Vor einigen Tagen habe ich auf Facebook meinen Offenen Brief an Burger King Deutschland veröffentlicht. 21 Mängel hatte ich während meines Besuchs bei Burger King innerhalb von zwei Stunden feststellen müssen.

Entsprechend groß war das Entsetzen meiner Leser. Viele schilderten mir ähnliche Erfahrungen. Gleich mehrfach wurde der Ruf laut, das auf jeden Fall das Gesundheitsamt eingeschalten werden müsse. Ich habe mir etwas Gedanken gemacht und kam auch zu diesem Schluss.

Somit habe ich heute folgendes Schreiben an das Gesundheitsamt übermittelt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gerne Meldung machen zu einem Restaurantbesuch „der anderen Art“. Letzten Samstag habe ich das Burger King Restaurant in Schwenningen besucht. Während meines 2,5-stündigen Aufenthaltes sind mir 14 Mängel aufgefallen, teilweise Verstöße gegen die Corona-Verordnung, die ich Ihnen gerne mitteilen möchte – in der Hoffnung, dass sie sich der Sache annehmen: teile Ihnen daher folgende Mängel mit:


▪️ VERSTOSS GEGEN DIE PFLICHT ZUR KONTAKTDATENERFASSUNG:
(§ 6, Abs. 1 Corona-VO)
 
Ich wurde zu keinem Zeitpunkt gebeten, einen Corona-Zettel zur Kontaktdatenerfassung mit meinen Daten aufzufüllen. Es hätte hierfür 4 Möglichkeiten gegeben, jedoch wurde ich weder vor oder während des Bestellvorgangs, noch während der Zubereitung meiner Bestellung oder bei der Übergabe meiner Bestellung gebeten, darüber informiert, dass es eine Pflicht zur Kontaktdatenerfassung gibt. Ich habe mehrfach beobachtet, dass auch viele andere Gäste nicht gebeten wurden, ihre Kontaktdaten zu hinterlassen.


▪️ SAMMLUNG FALSCHER DATEN FÜR KONTAKTDATENERFASSUNG:
(§ 6, Abs. 1 Corona-VO)
 
Als ich bei meiner zweiten Bestellung auf Eigeninitiative darum bat, meine Kontaktdaten hinterlassen zu dürfen und dann einen „Corona-Zettel“ zur Kontaktdatenerfassung bekam, fiel mir auf, dass in diesem Restaurant seit Wochen falsche und unzulässige Daten gesammelt wurden. In dem Formular wird der Gast gebeten, entweder TELEFONNUMMER oder E-MAIL-ADRESSE zu hinterlassen (siehe Bild 7). Die Angabe der Mailadresse ist in Baden-Württemberg – aufgrund Bedenken im Datenschutz nicht mehr erlaubt! Gemäß der aktuell gültigen Corona-VO muss ein Gast entweder seine TELEFONNUMMER oder POSTANSCHRIFT hinterlassen. Seitens dem Restaurant wurden somit seit Wochen falsche Kontaktdaten der Gäste erhoben.

Schon seit einigen Wochen gilt in Baden-Württemberg: Mail-Adressen dürfen nicht mehr als Kontakt Daten verwendet werden.

▪️ MISSACHTUNG ABSTANDSREGELUNG / „CORONA-SCHUTZWAND“
(§ 2, Abs. 1 Corona-VO)

 Die Mitarbeiterin (im folgenden „Kassiererin“ genannt) hat mich auf „meiner Seite“ der Corona-Schutzscheibe bedient. Um meine Bestellung aufzunehmen, stand sie nicht HINTER, sondern NEBEN der Corona-Schutzwand – 60-80 cm von mir entfernt (in dem Durchgang, der für Mitarbeitende gedacht ist, um zwischen Küchenbereich und Restaurantbereich zu wechseln, was dann gleichzeitig dazu geführt hat, dass der Abstand zwischen der Kassiererin und den den Durchgang nutzenden Mitarlbeitern ebenfalls nicht mehr gewahrt war). Ihr Gesicht befand sich somit also auf „meiner Seite“ der Schutzwand. Dies ist ein Verstoß gegen § 2, Abs.1 CoronaVO.
Erst nach Aufnahme der gesamten Bestellung und Annahme des Zahlbetrags, begab sie sich erstmals dahinter, um das Rückgeld zu holen.
Das bemängelte Verhalten der Mitarbeiterin wurde so bei jedem einzelnen Bestellvorgang wiederholt, den ich während meines gesamten Aufenthaltes gesehen habe. Aber auch andere, mit der Annahme von Bestellungen beauftragte Mitarbeiter agierten auf die gleiche Weise. Keine einzige Bestellung wurde.


