Eben diese Stellungahme der Landesmedienanstalt Hessen erhalten:
Sehr geehrter Herr Ratzinger,
per E-Mail hatten Sie sich bei den Landesmedienanstalten über die Sendung Tatort Internet im Programm von RTL 2 beschwert. Ihre Beschwerde wurde an uns, die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) weitergeleitet, da wir die Federführung über die Aufsicht des Programms von RTL 2 inne haben.
Grundsätzlich behandeln die Sendungen ein gesellschaftlich wichtiges Thema. Über den möglichen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen über Chat-Foren im Internet müssen Erwachsene und Kinder aufgeklärt werden. Trotz der positiven Absicht, die hinter Tatort Internet liegt, muss die Sendung den rundfunkrechtlichen Bestimmungen genügen. Aus diesem Grund haben wir unserem gesetzlichen Auftrag entsprechend ein Prüfverfahren eingeleitet.
Bei der rundfunkrechtlichen Prüfung stehen die vom Rundfunkstaatsvertrag vorgegebene Einhaltung der Programmgrundsätze und des Persönlichkeitsrechts sowie die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen im Vordergrund. Das Ergebnis der Prüfung durch die LPR Hessen werden die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) und die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) abschließend beraten. Nach Abschluss der Prüfung werden wir Sie unaufgefordert über das Prüfergebnis in Kenntnis setzen.
In jedem Fall möchten wir Ihnen für Ihre Hinweise danken. Mit Ihrer Kritik unterstützen Sie die Landesmedienanstalten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, ein den medienrechtlichen Bestimmungen entsprechendes Programm zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Team Programmaufsicht

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