei es telefonisch, elektronisch schriftlich, persönlich oder auf dem postalischen Wege zu kontaktieren oder mich versuchen zu kontaktieren, wenn es um Forderungen und/oder Investigationen von Ihrer Organisation geht, 4.) mir Auskunft darüber zu erteilen, wie Ihre Rechnungsstellung ohne das Vorhandensein von Rundfunkgeräten in meinem Haushalt von Ihrer Seite gerechtfertigt sein soll und 5.) die laufende Forderung in Höhe von 75,82 EUR einzustellen, da ich kein Kunde Ihrer Organisation bin, noch nie bei Ihnen angemeldet und eine Rechnungsstellung über die genannte Summe nicht rechtmäßig ist. Eine Abbuchung von einem nicht mir gehörenden Konto ist strafbar.
Diesen Brief begründe ich wie folgt: In §1, Absatz 1 des Rundfunkstaatsvertrages, auf deren Grundlagen Sie arbeiten sollten, ist beschrieben: ‚Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind.‘ Diese Geräte sind in meinem Haushalt nicht vorhanden. Somit trifft auch, wie in Absatz 2 genannt, nicht zu, dass es sich bei meiner Person um einen Rundfunkteilnehmer handelt. Jegliche Rechnungsstellung ist rechtswidrig und verstößt gegen den Rundfunkstaatsvertrag.

Sollten Sie erneut wichtige Punkte dieses Briefes ignorieren, so werde ich mich an höhere Institutionen wenden.

Achtungsvoll,

XXX

Internetauktionshaus Swoopo auf dem Schnäppchen-Vormarsch.

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[Trigami-Review]

Wenn man Menschen nach einem Online Auktionshaus fragt, so hört man meist nur einen bestimmten Namen. Doch auch ein anderes, nämlich swoopo.de (habt ihr sicher schon einmal in einer RTL-Werbung gesehen) mit dem Motto „Puls rauf, Preis runter“ ist auf dem Vormarsch:

Swoopo ist der Erfinder der sogenannten Penny-Auctions. Das Prinzip ist eigentlich gar nicht schwer zu verstehen: Mit Hilfe gekaufter Gebotsrechte (50 Cent pro Gebot) kann man bei Versteigerungen von Artikeln teilnehmen. Pro Gebot erhöht sich der Artikelpreis um einen bestimmten Wert, meist 1 Cent. Gleichzeitig wird wie in einer echten Auktion der Timer zurückgesetzt und erst wenn keiner mehr darüber bietet, hat der Höchstbietende den Artikel zum entsprechenden Preis gewonnen – aber das ist meist dann nur noch ein kleiner Eurobetrag. Wer das ganze immer noch nicht ganz verstanden hat, sollte mal auf dieser Seite vorbeischauen, da gibt es auch ein tolles Erklärungsvideo und noch weitere Informationen zum Dienst.

Und wer denkt, Swoopo würde unfair arbeiten, selbst mietbieten, per Robotern die Auktionen verlängern oder die Auktionsgewinner wären nicht echt, wird auf der Internetseite von ganz anderen Fakten überzeugt. “Der Kunde steht im Zentrum unserer Arbeit und unseres Handelns”, hat sich Swoopo.de als Leitspruch ausgedacht.

Ich habe mich einmal aus Interesse durch die beendeten Auktionen durchgeklickt und muss sagen, dass da teilweise wirklich super Schnäppchen zu machen sind (natürlich muss man dafür auch in die ein oder anderen Gebote á 50ct investieren). Zum Beispiel: Apple iPhone (5,36 EUR), Sony VAIO (22,66 EUR), 50 EUR Aral-Tankkarte (1,90 EUR), Sony PlayStation 3 (4,66 EUR) und eine Nintento Wii (5,78 EUR). Wenn das mal keine Schnäppchen sind. Rechnen wir mal aus, wenn wir 20 mal mitbieten, liegen wir letzendlich bei 20*0,50 EUR = 10 EUR + 5,78 EUR = 15,78 EUR statt 209 EUR für eine Nintendo Wii. Wie oft man tatsächlich mitbieten muss, steht in den Sternen.


