Quelle verkauft Kundendaten.

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Endlich komme ich mal dazu, etwas zu der Sache zu sagen: Quelle wird alle Kundendaten weiterverkaufen.quelle Wie mittlerweile feststeht zumindest an Otto, vielleicht auch an weitere Firmen.

Das schlimme an der Sache: Das Landeamt für Datenschutzaufsicht hat sein OK gegeben. Dem Deal steht also nichts mehr im Wege. Weitergegeben werden sollen Daten, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Kundendaten. Bankverbindung und Zahlungsmoral dürfen nicht weitergegeben werden.

Jeder Quelle-Kunde könnte so in nächster Zeit mit einer Fülle von Spam überhäuft werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband forderte von der Insolvenzverwaltung von Quelle, Kundendaten nach Abwicklung des Ausverkaufs zu vernichten. Dem will Quelle nicht nachkommen, da keine gesetzlichen Richtlinien dagegen sprechen würden.

Reagiert schnell und widersprecht der Weitergabe. Ein Formular dazu findet ihr hier.

50 Tage Gefaengnis fuer Zitieren eines Liedtexts auf wer-kennt-wen.

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Ein Schüler, der im bekannten Internetnetzwerk „Wer kennt wen“ zwei Songtexte veröffentlichte, wurde ohne seine Anwesenheit zu 500 Euro Strafe oder zu 50 Tagen strafbGefängnis verurteilt, da er den öffentlichen Frieden störte und dies billigend in Kauf nahm, wie es im Strafbefehl heisst.

Das Schlimme an der Sache: Auch wenn die Songtexte eventuell etwas ungewohnt und gewalttätig erscheinen, so handelt es sich bei den Texten doch um legales Gedankengut. Hätte die Staatsanwalt im Internet recherchiert, so wäre ihr sofort bewusst geworden, dass es sich um Liedtexte handelt. Noch schlimmer allerdings ist die Tatsache, dass der 20-Jährige bisher keinerlei Statements oder Aussagen dazu machen durfte. Ohne seine Anwesenheit und ohne das er etwas davon wusste, wurde das Urteil beschlossen.

Die beiden Musikgruppen „K.I.Z.“ und „Prinz Porno“ seien für derartige Texte bekannt, nicht allerdings bei den Strafverfolgern. Dort hatten die Texte einen Amok-Alarm ausgelöst. Einer der Texte lautete „Die Sonne scheint so hell, die Vögel singen schief, ich will töten, töten, töten. Der Winter ist vorbei, ich habe Frühlingsgefühle, ich will töten, töten, töten.“ Amtsgerichtsdirektor Carra erklärt diese Tatsache, warum das Amtsgericht die Texte nicht geprüft hatte, wie folgt: „Es ist eine Frage der Außenwirkung. Er hat das unter der Überschrift geschrieben, was er gerade macht – ohne einen Hinweis darauf, dass das Zitate sind.“

“Ich habe schon einen leichten Waffenfetisch […] Aber ich bin kein Amokläufer, und ich will nicht verurteilt werden und 500 Euro zahlen für Songtexte von legalem Liedgut.“, sagt er später. Dazu wurde er nämlich verurteilt: Er soll 500 Euro Strafe und Verfahrenskosten zahlen oder 50 Tage ins Gefängnis gehen. Dennoch findet er selbst gut, dass die Polizei möglichen Verdachtsmomenten für einen Amoklauf nachgeht und kann auch die Hausdurchsuchung verstehen.

Einen Anwalt kann er sich nicht leisten, einen Einspruch gegen den Strafbefehl hat er jedoch trotzdem zu Protokoll gegeben. „Es wird demnächst zur Hauptverhandlung kommen“, bestätigte Amtsgerichtsdirektor Carra.

[Der Original Strafbefehl]

Vorratsdatenspeicherung in Rumänien verfassungswidrig.

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In Deutschland hatte es aufgrund der Vorratsdatenspeicherung, für die sich besonders Wolftelefongang Schäuble einsetzte, große Proteste gegeben. Auch in Rumänien stand die Speicherung aller Telekommunikationsdaten zur Debatte – allerdings wurde dort letzendlich anders entschieden, als in Deutschland.