▪️ VERSTOẞ GEGEN DAS DESINFEKTIONSGEBOT
(§ 4, Nr. 3 Corona-VO)

Ich betrat die Lokalität um 15:00 Uhr und verließ sie wieder um 17:30 Uhr, war also nicht einmal in der „Hauptessenszeit“ dort. Trotzdem schienen die Mitarbeiter während dieses langen Zeitraums so überfordert gewesen zu sein, dass sich keine Zeit fand, Hygienemaßnahmen/Reinigungsarbeiten durchzuführen. Während meines gesamten Aufenthaltes habe ich im Restaurantbereich KEINEN EINZIGEN Mitarbeiter gesehen, der sich mit Sauberkeit/Hygiene beschäftigte.
Betonen möchte ich, dass es dabei nicht nur an der Durchführung der Standard-Hygienemaßnahmen, wie sie in Restaurants üblich sind (Bodenreinigung; Abräumen/Abwischen der Tische) mangelte, – selbst die wegen der akuten Pandemie in der Corona-Verordnung in § 4, Nr. 3 vorgegebenen, regelmäßig durchzuführenden Desinfektionen von Tischflächen wurden zu keinem Zeitpunkt durchgeführt. Es erreichten mich nach Veröffentlichung meiner Erfahrung in diesem Restaurant zahlreiche Zuschriften von Lesern, die mir bestätigen, dass Verpflichtungen Burger Kings bzgl. der Desinfektionspflicht auch an anderen Tagen und zu anderen Uhrzeiten nicht durchgeführt werden.
Behelfsmäßig blieb den Gästen keine andere Möglichkeit, die Tische in Eigeninitiative mit Servietten abzuwischen (Bilder wie das Symbolbild 9 habe ich an diesem Tag mehrfach beobachten können), was natürlich keiner Desinfektion gleichkommt und nur die deutlich sichtbaren Verunreinigungen entfernt. Die Möglichkeit, ein desinfizierendes Mittel auf die Servietten aufzutragen, um bei der selbst durchgeführten Tischreinigung wenigstens einen ausreichenden Desinfektionsgrad zu erreichen bestand nicht, da sich der einzige vorhandene Desinfektionsmittelspender im Eingangsbereich befindet und für das Restaurant während der Corona-Pandemie eine Einbahnstraßenregelung herrscht (Eingang = kein Ausgang; Ausgang = kein Eingang).
Für die Verbreitung von Erregern aller Art ist dieses Restaurant ein Paradies.

Nicht nur ein Gast, musste selbst für Ordnung sorgen – während meines gesamten Aufenthaltes putzte oder desinfizierte hier niemand!

▪️ „EINBAHN-REGELUNG“ WIRD IGNORIERT“:
 
Das Restaurant darf über Tür 1 nur betreten werden und über Tür 2 verlassen werden. Tür 1 ist kein Ausgang und Tür 2 kein Eingang. Scheinbar wurde hier – zur Vermeidung von Gegenverkehr innerhalb des recht kleinen Restaurants – eine „Einbahn-Regelung“ zur Auflage gemacht.
Tür 2 ist eine automatische Tür, die nur öffnet, wenn Gäste das Restaurant verlassen und nicht öffnet, wenn man versucht, das Restaurant über diesen Zugang zu betreten. Gute Planung – katastrophale Umsetzung: denn an diese Regelung hielt sich leider niemand!
Regelmässig betraten Gäste das Restaurant, indem sie einfach so lange warteten, bis jemand durch den Ausgang heraus kam und die Tür sich somit öffnete.
Die im Bereich des Schalters arbeitenden Mitarbeiter nahmen diese Missachtung reihenweise zur Kenntnis. Keiner, der sich gegen die Regelung Agierenden wurde mitgeteilt, dass sich der Eingang des Restaurants an einer anderen Stelle befinden würde.


