Demo gegen Gen-Mais.

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Letzte Woche hat Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner angekündigt, dass sie ein nationales Anbau-Verbot des Gen-Mais MON810 prüfen lässt. Diesen Worten müssen Taten folgen!

Dies meint auch unser Kampagnenpartner Zivilcourage und lädt für heute zu einer Lichterkette nach Geretsried (Bayern). Dann trägt sich dort nämlich Ministerin Aigner ins Goldene Buch der Stadt ein. Treffpunkt ist 17:30 Uhr vor dem Geretsrieder Rathaus, wo gegen 18:00 Uhr Ilse Aigner eintrifft. Kommt zu dieser Aktion! Zeige Frau Aigner, wie viele Menschen aus ihrem Wahlkreis gegen Gen-Mais sind!

Ich werde auf jeden Fall teilnehmen. Das wird meine erste Demonstration. Man muss ja nicht alles mit sich machen lassen – ein Mitspracherecht bleibt auch uns – besonders in einer Demokratie – vorbehalten.

Bis später!

Schäuble gehackt.

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Unbekannten ist gestern das Unfassbare gelungen. Durch das Hacken der Internetseite von Wolfgang Schäuble, Bundesminister des Innern, machte dieser die gesamte Nacht hindurch Werbung für seine Gegnergruppe „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“.

Dieser Arbeitskreis, dem auch ich angehöre, hat sich als Ziel gesetzt, durch unzählige Aktionen gegen die von Schäuble geplante Vorratsdatenspeicherung in der Telekommunikation und im Internet vorzugehen. Die Forderungen:

schäuble

    *  Keine pauschale Registrierung aller Flugreisenden (PNR-Daten)
    * Kein Informationsaustausch mit den USA und anderen Staaten ohne wirksamen Datenschutz
    * Keine geheime Durchsuchung von Privatcomputern, weder online noch offline
    * Keine pauschale Überwachung und Filterung von Internet-Kommunikation (geplantes EU-Telekom-Paket)
    * Keine Finanzierung der Entwicklung neuer Überwachungstechniken
    * Abschaffung der flächendeckenden Protokollierung der Kommunikation und unserer Standorte (Vorratsdatenspeicherung)
    * Abschaffung der flächendeckenden Erhebung biometrischer Daten, sowie von RFID-Ausweisdokumenten
    * Abschaffung der flächendeckenden Sammlung genetischer Daten
    * Abschaffung von Video-Überwachung und automatischer Verhaltenserkennungssysteme
    *  Verbot der Installation von Filtern in die Infrastruktur des Internet.
    * Entfernung von Internet-Inhalten nur auf Anordnung unabhängiger und unparteiischer Richter.
    * Einführung eines uneingeschränkten Zitierrechts für Multimedia-Inhalte, das heute unverzichtbar für die öffentliche Debatte in Demokratien ist.
    * Schutz von Plattformen zur freien Meinungsäußerung im Internet (partizipatorische Websites, Foren, Kommentare in Blogs), die heute durch unzureichende Gesetze bedroht sind, welche Selbstzensur begünstigen (abschreckende Wirkung).

Eine Sammelklage, durchgeführt von unserem Rechtsanwalt Meinhard Starostik, von 35.000 Menschen deutschlandweit läuft bereits. Zur aktuellen Stunde ist die Internetseite von Wolfgang Schäuble nicht mehr zu erreichen.

stasi 2.0

Webserie: Beschwerden und Reklamationen per Web 2.0.

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Willkommen in der neuen Serie „Neue Webdienste“.

Heute gehts los mit dem tollen neuen Service „Reclabox“. Kennen Sie das, dass manche Firmen auf Ihre Beschwerden einfach nicht reagieren? Wollen Sie sich mit anderen austauschen oder sich einfach vorher über eine Firma informieren?

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Da hilft Ihnen Reclabox weiter, denn auf der Seite können Beschwerden und Reklamationen geschrieben und gelesen werden. Der Dienst hat es sich zur Aufgabe gemacht, den deutschen Verbraucherschutz zu verbessern, da man bei den Verbraucherzentralen ja größtenteils Bearbeitungsgebühren bezahlen muss.
Nachdem man eine Beschwerde verfasst, die Kategorie ausgewählt und das ganze abgeschickt hat, wird die bemängelte Firma über die Publizierung informiert. Diese hat das Recht zur Stellungnahme. So hat sich zum Beispiel die Firma Saturn zu Unfreundlichkeiten der Mitarbeiter geäußert:
Sehr geehrte Frau Schmidt,

die entstandene Unzufriedenheit in Bezug auf den Service und vor allem den Umgang mit unseren Kunden bedauere ich sehr.