Wie die rumänische Nachrichtenagentur Mediafax am Donnerstag berichtete ist die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von einem Verfassungsgericht in der Landeshauptstadt Bukarest für verfassungswidrig erklärt worden. Die Erfassung und Speicherung von Kommunikationsdaten und Handystandorten ohne einen konkreten Verdacht, sei nicht mit dem Artikel 28 der rumänischen Verfassung vereinbar. Das Gericht reagierte somit auf eine Klage einer Demonstrationsbewegung, die gegen den Mobilfunkbetreiber Orange eine Klage angestrengt hatte. Kommentar von einem österreichischen Bürger: „Rumänien ist freier als Österreich? Meine neue Wahlheimat!“

Foto: Christian Seidel / pixelio.de

Klingelterror.

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DSC08956Guten Morgen Welt!
Eben aufgewacht – aber alles andere als freiwillig. War richtig mies:

11:15 UhrAnruf eines Kunden; Absage
11:35 UhrDing, dong! Postboting der Deutschen Post bringt mir meine neuen Gürtel.
11:37 UhrDing, dong! Postbotin von Hermes Versand bringt ein Päckchen für meine Eltern.

Super, jetzt ist an schlafen natürlich nicht mehr zu denken, wollte ich mich doch noch seelisch und menthal darauf vorbereiten, ab heute nicht mehr sturmfrei zu haben. Naja, das muss ich jetzt wohl hier am PC machen.

Mein Tagesplan sieht wie folgt aus: Chillen bis 17:00 Uhr, dann zu einem anderen Kunden, um ihm seinen PC einzurichten… Und dann mal schauen…

Nacktscanner am Flughafen.

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Morgens in der Sicherheitskontrolle am Flughafen. Während sich ihr Vordermann schon wieder anzieht, werden Sie vom Sicherheitspersonal zum Striptease aufgefordert. In den USA ist diese Prozedur üblich, in Europa erproben sie erste Flughäfen und die EU will sie zum Standard machen. Real muss bei den so genannten Nacktscannern niemand nackte Haut zeigen, aber virtuell wird jeder bis auf die Haut ausgezogen.

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EU-Kommission erlaubt Einsatz von Nacktscannern

Die EU-Kommission hat durch die Änderung einer Verwaltungsvorschrift den Einsatz von Nacktscannern auf Flughäfen in der EU erlaubt. Ab 2010 sollen die etwa 100.000 Euro teuren und telefonzellengroßen Geräte im großen Stil zum Einsatz kommen. Sie können dabei helfen nichtmetallische Waffen wie Messer aus Keramik zu entdecken.

In einem der taz vorliegendem internen Schreiben vermutet der für Flughäfen zuständige EU-Kommissar Antonio Tajani, dass viele Bürger kein Problem mit den Nacktbildern hätten. Ohne eine Quelle zu nennen schreibe er, dass Fluggäste, wenn sie vor die Wahl zwischen dem üblichen Abtasten und dem Scanner gestellt werden, „eine klare Vorliebe“ für die Scanner gezeigt hätten. Der Scan solle nicht zur Pflicht für alle Passagiere werden.

EU-Parlamentarier fühlen sich übergangen

Die Welle der Empörung begann im Europäischen Parlament. Über Fraktionsgrenzen hinweg forderten die Parlamentarier die Kommission am Donnerstag auf zu erklären, ob Grundrechte der Bürger von den Durchleuchtungsgeräten verletzt werden. „Man fragt sich schon, ob man noch ein Reisender ist oder sich in einem Hochsicherheitstrakt befindet“, sagte Alexander Alvaro, deutscher FDP-Politiker und innenpolitischer Sprecher der Liberalen im Europaparlament der taz. Die europäischen Grünen üben ebenfalls Kritik: „Ob diesem Eingriff ein tatsächlicher Sicherheitsgewinn gegenübersteht, wurde offensichtlich nicht einmal untersucht.“

Andere EU-Abgeordneten fühlen sich übergangen, weil die EU-Kommission das Vorhaben still und leise über eine Verwaltungsvorschrift realisieren will und sich dabei nur wenig Gedanken über Grundrechte und Gesundheitsrisiken mache. Der CSU-Abgeordnete Manfred Weber kritisierte, die Kommission könne das Vorhaben nicht einfach „durch die Hintertür“ einführen.