Ein großes Kompliment kann man Swoopo allerdings machen: Das Online Auktionshaus ist mehrfach einfacher zu bedienen als seine langjährige Konkurrenz. Ich teste das ganze ja immer gerne mal mit Personen, die sich PC-technisch nicht gut auskennen. Außer kurz bei der Anmeldung, musste ich der Person bei der Bedienung von swoopo.de nicht weiterhelfen. Alle Funktionen lassen sich intuitiv bedienen.

Schnäppchen, so einfach wie nie!?
Probiert es aus!

Großer Phishingangriff auf Googlemail & Hotmail.

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Es gibt noch immer dumme Menschen auf der Welt, die auf Phishing-Methoden reinfallen. Vor einem Hackerangriff kann sich keiner so leicht schützen, das mag sein. Aber wie zur Hölle ist es passwordmöglich, sich seine Passwort-Daten über eine gefälschte Internetseite abknöpfen zu lassen?

So geschehen ist das in knapp 10.000 Fällen unter Hotmail-, Yahoo- und Googlemail-Konten. BBC News berichtet, dass Google inzwischen bestätigt habe, von einem „industrieweiten Phishing-Betrug“ betroffen zu sein. Google hat bereits alle betroffenen Passwörter zurückgesetzt. Opfer sollten schleunigst ihre Passwörter sicher ändern und in Zukunft nur noch auf bekannten Internetseiten eingeben.

Selbst Onlinebanking ist mittlerweile eigentlich so sicher, dass kein Geld mehr entwendet werden könnte – wäre da nicht der Benutzer, der den Phishern neben Netkeay undd PIN auch noch die streng vertraulichen TAN-Nummern aushändigt.

Seien Sie umsichtig!

Foto: Martina Taylor / pixelio.de

Zum ersten Mal gewählt.

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Heute zum ersten Mal in meinem Leben gewählt. Ich bin zwar scho0n seit 2 Jahren wahlmündig, aber das letzte Mal wurde ich von meinem Bürgermeisteramt vergessen. Wer sich nun wundert, wo ich denn heute wählen gewesen bin: Es handelte sich nur um Briefwahl.

Zwei Kreuzchen habe ich gemacht. Als Erststimme wählte ich einen netten Kandidaten, den ich persönlich kenne, da ich schon oft Schriftverkehr mit ihm hatte und er auch auf der Bundesdienstkreuzverleihung von Bernhard Eichkorn eingeladen war. Zur Zweitstimme muss ich sagen, dass ich dieses Mal etwas experimentierfreudig bin. Normalerweise bekommt diese stets die FDP. Doch diesmal wählte ich eine noch nicht ganz so populäre Partei, die einen Abgeordneten im Bundestag besitzt, mit dem ich ebenfalls Kontakt halte. Ich denke, diese Partei hat tolle Ansichten, die es in der heutigen zeit benötigt. Es macht keinen Sinn an Steuersenkungen im Wahlprogramm festzuhalten, wenn man schon weiß, dass das in der aktuellen Krise gar nicht möglich sein wird…

Ich werde mich nun mal etwas mit der Technik von Wikipedia auseinandersetzen.
Danach geht es an den Steg mit den zwei Freisinger Mädels.

Tschausen.

Anruf von 1&1-Kundenberater.

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Gerade hat ein Kundenberater von 1&1 bei mir angerufen.
Er fragte, warum ich denn schon Monate zuvor meinen Anschluss gekündigt hatte. Damals, im November 2008, war ja die Geschichte, dass ich von 1&1 und Maxdome komplett über den Tisch gezogen wurde. Bestätigungsmails, die ich nie erhielt und ein startender Vertrag, den ich dann dank Hartnäckigkeit zu kündigen schaffte. All dies – und von den tausenden Verbindungsabbrüchen in der Vergangenheit berichtete ich – und so hatte ich endlich mal einen Ansprechpartner, wenn auch erst Monate danach.