▪️ KEINE REGELMÄSSIG STATTFINDENDE REINIGUNG/ DESINFEKTION DES SANITÄRBEREICHS:
(§ 4, Nr. 5 Corona-VO)
 
Auch der Toilettenbereich ließ sehr zu wünschen übrig. Regelmäßig stattfindende Kontrollen und/oder Reinigungen scheinen nicht zum Alltag der Restaurantmitarbeiter zu gehören. Darauf weist ja schon hin, dass während meines Aufenthalts keine Seife nachgefüllt wurde. Im Gegensatz zu anderen Restaurants gibt es hier auch keine öffentlich einsehbare Liste, der zuletzt durchgeführten Kontrollen/Reinigungen.
Auffallend waren besonders die temporären Verschmutzungen: unnötiger Müll vorheriger Toilettenbenutzer war vorhanden, die Klobrille war verunreinigt (siehe Bild 5).
Weniger auffällig, aber nicht minder schlimm: der Boden unterhalb der Toilettenschüssel und die Wände um die Toilettenschlüssel herum sind extrem verunreinigt durch „Pissspritzer“ und Verkrustungen (siehe Bild 6), die dort wohl schon seit Monaten nicht entfernt wurden. Eine regelmäßige Reinigung der Sanitärbereiche gem. § 4, Nr. 5 CoronaVO findet hier nicht statt.

Regelmässig findet hier leider keine Reinigung statt!
Nicht nur temporär verschmutzt: „Pissspritzer“ und Verkrustungen an der Wand.

▪️ SEIFENDISPENSER LEER:
(§ 4, Nr. 3 Corona-VO) 
; Der Seifendispenser bei den im Toilettenbereich für Herren war leer. Da mir insbesondere in der Coronazeit Hygiene sehr am Herzen liegt, wartete ich einen kleinen Moment ab, bis sich keine weitere Person im Toilettenbereich der Damen befand und wollte mir hier kurz die Hände waschen. Fehlanzeige! Auch hier war keine Seife mehr vorrätig.

▪️ 2. ANLAUF: SEIFENDISPENSER WEITERHIN LEER:
(§ 4, Nr. 6 Corona-VO)
 
Einer Mitarbeiterin teilte ich meine Beobachtung bzgl. der leeren Seifendispenser mit und sie versicherte, sich umgehend um Nachschub zu bemühen. 45 bis 60 Minuten nach meiner Meldung, wollte ich das Restaurant verlassen – jedoch nicht, ohne das Händewaschen doch noch nachzuholen. Trotz meiner Mitteilung war in dieser ganzen Zeit nichts geschehen – die Seife war noch immer nicht aufgefüllt worden (wenngleich auch bei dem 2. Versuch diesmal nur überprüft bei den Herren).

▪️ DESINFEKTIONSMITTEL-SPENDER FEHLEN:
(§ 4, Nr. 6 Corona-VO)
 
Es gibt nur 1 Desinfektionsspender im Eingangsbereich. Weder im Toilettenbereich, noch im übrigen Restaurant hat man die Möglichkeit, seine Hände zu desinfizieren (Verstoß gem. § 4, Nr. 6 CoronaVO).
Will man seine Hände nach Betreten des Restaurants nochmal desinfizieren, (z.B. nach Ausfüllen des Corona-Zettels wegen der dort verwendeten Kugelschreiber „für alle“), gibt es keine weitere Möglichkeit, dies innerhalb des Restaurants zu tun. Entweder müsste man sich gegen den „Strom“ zurück zum Eingangsbereich bewegen, was Strand genommen aber nicht erlaubt wäre, da das Restaurant während der Corona-Pandemie eine Einbahnstraße ist oder das Restaurant über den temporären Ausgang verlassen, das komplette Restaurant im Außenbereich erneut entlang zu gehen und dann über den Eingang das Restaurant betreten – nur um sich die Hände zu desinfizieren!
Das gleiche Prozedere müsste dann ebenfalls bei nach einem Toilettengang durchgeführt werden, denn auch im Toilettenbereich befindet sich kein zweiter Desinfektionsmittelspender.


▪️ INFEKTIONSGEFAHR BEI ABRÄUMSTATIONEN:
 
Die Abräumstationen wurden nach 2 Stunden das erste Mal entleert – und auch nur, weil dann wirklich gar nichts mehr drauf gepasst hat (siehe Bild 4). Unter normalen Umständen sicherlich kein Fall, der für das Gesundheitsamt interessant wäre, aber die Stationen waren zeitweise so voll, dass man erst andere sich auf der Station befindliche Gegenstände entfernen oder umstellen musste, bis man sein eigenes Tablet dort unterbringen konnte. Zur Corona Zeit sicherlich auch eine vermeidbare Quelle einer möglichen Infektion und ein weiteres Indiz für die Überforderung der Mitarbeiter des Restaurants.