Ebenfalls bedauernswert ist die Tatsache, dass wir als Vermittler zwischen Hersteller und Kunde zeitweise leider gezwungen sind Entscheidungen zu treffen, die Ihnen weder logisch noch kundenfreundlich erscheinen. In der Tat sind wir mehr als angehalten uns insbesondere Ihren Wünschen anzunehmen. Deswegen kann ich das Angebot meiner Mitarbeiterin nur wiederholen und Ihnen anbieten, das entsprechende Gerät zum Hersteller oder einer seiner Partnerwerkstätten einzuschicken. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass Sie als Kunde bei einem weiteren Fehler am Gerät sofort auf eigenen Wunsch vom Kauf zurücktreten können, bzw. das Gerät in ein Neues umtauschen können. Natürlich stellen wir Ihnen für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät.

Für Ihre entstandenen Unkosten würden wir Ihnen gern einen kleinen Ausgleich anbieten. Wie wir Ihnen diesen zukommen lassen, können wir gern telefonisch oder hier vor Ort klären. Bitte lassen Sie mir vor einem eventuellen Besuch unseres Hauses eine Nachricht zukommen, damit ich zum entsprechendne Zeitpunkt auch vor Ort bin.

Beichten online.

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Meine Stammleser haben vielleicht schon die Werbung links oder rechts in meinen Werbeplätzen gesehen. Es geht um das neue Webangebot Beichthaus. Diese Webseite hat es sich zur Aufgabe gemacht, Atheisten und Menschen die zur faul sind zur Kirche zu gehen, auf der Webseite beichten zu lassen. Einziger Unterschied zur Kirchenbeichte: Die Beichte kann auch von fremden Personen der ganzen Welt aufgerufen werden. Aber keine Angst: Natürlich ist man auch hier anonym.

Wer einfach neugierig ist und mal lesen will, was die Mitmenschen so verbrechen, der findet über 10.000 Beichten. Von lustigen Peinlichkeiten bis hin zu bösen Bloßstellungen ist alles vorbei. Hier ein Beispiel:

„Ich unterrichte Religion am Gymnasium und ich bereite nie die Stunden vor! Die Schüler haben genau so viel Lust auf den Scheiß wie ich, also warum sollte ich mir da Mühe geben? Die Noten verteile ich nach Willkür oder Körbchengröße, so wie’s mir passt. Na und? Ich bin unkündbar!“

Na? Zu viel versprochen? Auch fiese Lehrer sind  dabei. Aber auch junge, türkische Mitbürgerinnen, die schwarzfahrende Landsfrauen melden, weil sie den Kontrolleur anlügen, junge Männer, die mit ihrer Stiefschwester Sex haben oder junge Frauen mit Humor:

„Ich, weiblich, unverheiratet, sehr ansehlich, war kacken. Gestunken hat es auch.“

Schaut einfach mal selbst vorbei und überzeugt Euch von der Vielfalt der Online-Beichten. Ob dadurch tatsächlich die Kirchen-Beichte ersetzt wird, bleibt mal offen…

PS: Einen noch: „Ich war vor einer Woche am Wochende abends mit Freunden unterwegs. Ich musste fahren, was mich jedoch keineswegs in meinen Rauch- und Trinkgewohnheiten einschränken sollte. Als wir von der Disco heimfahren wollten, kamen wir an einem Verkehrskreisel vorbei. So bekifft und betrunken ich war, fuhr ich ein paar Mal rückwärts duch den Kreisel bis ein anderes Auto kam und ich ihm reinfuhr. Der Fahrer rief dann die Polizei, die auch kurze Zeit später eingetroffen ist. Die zwei Polizisten redeten mit dem Mann, dem ich reingefahren war, legtem ihm urplötzlich Handschellen an und verfrachteten ihn ins Auto. Ein Polizist kam dann zu uns und meinte, dass der man auf Drogen sein muss, da er sich eingebildet hat, dass wir rückwärts durch den Kreisel gefahren sind. Ich kann mein Glück bis heute noch nicht fassen, kiffe und trinke aber trotzdem weiter.“

Rezension: Lolita (1997) nach Roman von Nobokov.

