Der Anwalt des verstorbenen mutmaßlichen SchülerVZ-Erpressers hat die Anschuldigungen gegen seinen Mandaten zurückgewiesen und schwere Vorwürfe gegen den Betreiber der VZ-Netzwerke erhoben.
Demnach versuchte der Verstorbene nicht, das Unternehmen zu erpressen, vielmehr war das VZ-Netzwerk bereit, ihm eine Art „Schweigegeld“ zu bezahlen, um den Fall nicht an die Öffentlichkeit kommen zu lassen.
Statt 80.000 Euro zu erpressen, soll durch ein Mitarbeiter der VZ-Gruppe ein „ein unbeziffertes Zahlungsangebot gemacht worden sein“. Dies berichtet die DPA in Anlehnung an Rechtsanwalt Ulrich Dost. Die User seien Kapital des Unternehmens. Wäre die Sicherheitslücke bekannt geworden, so bestünde die Gefahr von eventuellen User-Abmeldungen und somit auch die Werbeeinnahmen.