Politik, Kirche und Polizei: Ablehnung auf breiter Front

In den Ruhr Nachrichten bezeichnete der SPD-Europaparlamentarier Martin Schulz den Einsatz von Nacktscannern als „unverhältnismäßig und nicht erforderlich“. Sie würden die Sicherheit keinesfalls erhöhen. Es sei zwar richtig, dass sie auch Plastiksprengstoff oder Keramikmesser finden, aber schon heute seien Leibesvisitationen im konkreten Verdachtsfall möglich.

Auch in Deutschland macht sich Empörung über den geplanten Einsatz der Nacktscanner breit. Neben Politikern aller Bundestagsfraktionen haben sich auch Geistliche und sogar Polizisten gegen den Einsatz der Nacktscanner ausgesprochen. „Diese Methode darf in Deutschland nicht eingeführt werden“, fordert der FDP-Innenexperte Max Stadler in der taz. „Jeder ist für sinnvolle Kontrollen an Flughäfen, aber was zu weit geht, geht zu weit.“

Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach sagte der Berliner Morgenpost: „Man muss nicht alles machen, was technisch machbar ist.“ Er forderte vor der Einführung von solchen Scannern erst einen Beleg, dass sie einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn bringen.

Auch die Kirche meldet sich zu Wort. „Die Intimsphäre ist absolut unantastbar“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Robert Zollitsch der Augsburger Allgemeinen Zeitung.

Konrad Freiberg, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung, das Sicherheitsniveau an Flughäfen lasse sich durch Körperscanner „sicher nicht verbessern“. Die Debatte führe dazu, dass die Bevölkerung die Sicherheitspolitik zunehmend als maß- und schamlos wahrnehme.

EU-Parlament: Zustimmung unter Bedingungen

Das EU-Parlament ist jedoch nicht grundsätzlich gegen die Zulassung der Nacktscanner. Ein Antrag der Liberalen, in dem die EU-Kommission aufgefordert wird, das Projekt fallen zu lassen, fand keine Mehrheit. Der CDU-Verkehrsexperte im Europaparlament, Georg Jarzembowski, sieht im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung die Rechte der Parlamentarier nicht eingeschränkt.

Tajani habe den Verkehrsausschuss eingeschaltet, der ihm drei Bedingungen für eine Zulassung genannt habe: Kein Passagier dürfe zu dem Scan gezwungen werden, die Kontrolleure müssten räumlich getrennt von dem erfassten Passagier sitzen, und die Bilder dürften nicht gespeichert werden. Tajani hätte akzeptiert. In den USA werden zusätzlich auch die Gesichter der Personen im Scanner auf den Bildschirmen der Kontrolleure verpixelt.

Ähnlich sieht das auch CSU-Mann Weber: Wenn der Passagier die Wahl zwischen dem Ganzkörperscanner und der derzeit verwendeten Abtastmethode habe, könne man dem Einsatz der Geräte zustimmen, sagte er gegenüber Spiegel Online.

Die EU-Kommission verteidigt den Einsatz von Nacktscannern. Ein Sprecher sagte in Brüssel: „Wir glauben, dass das eine effektive Maßnahme ist, die bestehenden Kontrollmethoden zu ergänzen und den Passagieren Zeit zu ersparen.“ Er ergänzte: „Wir wollen ausschließen, dass ein Passagier dazu gezwungen wird, und wir wollen auch die Mitgliedstaaten nicht verpflichten, das einzusetzen.“ Der Kommissionssprecher sicherte ebenfalls zu, dass Kommissar Tajani eng mit dem Europaparlament zusammenarbeiten werde, um alle Bedenken mit Blick auf Datenschutz, Privatsphäre und Gesundheit zu klären.