Knapp 50 Menschen haben sich auf meiner Internetseite über diese Vorgehensweise beschwert.

Zu 1&1 würde ich mit DSL nie wieder gehen. Nur mit Webhosting & Outlook Exchange bin ich dort wirklich zufrieden. Ich habe keinen Prass gegen die Firma – aber vertraglich muss ich dort nicht mehr unbedingt gebunden sein…

Wahlbetrug: Neue Infos.

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So ein Pech.
Heute per E-Mail der Sachbearbeiterin meiner verlorengegangen Wahlunterlagen mitgeteilt, dass ich selbstverständlich weitere Schritte einleiten werde.

Folgende Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-mail.
Ich bin ab dem 06.07. 2009 wieder erreichbar. Ihre E-mail wird nicht weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen

Das grenzt langsam schon an Frechheit.

Habe eben um ein Gespräch mit Oberbürgermeister Rupert Kubon gebeten.

Nachdem ich so behandelt werde, werde ich definitiv an der Sache dran bleiben.

Ich bin normalerweise nicht ein Mensch, der sich wegen jeder Sache beschwert – wenn mich aber etwas wirklich aufregt, werde ich das auf jeden Fall verfolgen!

Thema: Web-Zensur. Auszug aus dem Forum des Bundestags.

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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

dass Sie in diesem „Forum“ verkehren, sagt eigentlich schon, dass Sie politisch engagiert sind und die aktuellen Lügenmärchen nicht glauben wollen. (Den Ausdruck Lügenmärchen lasse ich aus gutem Grund so stehen, denn eine Lüge ist genau das, was Ministerin von der Leyen verbreitet hat, als sie behauptete, der Stopp-Schild-Aufruf diene der Abschreckung und es würden keine Verbindungsdaten des Aufrufenden gespeichert, während im Hintergrund bereits an der Echtzeitüberwachung der Aufrufe gearbeitet wurde.)
Trotzdem will ich Sie bitten, einen Augenblick lang Ihre eigenen Argumente, die für eine Eintragung in die Petitionsliste sprechen, zu überdenken, vor allem deshalb, weil auf diesem Server auch eine „Gegenpetition“ zu finden ist, die die sofortige Umsetzung der Sperrmaßnahmen fordert.

Jeder Mensch mit gesundem Unrechtsbewusstsein weiß, dass der Missbrauch von Kindern eine Straftat darstellen und auch konsequent verfolgt werden muss. Dass es sich hierbei aber „nur“ um eine Straftat handelt, darf nicht vergessen werden. Andere Menschen zu Hass oder Gewalt gegen solche Straftäter aufzustacheln, nur weil man selbst die Straftat für ekelhaft hält, ist in Deutschland glücklicherweise ebenfalls eine Straftat:

Zitat
§ 130 StGB Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Ich möchte deshalb alle Mitlesenden dazu auffordern, in dieser Thematik nicht gezwungen emotional und politisch korrekt zu argumentieren, sondern demokratisch. Zum einen ist Kindesmissbrauch nicht der Konsum von Kinderpornographie und auch nicht damit vergleichbar, zum anderen bleibt eine Straftat eine Straftat, ein Straftäter ein Straftäter und eine Verteufelung eines solchen macht genau das erst möglich, was in der Politik zurzeit passiert, nämlich die Aufstachelung des Volkes gegen einen imaginären Feind, den Kinderpornographiekonsumenten, der nebenbei mit dem gemeinen Kinderschänder und -mörder gleichgesetzt wird und gleichzeitig doch völlig undefiniert ist, seit es auch als Kinderpornographie gilt, wenn ein 18jähriger Junge Nacktfotos seiner 17jährigen Freundin anfertigt.

