Vor kurzem war ich auf der Seite des ADAC unterwegs. Wie ich nunmal so bin, schaue ich gegentlich
auch in das Impressum der Internetseiten. Beim ADAC musste ich folgendes Lesen:
Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt der ADAC das nicht übertragbare Recht, die ADAC-Website in der Weise zu nutzen, dass ein Link auf die Homepage […] gesetzt wird.
Das Einverständnis zur Linksetzung muss im voraus per Mail […] eingeholt werden. […]
Das Recht zum Setzen eines Links kann formlos (per Mail) erteilt und jederzeit formlos widerrufen werden. […]
Die wollen ihren Fans / Lesern / Kritikern also tatsächlich verbieten, irgendwelche Links auf Ihre Internetseite zu legen? Ich habe mal ein bisschen recherchiert und dann zufälligerweise beim Kollegen Ennomane einen Blogeintrag darüber gefunden. Dort steht, dass sogar Frau Gabriele Pauli eine Verlinkung ausdrücklich verbietet. Und auch das Gesundheitsministerium scheint in ihrem Impressum eigene Gesetze erfinden zu wollen. Enno hat nämlich bei einer PC-Zeitschrift nachgefragt, die schreibt
Nein, das kann man nicht wirksam verbieten. Man kann ein solches Verbot zwar auf eine Webseite schreiben in der Hoffnung, dass sich möglichst viele Leute davon beeindrucken lassen, aber es gibt keine rechtliche Handhabe, dies durchzusetzen.
Das Verlinken von Web-Angeboten wird in der Rechtsprechung vom Grundsatz her als ein Wesenszug des World Wide Web angesehen, der nicht der Erlaubnis des Urhebers der verlinkten Inhalte bedarf. Es gibt jedoch Spezialfälle, in denen eine bestimmte Art von Verlinkung Rechte des Inhabers der verlinkten Seite verletzt. So ist bereits anerkannt worden, dass es eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Web-Autors darstellen kann, wenn auf seine Inhalte von Seiten aus verlinkt wird, die rechtsextremen Zielen dienen. In einem solchen Fall kann eine Verlinkung geeignet sein, den Ruf des Autors zu beeinträchtigen. In bestimmte Urheberrechte kann auch das unerlaubte Deep-Linking eingreifen, wenn dieses gezielt eine vom Autor geschaffene Struktur zur Leserführung umgeht und die betreffenden Inhalte dadurch ihres Zusammenhangs entkleidet. Wenn es gezielt dazu eingesetzt wird, um etwa Werbezugriffe abzufangen, kann es auch als unlauteres Wettbewerbshandeln aufgefasst werden. In einem ähnlichen Zusammenhang steht das umstrittene Framing, das zumindest dann als Wettbewerbsverletzung gelten kann, wenn sich derjenige, der fremde Inhalte so geschickt auf seiner Seite einbaut, dass sie wie eigene wirken könnten, gewissermaßen mit fremden Federn schmückt.
Nun ist die Sachlage also klar. Auf Anfrage schrieb die Markenschutzabteilung des ADAC mir folgendes:
Sehr geehrter Herr Ratzinger,
vielen Dank für Ihre Hinweise auf die Link-Policy des ADAC.
Der ADAC ist als unabhängiger Verbraucherschützer zur Objektivität und Neutralität verpflichtet. Eine Link-Setzung auf der Homepage eines Anbieters hat somit neutral zu erfolgen, um dem Anschein einer ADAC-Empfehlung oder ADAC-Kooperation vorzubeugen. Der Verbraucher darf dabei nicht über eine Zusammenarbeit getäuscht werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der ADAC als Verbraucherschützer besonders in der Aufgabe steht, den Verbraucher neutral und objektiv zu informieren. Da die Link-Setzung aus unserer Erfahrung den Anwender über die tatsächliche Aussage leicht täuschen kann, haben wir ein Freigabeverfahren eingerichtet.
Sollte ein einfacher Link gesetzt werden, der neutral auf die Homepage des ADAC hinweist, stimmen wir diesem Anliegen gerne zu.
Auf meinen Hinweis, dass man das gar nicht verbieten könne, ging der ADAC gar nicht ein.
Somit hier die Links auf die entsprechenden Impressums / Impressi / Impressionen
:
[ADAC] – [Bundesgesundheitsministerium]
Foto: Dieter Schütz / Pixelio.de

Trotz eines halbherzigen Dementis [2] zeigen die aktuellen Erklärungen von der Leyens, dass die Befürchtungen von Bürgerrechtlern mehr als begründet sind. Entgegen allen anders lautenden Beteuerungen geht es der Ministerin offenbar nicht primär um die Bekämpfung von Kinderpornographie, sondern um die Etablierung einer umfangreichen Infrastruktur zur Internet-Kontrolle. Aus der Netzgemeinschaft und von den Internet-Zugangsanbietern kamen schon sehr früh Vorschläge, wie man effektiv gegen Kinderpornographie im Internet vorgehen kann. Auch der praktische Beweis, dass die Vorschläge funktionieren, wurde längst erbracht [3]. Jetzt zeigt sich, warum diese ignoriert wurden: Kinderpornographie ist nur ein Vorwand, um den Boden für eine generelle Inhaltskontrolle im Internet zu bereiten.
Bekanntlich wird in München und Umgebung kulturell sehr viel geboten. Ein sehr junges Theaterstück wird Ende März von einer kleinen, aber engagierten Theatergruppe aufgeführt. Wöchentlich zwischen 10 und 12 Stunden Arbeit waren ein halbes Jahr notwendig, um dieses Theaterstück präsentieren zu können. Es handelt sich um
Zu dem Autor Jan Neumann besteht laut Regisseur Nikolaus Frei Kontakt, er wurde auch schon zur Aufführung eingeladen. Durch das Internet sei er auf das Theaterstück gestoßen, als er auf der Suche nach einem Theaterstück mit einer Besetzung von 3 Personen suchte. Man war sich schnell einig, dass dieses das Richtige sei. Auch die Altersklasse wird durch die 18- bis 20-jährigen Schauspieler optimal und realistisch dargestellt.
eine sie nur Anfangs kam mir diese Rolle völlig fremd vor, da ich ihre Verhaltens- und Vorgehensweise seltsam fand. Als ich aber nachdachte, was ich in einer solchen Situation machen würde, wurde mir klar, dass ich ähnlich reagieren würde, was sicher auch daran liegt, dass man im eigenen Leben ganz andere Wege einschlägt, ergänzt Frei.