Technik

Die Befürworter der Nacktscanner berufen sich neben der erhöhten Sicherheit auch auf einen schnellen Ablauf der Sicherheitskontrollen. Das Abtasten per Hand würde überflüssig werden. Stattdessen treten die bekleideten Fluggäste in den Scanner, heben die Arme und werden durchleuchtet.

Die so genannten „Millimeterwellen“, angeblich ungefährliche elektromagnetische Strahlen im Terahertz-Bereich, durchdringen die Kleidung. Mit Röntgenstrahlung arbeiten Geräte, die die so genannte Backscatter-Technik einsetzen. Das Sicherheitspersonal, das in einem Nebenraum sitzen kann, sieht auf einem Bildschirm eine dreidimensionale Abbildung des unbekleideten Menschen – ein Nacktbild in schwarz-weiß, inklusive Genitalien, Speckrollen, Prothesen und künstlichen Darmausgängen.

In Europa testen bereits Flughäfen in Amsterdam und Helsinki die Geräte. In London wurde der Betrieb nach Protesten abgebrochen und in Zürich steht ein Testlauf an. In Deutschland hat die für die Sicherheit auf den Flughäfen zuständige Bundespolizei angekündigt, Nacktscanner „ergebnisoffen“ zu untersuchen. Ihr Sprecher Jörg Kunzendorf sagte am Donnerstag: „Wir werden in einem Labor alle Aspekte prüfen und schauen, ob die Technologie unseren Ansprüchen genügt.“ Erst wenn die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllt seien, könne über mögliche Praxistests entschieden werden.

Text: Netzwelt

Rezension: Neue Lösung für Sprachlose.

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[Trigami-Review]

Und mal wieder ist es an der Zeit Euch einen tollen Service vorzustellen. Viele von Euch sind ja noch in der Schule – andere vielleicht im Studium. In dieser Zeit sind öfter mal Interpretationen zu Gedichten benötigt. Manche tun sich da etwas leichter, diese zu schreiben – andere haben Probleme.

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Doch das ist jetzt vorbei. Mit der Antikörper Lyrik-Datenbank kann man sich Anregungen und Interpretationen zu tollen Gedichten herunterladen, ohne sie selbst schreiben zu müssen. Der Dienst ist noch etwas im Aufbau und leider noch nicht umfangreich gefüllt. Es steht zwar eine Suchfunktion auf der ToDo-Liste der Betreiber, doch noch ist keine verfügbar.

Auf der Startseite kann man gleich aus 4 verschiedenen Optionen wählen: Man kann sich die Interpretationen nach Autor, Werk, nach Epoche oder eine komplette Übersicht aller Interpretationen anzeigen lassen.

Ich habe mir von Rainer Maria Rilke das Gedicht „Der Panther“, über welches ich selbst schon interpretierte, angesehen. Sehr schön übersichtlich wird zuerst der Titel, dann die Epoche, die Anzahl der Strophen und Verse, die Anzahl der Verse pro Strophe und die Anzahl der Wörter und Sätze angezeigt.

Dann geht es los mit der Inhaltsangabe, der Analyse und der Interpretation. Wie es sich gehört ist die Einleitung formuliert, wenn auch etwas standardmäßig. Es kam mir ein wenig unindividuell vor. Der Rest des Textes, insbesondere der Schluss gefielen mir allerdings sehr gut – fast schon so gut, dass eine Verwendung für schulische Zwecke (teilweise) dem Lehrer auffallen müsste. Vor Verwendung sollte die Interpretation also doch in die eigene Sprache umgeformt werden. Auch eine Quellenangabe und Anmerkungen sind vorhanden.

Jede Interpretation ist auf eine andere Weise – alle jedoch von Schülern und Studenten erstellt. Man kann sich ein profil erstellen und auch fremde Profile begutachten.

Leider sind die Biographien der Schriftsteller noch etwas lückenhaft oder gar nicht vorhanden, aber ich denke das wird noch. Jeder fängt mal klein an…

Ich denke, dieses neue Lyrik-Webportal wird es zu etwas bringen, da es wirklich sehr nützlich ist. Schaut mal vorbei und probiert es aus!