Was in den letzten Tagen unter der Führung von Ministerin von der Leyen geschieht, ist kalt konzipierter Missbrauch von Missbrauchsopfern. Mit einem Lächeln und völlig ohne Scham benutzt sie die menschenverachtenden Schicksale von hilflosen Menschen, um in Deutschland Unterstützung für die Schaffung einer Sperrinfrastruktur zu erhalten. Der Titel dieses Threads rührt daher, dass es in diesem ganzen Unternehmen nicht um Kinderpornographie geht und Menschen nicht den Fehler machen sollten, das anzunehmen.

Es wurde bereits mehr als deutlich gesagt, dass die Verwaltung der Liste, die Kriterien, nach welchen eine Website böse ist, sowie die Liste selbst, strenger Geheimhaltung unterliegt und für das Volk nicht zugängig gemacht werden soll. Demnach bestimmt nicht der Gesetzestext die Sperrkriterien, sondern das BKA. Dass im Gesetzestext nicht einmal die Rede von „Kinderpornographie“ sein wird, außer vielleicht im Kontext „zum Beispiel: …“, werde ich mit jedem Leser wetten.

Den Befürwortern der Internetzensur sollte schon folgender Gedanke zu denken geben: Laut einer aktuellen Veröffentlichung des CCC (falls Sie diesem nicht vertrauen, die Zahlen sind leicht recherchierbar, ich habe es selbst geprüft) liegen 96% der Websites, die auf den Sperrlisten von Dänemark und Finnland stehen, in Europa, den USA, Australien und Kanada, also in Ländern, in denen rechtlich ohne große Probleme gegen Server mit Kinderpornographie vorgegangen werden kann. Dass dies nicht getan wird, obwohl die Server bekannt sind, sondern der Straftatbestand in Deutschland einfach ausgeblendet werden soll, ist schon ein Indiz dafür, dass es eben keinesfalls um die Ausblendung von Kinderpornographie geht – die einfacher und effektiver erreicht werden könnte -, sondern um die Ausblendung von Websites, ohne dass diese mit verfügbaren rechtlichen Mitteln vom Netz genommen werden könnten, weil sie legal sind.

Wenn Sie die Sperrlisten der skandinavischen Länder durchsuchen, was in Deutschland allerdings schon eine Straftat ist, dann werden bzw. würden Sie dort auch Websites von Online-Casinos, legaler homosexueller Pornographie sowie bekannte internationale Web-Foren und private Weblogs finden. Möglich wurde dies dadurch, dass, genauso wie in Deutschland geplant, die Kriterien für zu sperrende Seiten nicht explizit in einem Gesetzestext verankert, sondern geheimgehalten wurden und einer staatlichen Behörde unterlagen. Spätestens hier ist ein Eingriff in die Informationsfreiheit gegeben, da nicht mehr nur Seiten mit illegalem Inhalt unterdrückt werden, sondern auch Seiten, die nach deutschem Recht legal sind.

Gegen diesen Schritt wendet sich diese Petition. Ich würde mir deshalb wünschen, dass die Diskussion um die Internetzensur sich mehr auf die Ebene des Eingriffs in die Informationsfreiheit und die Volksbemutterung durch eine Website-Prüf-Einheit verlagert, weg von Pro und Contra der Ausblendung von Kinderpornographie.

Mit freundlichen Grüßen

ein beunruhigter Bürger

Quelle: Bundestags-Forum

Betrug bei Maxdome: Feedback.

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UPDATE 05.01.09: 1und1 hat mittlerweile nachgegeben. Maxdome Premium gekündigt!

Eben zu diesem Eintrag zur Firma Maxdome folgende Nachricht erhalten… Scheint größerer Betrug zu sein.

Hallo Dominik,

ich habe Dein Problem mit Maxdome gelesen.

Ich habe momentan das gleiche Problem.