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Inhalt
Im Sommer 1947 nimmt Humbert Humbert (Jeremy Irons), ein College-Professor jenseits der 40, eine neue Stelle in einem kleinen Städtchen in Neuengland an. Bei der jungen Witwe Charlotte Haze (Melanie Griffith) findet er ein Zimmer – und mehr. Denn Charlotte verliebt sich sofort in den Gelehrten u
nd heiratet ihn auch bald darauf. Seine heimliche Liebe gilt allerdings ihrer zwölfjährigen Tochter Lolita (Dominique Swain).
 

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So ist es ein harter Schlag für Humbert, als Charlotte beschließt, den teils aufmüpfigen und koketten Nachwuchs in ein Internat zu schicken. Noch härter trifft es ihn jedoch, als sie sein Tagebuch entdeckt und von den zarten Banden der beiden erfährt. Charlotte stürzt kopflos auf die Straße und wird von einem Auto erfasst und getötet. Für Humbert scheint nun der Weg frei: Er holt Lolita aus einem Sommercamp ab und mietet sich mit ihr in einem Hotel ein, wo die beiden die erste gemeinsame Nacht verbringen. Aber auf dem Balkon entdeckt er bald einen geheimnisvollen Fremden, Clare Quilty (Frank Langella), der ihn noch lange Zeit verfolgen soll…

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Kritik
Spätestens seit „9 1/2 Wochen“ ist Regisseur Adrian Lyne für freizügige Filme und Skandale berüchtigt. „Lolita“ wirkt aber über weite Strecken so, als wolle er den Skandal diesmal provozieren. Prompt fand sich auch nach den ersten Dreh-Berichten in den USA kein Verleiher für das „moralisch anstößige“ Machwerk über die Verführung einer Minderjährigen. Der Streifen selbst „hält“ allerdings nichts von alledem. Immer dann, wenn es anstößig werden könnte, schwenkt die Kamera weg oder Lyne schneidet schleunigst eine andere Szene ein. Die Gefühle des Verführers bleiben dem Zuschauer trotz – oder eben gerade wegen – der angenehm zurückhaltenden Darstellung von Jeremy Irons verborgen. Dabei hält sich das Drehbuch fast sklavisch genau an das Original – nicht sonderlich originell. Allerdings insbesondere Dominque Swain kann in der Rolle des kindlichen Vamps gänzlich überzeugen – aber das allein ist normalerweise noch kein Grund für ein weitgehend identisches Remake.

Quelle: Moviemaster

Betrug bei Maxdome: Feedback.

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UPDATE 05.01.09: 1und1 hat mittlerweile nachgegeben. Maxdome Premium gekündigt!

Eben zu diesem Eintrag zur Firma Maxdome folgende Nachricht erhalten… Scheint größerer Betrug zu sein.

Hallo Dominik,

ich habe Dein Problem mit Maxdome gelesen.

Ich habe momentan das gleiche Problem.

Ich lass mir das aber nicht gefallen und habe mir einen Anwalt besorgt.

Trotz anwaltlichem Schreiben wollen Sie mir ab 08.12 den Anschluss stilllegen.Bin mal gespannt…

Wenn Du was Neues  über diese Mistfirma weißt kannst Du mir ja antworten.

 

Vielen Dank für jede Rückmeldung!

Betrug bei 1und1 und Maxdome.

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UPDATE 05.01.09: 1und1 hat mittlerweile nachgegeben. Maxdome Premium gekündigt!

An Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Paulinenstr. 47

D-70178 Stuttgart

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Beschwerde gegen die Firma 1&1 Internet AG, sowie deren Firma Maxdome erheben. Ich erhielt einen Anruf der Firma 1&1 wegen einer „Sonderaktion“ von Maxdome. Mitarbeiter XXX bot mir ein Testangebot des „Premium-Pakets“ an, ich würde aber noch eine Bestätigungs-E-Mail bekommen, in der ich das Angebot bestätigen müsse und erst dann würde ein Vertrag zustande kommen, der sich nach dieser Probezeit verlängert. Eine solche E-Mail erhielt ich nie. Stattdessen eine nach einigen Wochen eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 19,99 EUR.