An der Abräumstation musste man erst einmal Müll umschichten, bevor man seinen eigenen Müll dazu geben konnte.

▪️ DEFEKTE KUGELSCHREIBER:
 
Ich musste insgesamt 4 Kugelschreiber berühren, bis ich einen Kugelschreiber fand, der funktionierte. somit eine vierfach erhöhte Gefahr, einen Stift zu erwischen, der noch Virusanhaftungen hat, im Vergleich dazu, dass ich nur einen Stift hätte berühren müssen. Ein vermeidbarer Mangel!


▪️ HAAR-PANNE AUF MEINEM TEE:
 
Auf meinem Tee befand sich ein ekliges Haar (siehe Bild 3). Zugegebenermaßen kein Fall für das Gesundheitsamt, aber wenn ich schon eine Liste von Mängeln anfertige, ist diese Information der vollständigkeithalber ebenso erwähnenswert.

Garnitur nicht nach meinem Geschmack: fremde Haare!

▪️ „STRASSENKLEIDUNG“ IM KÜCHENBEREICH:
 
Mitarbeiter kreuzten vor/nach Schichtwechsel in „Straßenkleidung“ (Mitarbeiter mit Jeans und Pullover / Mitarbeiterin in Jogginghose mit Handtasche) den Küchenbereich.


▪️ HYGIENEMANGEL/ UNFALLGEFAHR „KÜCHENBODEN“:
 
Der Fußboden im Küchenbereich ist so rutschig (fettig ?), dass sich die Mitarbeiter einen Spaß daraus machen, sich mittels „Schlitterpartien“ als schnellere Fortbewegungsart in diesem Arbeitsbereich fortzubewegen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis hier mal ein Unfall passiert. Eigentlich sind in Küchen zur Unfallverhütung Anti-Rutsch-Schuhe vorgeschrieben (vgl. § 5,6 arbeitsschutzgesetz / bzw. Normen DIN EN 345 (Sicherheitsschuhe), 346 (Schutzschuhe) und 347 (Berufsschuhe). Der Großteil der im Küchenbereich arbeitenden Restaurant-Mitarbeiter trug normale Alltags-„Sneaker“ mit glatter Sohle. Aber selbst die 2 Mitarbeiter (von mindestens 8), von denen ich sehen konnte, dass sie Anti-Rutsch-Schuhe tragen, konnten mit diesen über den Boden schlittern, was nahelegt, dass der Boden tatsächlich übermäßig verschmutzt sein muss.

Die oben genannten Mängel sind jetzt bloß die Mängel, die ich in der Lage war, als außenstehender Beobachter aufzunehmen. Welche tatsächlichen Verstöße gegen Hygieneregelungen INNERHALB der Küche stattfinden, konnte ich natürlich nicht prüfen. Bei der Vielzahl der Mängel außerhalb der Küche, ist es aber sehr naheliegend, das es auch hierzu Verstößen kommt.

Für Rückfragen, weitergehende Informationen und unter der Bereitschaft, als Zeuge auszusagen, stelle mich gerne zur Verfügung. Zusammen mit 7 weiteren Mängeln, die nicht die Hygiene betrafen, habe ich – wie oben bereits erwähnt – online gestellt. Innerhalb kürzester Zeit sind beinahe 200 Kommentare von Personen zusammen gekommen, die ähnliche Erfahrungen berichteten, insbesondere zu hygienischen Mängeln innerhalb dieser Restaurantfiliale, die wohl schon längere Zeit einen sehr schlechten Ruf haben soll. So soll es in mehreren Fällen auch zu Lebensmittelvergiftungen gekommen sein.

Ich lasse ihnen im Anhang nicht sehr aussagekräftiges Bildmaterial zur Untermauerung meiner Behauptungen zukommen, in der Hoffnung, dass dieses ausreicht, dass sie zumindest eine Überprüfung veranlassen können.

Ich bitte Sie, dass sie sich der Sache annehmen und mich über den Vorfall auf in der Sache unterrichten. Ich habe mich der Sache als Pressevertreter angenommen und sende Ihnen außerdem im Anhang eine Kopie meines Presseausweises.

Mit freundlichen Grüßen,
Dominik Ratzinger

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