Ich lass mir das aber nicht gefallen und habe mir einen Anwalt besorgt.

Trotz anwaltlichem Schreiben wollen Sie mir ab 08.12 den Anschluss stilllegen.Bin mal gespannt…

Wenn Du was Neues  über diese Mistfirma weißt kannst Du mir ja antworten.

 

Vielen Dank für jede Rückmeldung!

Betrug bei 1und1 und Maxdome.

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UPDATE 05.01.09: 1und1 hat mittlerweile nachgegeben. Maxdome Premium gekündigt!

An Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Paulinenstr. 47

D-70178 Stuttgart

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Beschwerde gegen die Firma 1&1 Internet AG, sowie deren Firma Maxdome erheben. Ich erhielt einen Anruf der Firma 1&1 wegen einer „Sonderaktion“ von Maxdome. Mitarbeiter XXX bot mir ein Testangebot des „Premium-Pakets“ an, ich würde aber noch eine Bestätigungs-E-Mail bekommen, in der ich das Angebot bestätigen müsse und erst dann würde ein Vertrag zustande kommen, der sich nach dieser Probezeit verlängert. Eine solche E-Mail erhielt ich nie. Stattdessen eine nach einigen Wochen eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 19,99 EUR.

Ich legte schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung ein. Nach einigen Tagen erhielt ich eine Zahlungsaufforderung, ich solle den Betrag überweisen. Nie erhielt ich eine Antwort auf den von mir übersandten Einspruch gegen die Rechnung. Der Skandal: Mein Telefonanschluss wurde gesperrt. Zwangsweise musste ich den Betrag bezahlen, da ich auf meinen Telefonanschluss angewiesen bin.

Im Internet sind Hunderte von wütenden Kunden zu finden, die auf diese Weise auf 1&1 reinfielen – das Schema immer das gleiche.

Bis heute habe ich keine Antwort erhalten und nun eine Kündigung meines Anschlusses bei 1&1 beantragt. Ich hoffe, dass Sie mir und weiteren Kunden in diesem Falle weiterhelfen können und fordern, dass ein solches Vorgehen der Firma 1&1 in Zukunft unterlassen wird.

Mit freundlichem Gruß,

An

1und1 Internet AG Elgendorfer Straße 57

D-56410 Montabaur

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich unseren 1&1-Anschluss zum 01. Januar 2008. Ihre Vorgehensweise im Falle meiner Reklamation über die Rechnung von Oktober 2008 war eindeutig falsch und nicht gesetzmäßig:

  1. Der Rechnungsbetrag müsste – für eine Sperrung – mindestens 75 EUR betragen.

  2. Sie dürfen den Anschluss nicht sperren, wenn es sich nicht um Verzug, sondern um eine Reklamation der Rechnung handelt.

  3. Die Reklamation meinerseits wurde durch Ihre Firma – trotz Einschreiben mit Rückschein – ignoriert und ich erhielt nie eine Antwort.

Ich beziehe mich u.a. auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 17. April 2008. Somit ist es mir gestattet, von dem Vertrag zurückzutreten, bzw. diesen zu kündigen.

Ich bestehe auf eine Rückzahlung der beanstandeten Gebühren, die durch meinen nicht geschlossenen Maxdome-Vertrag zustande gekommen sein sollen. Wie auch ich, fühlen sich hunderte von Kunden geprellt und um Ihr Geld betrogen. Sollten Sie dieser Kündigung widersprechen, bzw. die von mir beanstandeten Gebühren nicht zurückzahlen, werde ich zum obengenannten Termin Klage gegen 1&1 einreichen. Desweiteren wurde die Verbraucherzentrale und die Bundesnetzagentur über die Vorfälle informiert.

Ich freue mich auf Ihre schriftliche Kündigungsbestätigung, die innerhalb 14 Tage per Post von mir erwartet wird.

Hochachtungsvoll,