Ich legte schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung ein. Nach einigen Tagen erhielt ich eine Zahlungsaufforderung, ich solle den Betrag überweisen. Nie erhielt ich eine Antwort auf den von mir übersandten Einspruch gegen die Rechnung. Der Skandal: Mein Telefonanschluss wurde gesperrt. Zwangsweise musste ich den Betrag bezahlen, da ich auf meinen Telefonanschluss angewiesen bin.

Im Internet sind Hunderte von wütenden Kunden zu finden, die auf diese Weise auf 1&1 reinfielen – das Schema immer das gleiche.

Bis heute habe ich keine Antwort erhalten und nun eine Kündigung meines Anschlusses bei 1&1 beantragt. Ich hoffe, dass Sie mir und weiteren Kunden in diesem Falle weiterhelfen können und fordern, dass ein solches Vorgehen der Firma 1&1 in Zukunft unterlassen wird.

Mit freundlichem Gruß,

An

1und1 Internet AG Elgendorfer Straße 57

D-56410 Montabaur

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich unseren 1&1-Anschluss zum 01. Januar 2008. Ihre Vorgehensweise im Falle meiner Reklamation über die Rechnung von Oktober 2008 war eindeutig falsch und nicht gesetzmäßig:

  1. Der Rechnungsbetrag müsste – für eine Sperrung – mindestens 75 EUR betragen.

  2. Sie dürfen den Anschluss nicht sperren, wenn es sich nicht um Verzug, sondern um eine Reklamation der Rechnung handelt.

  3. Die Reklamation meinerseits wurde durch Ihre Firma – trotz Einschreiben mit Rückschein – ignoriert und ich erhielt nie eine Antwort.

Ich beziehe mich u.a. auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 17. April 2008. Somit ist es mir gestattet, von dem Vertrag zurückzutreten, bzw. diesen zu kündigen.

Ich bestehe auf eine Rückzahlung der beanstandeten Gebühren, die durch meinen nicht geschlossenen Maxdome-Vertrag zustande gekommen sein sollen. Wie auch ich, fühlen sich hunderte von Kunden geprellt und um Ihr Geld betrogen. Sollten Sie dieser Kündigung widersprechen, bzw. die von mir beanstandeten Gebühren nicht zurückzahlen, werde ich zum obengenannten Termin Klage gegen 1&1 einreichen. Desweiteren wurde die Verbraucherzentrale und die Bundesnetzagentur über die Vorfälle informiert.

Ich freue mich auf Ihre schriftliche Kündigungsbestätigung, die innerhalb 14 Tage per Post von mir erwartet wird.

Hochachtungsvoll,

Wikipedia gesperrt.

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Was sagt man dazu?

Mit einstweiliger Verfügung des Landgerichts Lübeck vom 13. November 2008, erwirkt durch Lutz Heilmann, MdB (Die Linke), wird es dem Wikimedia Deutschland e.V. untersagt, „die Internetadresse wikipedia.de auf die Internetadresse de.wikipedia.org weiterzuleiten“, solange „unter der Internet-Adresse de.wikipedia.org“ bestimmte Äußerungen über Lutz Heilmann vorgehalten werden. Bis auf Weiteres muss das Angebot auf wikipedia.de in seiner bisherigen Form daher eingestellt werden. Der Wikimedia Deutschland e.V. wird Widerspruch einlegen.

Der Wikimedia Deutschland e.V. ist nicht Anbieter der unter de.wikipedia.org zugänglich gemachten „Wikipedia“ und hat auch keinen Einfluss auf die in der Online-Enzyklopädie abrufbaren Inhalte. Der Wikimedia Deutschland e.V. ist vielmehr ein gemeinnütziger Verein zur Förderung Freien Wissens, der lediglich über die Anwendung der Wikipedia aufklärt. Betreiber der Enzyklopädie ist die in der Anbieterkennzeichnung der Enzyklopädie genannte Wikimedia Foundation, eine in Florida, Vereinigte Staaten, inkorporierte Stiftung mit Sitz in San Francisco.

Nacktscanner am Flughafen.

