Anzeige: 21 Mängel bei Burger King in VS

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Vor einigen Tagen habe ich auf Facebook meinen Offenen Brief an Burger King Deutschland veröffentlicht. 21 Mängel hatte ich während meines Besuchs bei Burger King innerhalb von zwei Stunden feststellen müssen.

Entsprechend groß war das Entsetzen meiner Leser. Viele schilderten mir ähnliche Erfahrungen. Gleich mehrfach wurde der Ruf laut, das auf jeden Fall das Gesundheitsamt eingeschalten werden müsse. Ich habe mir etwas Gedanken gemacht und kam auch zu diesem Schluss.

Somit habe ich heute folgendes Schreiben an das Gesundheitsamt übermittelt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gerne Meldung machen zu einem Restaurantbesuch „der anderen Art“. Letzten Samstag habe ich das Burger King Restaurant in Schwenningen besucht. Während meines 2,5-stündigen Aufenthaltes sind mir 14 Mängel aufgefallen, teilweise Verstöße gegen die Corona-Verordnung, die ich Ihnen gerne mitteilen möchte – in der Hoffnung, dass sie sich der Sache annehmen: teile Ihnen daher folgende Mängel mit:


▪️ VERSTOSS GEGEN DIE PFLICHT ZUR KONTAKTDATENERFASSUNG:
(§ 6, Abs. 1 Corona-VO)
 
Ich wurde zu keinem Zeitpunkt gebeten, einen Corona-Zettel zur Kontaktdatenerfassung mit meinen Daten aufzufüllen. Es hätte hierfür 4 Möglichkeiten gegeben, jedoch wurde ich weder vor oder während des Bestellvorgangs, noch während der Zubereitung meiner Bestellung oder bei der Übergabe meiner Bestellung gebeten, darüber informiert, dass es eine Pflicht zur Kontaktdatenerfassung gibt. Ich habe mehrfach beobachtet, dass auch viele andere Gäste nicht gebeten wurden, ihre Kontaktdaten zu hinterlassen.


▪️ SAMMLUNG FALSCHER DATEN FÜR KONTAKTDATENERFASSUNG:
(§ 6, Abs. 1 Corona-VO)
 
Als ich bei meiner zweiten Bestellung auf Eigeninitiative darum bat, meine Kontaktdaten hinterlassen zu dürfen und dann einen „Corona-Zettel“ zur Kontaktdatenerfassung bekam, fiel mir auf, dass in diesem Restaurant seit Wochen falsche und unzulässige Daten gesammelt wurden. In dem Formular wird der Gast gebeten, entweder TELEFONNUMMER oder E-MAIL-ADRESSE zu hinterlassen (siehe Bild 7). Die Angabe der Mailadresse ist in Baden-Württemberg – aufgrund Bedenken im Datenschutz nicht mehr erlaubt! Gemäß der aktuell gültigen Corona-VO muss ein Gast entweder seine TELEFONNUMMER oder POSTANSCHRIFT hinterlassen. Seitens dem Restaurant wurden somit seit Wochen falsche Kontaktdaten der Gäste erhoben.

Schon seit einigen Wochen gilt in Baden-Württemberg: Mail-Adressen dürfen nicht mehr als Kontakt Daten verwendet werden.

Förderung von Denunzianten: Prämie für Anzeigenerstattung.

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Genau 489 Hunde sind in der kleinen Stadt Rehau (Kreis Hof) gemeldet – eine Menge Hunde, die eine Menge Dreck hinterlassen.

hundDoch damit können die Bürger jetzt richtig Geld verdienen! Wer beobachtet, dass Tierhalter die Haufen nicht einsammeln, und das Ganze im Rathaus meldet, kriegt künftig 20 Euro aus dem Stadtsäckel!

Im Rathaus laufen die Drähte schon länger heiß, berichtet die Frankenpost: Jetzt, nachdem der Schnee verschwunden ist, beschweren sich immer mehr Bürger über die Hundehaufen auf Gehwegen und Wiesen. Nun hat Bürgermeister Michael Abraham ein offizielles Schreiben herausgegeben: „Wenn es durch den Hinweis gelingt, den Hundehalter zweifelsfrei zu überführen, erhält der Hinweisgeber künftig eine Belohnung von 20 Euro.“

Ohne eindeutige Hinweise aus der Bevölkerung könne die Stadt nämlich nicht tätig werden, wenn es um die Einleitung eines Bußgeldverfahrens geht. Da wird’s für die Hundehalter doch ziemlich teuer: 100 bis 150 Euro muss ein „Ersttäter“ an Bußgeld blechen. Wer wiederholt ertappt wird, dass er die Haufen einfach liegen lässt, muss sogar mehr zahlen. Das soll aber dank der Fangprämie jetzt nicht mehr so oft vorkommen. Bürgermeister Abraham: „Wir hoffen, die Sauberkeit unserer schönen Stadt so zu verbessern.“

Foto: Dieter Schütz / pixelio.de

Sexmonster frei – nun Rund-um-die-Uhr-Observation.

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Letzte Woche war ich ja auf der Demonstration gegen Gen-Mais in Geretsried. Aus Geretsried kommt auch der gefährliche Sex-Täter, der momentan in aller Munde ist. Vom Gericht wurde der 57-jährige nun freigesprochen, allerdings von der Polizei 24 Stunden rund um die Uhr bewacht. Kostenpunkt 200.000 Euro monatlich.

Was ich nicht verstehe: Wie kann die Polizei dieses Sadisten-Monster observieren? Dadurch wird doch die Entscheidung des Richters auch falsch dargestellt (ob sie es ist – mal dahingestellt)?

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