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Morgens in der Sicherheitskontrolle am Flughafen. Während sich ihr Vordermann schon wieder anzieht, werden Sie vom Sicherheitspersonal zum Striptease aufgefordert. In den USA ist diese Prozedur üblich, in Europa erproben sie erste Flughäfen und die EU will sie zum Standard machen. Real muss bei den so genannten Nacktscannern niemand nackte Haut zeigen, aber virtuell wird jeder bis auf die Haut ausgezogen.

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EU-Kommission erlaubt Einsatz von Nacktscannern

Die EU-Kommission hat durch die Änderung einer Verwaltungsvorschrift den Einsatz von Nacktscannern auf Flughäfen in der EU erlaubt. Ab 2010 sollen die etwa 100.000 Euro teuren und telefonzellengroßen Geräte im großen Stil zum Einsatz kommen. Sie können dabei helfen nichtmetallische Waffen wie Messer aus Keramik zu entdecken.

In einem der taz vorliegendem internen Schreiben vermutet der für Flughäfen zuständige EU-Kommissar Antonio Tajani, dass viele Bürger kein Problem mit den Nacktbildern hätten. Ohne eine Quelle zu nennen schreibe er, dass Fluggäste, wenn sie vor die Wahl zwischen dem üblichen Abtasten und dem Scanner gestellt werden, „eine klare Vorliebe“ für die Scanner gezeigt hätten. Der Scan solle nicht zur Pflicht für alle Passagiere werden.

EU-Parlamentarier fühlen sich übergangen

Die Welle der Empörung begann im Europäischen Parlament. Über Fraktionsgrenzen hinweg forderten die Parlamentarier die Kommission am Donnerstag auf zu erklären, ob Grundrechte der Bürger von den Durchleuchtungsgeräten verletzt werden. „Man fragt sich schon, ob man noch ein Reisender ist oder sich in einem Hochsicherheitstrakt befindet“, sagte Alexander Alvaro, deutscher FDP-Politiker und innenpolitischer Sprecher der Liberalen im Europaparlament der taz. Die europäischen Grünen üben ebenfalls Kritik: „Ob diesem Eingriff ein tatsächlicher Sicherheitsgewinn gegenübersteht, wurde offensichtlich nicht einmal untersucht.“

Andere EU-Abgeordneten fühlen sich übergangen, weil die EU-Kommission das Vorhaben still und leise über eine Verwaltungsvorschrift realisieren will und sich dabei nur wenig Gedanken über Grundrechte und Gesundheitsrisiken mache. Der CSU-Abgeordnete Manfred Weber kritisierte, die Kommission könne das Vorhaben nicht einfach „durch die Hintertür“ einführen.

Politik, Kirche und Polizei: Ablehnung auf breiter Front

In den Ruhr Nachrichten bezeichnete der SPD-Europaparlamentarier Martin Schulz den Einsatz von Nacktscannern als „unverhältnismäßig und nicht erforderlich“. Sie würden die Sicherheit keinesfalls erhöhen. Es sei zwar richtig, dass sie auch Plastiksprengstoff oder Keramikmesser finden, aber schon heute seien Leibesvisitationen im konkreten Verdachtsfall möglich.

Auch in Deutschland macht sich Empörung über den geplanten Einsatz der Nacktscanner breit. Neben Politikern aller Bundestagsfraktionen haben sich auch Geistliche und sogar Polizisten gegen den Einsatz der Nacktscanner ausgesprochen. „Diese Methode darf in Deutschland nicht eingeführt werden“, fordert der FDP-Innenexperte Max Stadler in der taz. „Jeder ist für sinnvolle Kontrollen an Flughäfen, aber was zu weit geht, geht zu weit.“

Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach sagte der Berliner Morgenpost: „Man muss nicht alles machen, was technisch machbar ist.“ Er forderte vor der Einführung von solchen Scannern erst einen Beleg, dass sie einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn bringen.

Auch die Kirche meldet sich zu Wort. „Die Intimsphäre ist absolut unantastbar“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Robert Zollitsch der Augsburger Allgemeinen Zeitung.

Konrad Freiberg, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung, das Sicherheitsniveau an Flughäfen lasse sich durch Körperscanner „sicher nicht verbessern“. Die Debatte führe dazu, dass die Bevölkerung die Sicherheitspolitik zunehmend als maß- und schamlos wahrnehme.

EU-Parlament: Zustimmung unter Bedingungen

Das EU-Parlament ist jedoch nicht grundsätzlich gegen die Zulassung der Nacktscanner. Ein Antrag der Liberalen, in dem die EU-Kommission aufgefordert wird, das Projekt fallen zu lassen, fand keine Mehrheit. Der CDU-Verkehrsexperte im Europaparlament, Georg Jarzembowski, sieht im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung die Rechte der Parlamentarier nicht eingeschränkt.

Tajani habe den Verkehrsausschuss eingeschaltet, der ihm drei Bedingungen für eine Zulassung genannt habe: Kein Passagier dürfe zu dem Scan gezwungen werden, die Kontrolleure müssten räumlich getrennt von dem erfassten Passagier sitzen, und die Bilder dürften nicht gespeichert werden. Tajani hätte akzeptiert. In den USA werden zusätzlich auch die Gesichter der Personen im Scanner auf den Bildschirmen der Kontrolleure verpixelt.

Ähnlich sieht das auch CSU-Mann Weber: Wenn der Passagier die Wahl zwischen dem Ganzkörperscanner und der derzeit verwendeten Abtastmethode habe, könne man dem Einsatz der Geräte zustimmen, sagte er gegenüber Spiegel Online.

Die EU-Kommission verteidigt den Einsatz von Nacktscannern. Ein Sprecher sagte in Brüssel: „Wir glauben, dass das eine effektive Maßnahme ist, die bestehenden Kontrollmethoden zu ergänzen und den Passagieren Zeit zu ersparen.“ Er ergänzte: „Wir wollen ausschließen, dass ein Passagier dazu gezwungen wird, und wir wollen auch die Mitgliedstaaten nicht verpflichten, das einzusetzen.“ Der Kommissionssprecher sicherte ebenfalls zu, dass Kommissar Tajani eng mit dem Europaparlament zusammenarbeiten werde, um alle Bedenken mit Blick auf Datenschutz, Privatsphäre und Gesundheit zu klären.

Technik

Die Befürworter der Nacktscanner berufen sich neben der erhöhten Sicherheit auch auf einen schnellen Ablauf der Sicherheitskontrollen. Das Abtasten per Hand würde überflüssig werden. Stattdessen treten die bekleideten Fluggäste in den Scanner, heben die Arme und werden durchleuchtet.

Die so genannten „Millimeterwellen“, angeblich ungefährliche elektromagnetische Strahlen im Terahertz-Bereich, durchdringen die Kleidung. Mit Röntgenstrahlung arbeiten Geräte, die die so genannte Backscatter-Technik einsetzen. Das Sicherheitspersonal, das in einem Nebenraum sitzen kann, sieht auf einem Bildschirm eine dreidimensionale Abbildung des unbekleideten Menschen – ein Nacktbild in schwarz-weiß, inklusive Genitalien, Speckrollen, Prothesen und künstlichen Darmausgängen.

In Europa testen bereits Flughäfen in Amsterdam und Helsinki die Geräte. In London wurde der Betrieb nach Protesten abgebrochen und in Zürich steht ein Testlauf an. In Deutschland hat die für die Sicherheit auf den Flughäfen zuständige Bundespolizei angekündigt, Nacktscanner „ergebnisoffen“ zu untersuchen. Ihr Sprecher Jörg Kunzendorf sagte am Donnerstag: „Wir werden in einem Labor alle Aspekte prüfen und schauen, ob die Technologie unseren Ansprüchen genügt.“ Erst wenn die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllt seien, könne über mögliche Praxistests entschieden werden.

Text: Netzwelt

Plus und Kundenservice.

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Heute wollte ich bei Plus auf die Toilette. Leichter gesagt als getan. Kundenservice: Fehlanzeige. Die stellvertetende Filialleiterin meinte, es gäbe keine Kundentoiletten und auf die Mitarbeiter WCs dürfe ich sowieso nicht.

Wenn ich nicht wirklich sehr dringend gemusst hätte und etwas anderes in der Nähe gewesen wäre, hätte ich mich nicht beschwert. So allerdings musste ich die Plus Zentrale in Tuningen anrufen. Und: Ach du Wunder – auf Anweisung der Zentrale durfte ich dann doch auf die Toilette – mit Konsequenzen für die Mitarbeiterin…

P.S.: Ich weiß, das war nicht nett ;).