Ypsilanti plaudert aus. – [Video]

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Wird ja sicherlich schon jeder kennen. Hier das Gespräch zwischen Ypsilanti und Müntefering – initiiert von Radio FFN:

Ich finde es sehr schade, dass manche Menschen kein Humor haben und dieses Video rechtlich verbieten lassen wollen. Wenn man schon darauf reinfällt und ganz Deutschland bekommt es mit, dann ist sowas peinlich (wäre es auch so, denn schließlich geht es hier um unsere Politiker, die normalerweise ernst zu nehmend sind… oder es zumindest sein sollten….

Nervende Rechtsnanwälte ohne berechtigte Forderungen.

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Mal wieder einen Brief an eine Rechtsanwältin in München geschickt, die meinte, lästige Abzocker vertreten zu müssen:

Sehr geehrte Frau Günther,

 
dies ist meine letzte Ermahnung. Sollten Sie es nicht unterlassen,
Briefe an Dxxxx Ratzinger zu schreiben, werde ich gegen Sie klagen
Und mich an die untenstehende Institution wenden.
Ich fordere die Löschung aller personenbezogenen Daten. Der Vertrag
Wurde von mir bereits vor Monaten schon, nach §119 und §123 BGB,
sowie §§5e und 6 des Konsumentenschutzgesetzes angefochten.
Ausserdem bekam ich keine schriftliche Widerrufsbelehrung Ihrer
Mandantschaft (§355 BGB). Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung
in den AGB’s weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß Anlage 2
zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV noch entspricht sie den Anforderungen des
§ 355 BGB. I. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass
sogar die Vorschrift des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV und seine Anlage 2
(die Musterbelehrung) vom Landgericht Halle mit Urteil vom 13.05.2005
(Az.: 1 S 28/05) für unwirksam erklärt wurden.

Somit besteht kein Vertrag zwischen Dxxxx Ratzinger und Ihrer Mandantschaft.
Dies ist eine letzte Warnung. Sollten Sie uns erneut einen Brief zukommen
Lassen, so werde ich mich an folgende Institution wenden:

Rechtsanwaltskammer für den
Oberlandesgerichtsbezirk München
Tal 33, 80331 München
Telefon: 0 89/53 29 44-0
Telefax: 0 89/53 29 44-28

Mal sehen, wie lange Sie dann noch Anwältin bleiben.

 
Mit freundlichem Gruß,

D. Ratzinger

 
Das nervt!

Gestatten, ich bin der Jugend-ICQ-Anwalt xD

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Man könnte meinen, ich bin Jurist ;). Diesmal einem unbekannten geholfen. Meine Rechtskenntnisse haben sich rumgesprochen:

Anonymer Mandant *g* (21:22:29 1/04/2008)
jut also hi erst ma ich bin der ralf*

Ratzinga (21:22:33 1/04/2008)
servus

Ratzinga (21:22:41 1/04/2008)
wie kann ich behilflich sein ?

Anonymer Mandant *g* (21:23:14 1/04/2008)
ich hab ne anklage am halz weil ich gesprüht habe

Ratzinga (21:23:19 1/04/2008)
okay.

Ratzinga (21:23:37 1/04/2008)
was ist bisher passiert?

Ratzinga (21:23:47 1/04/2008)
brief von der polizei oder staatsanwaltschaft?

Ratzinga (21:23:51 1/04/2008)
schon verhört wqorden?

Anonymer Mandant *g* (21:24:20 1/04/2008)
ja ja das hab ich schon alles so aba die haben michg nuzr am hals weil son typ mich angeschissen hat

Ratzinga (21:24:29 1/04/2008)
wie alt bist du?

Anonymer Mandant *g* (21:24:43 1/04/2008)
bin 20

Ratzinga (21:25:10 1/04/2008)
was hast du gesprayt? was seeeehr großes oder nur so ein kleines tag oder sowas

Ratzinga (21:25:12 1/04/2008)
?

Anonymer Mandant *g* (21:25:31 1/04/2008)
naja so beides war halt ne tour

Ratzinga (21:26:08 1/04/2008)
kriegen die dich nur wegen einer sache ran oder wegen vielen gesprayten sachen? hast du vorstrafen?

Anonymer Mandant *g* (21:26:59 1/04/2008)
jop die haben mich schon vor her erwischt und da haben sie mich mit anden taggs bekommen

Ratzinga (21:27:37 1/04/2008)
also nur 1 vorstrafe wegen sachbeschädigung bisher?

Anonymer Mandant *g* (21:28:36 1/04/2008)
nicht ganz halt ein mal erwisch und gleich mit den anderen im zusammen hang gebracht

Ratzinga (21:29:29 1/04/2008)
weil die dasselbe tag hatten…?!
wurdest du dafür verurteilt oder wurde das verfahren eingestellt?
du willst jetzt sicher wissen, mit was du zu rechnen hast, oder?

Anonymer Mandant *g* (21:30:09 1/04/2008)
also ich erzaähl dir erst ma was jetzt bei mir ab geht

Anonymer Mandant *g* (21:30:10 1/04/2008)
so

Ratzinga (21:30:16 1/04/2008)
super

Anonymer Mandant *g* (21:33:50 1/04/2008)
un zwar habe ich vor ca ein hablen jahr mit den falschen typen abgehangen na ja sind andaundernd spührenm gegangen und irgend wann wurde ich erwischt und da haben mein gesprühtes fotografiert und mit anderen verglichen kamm naturlich ein bissel was zu sammmen naja jeden falles habe ich dann arbeits stunden und ermahungen bekommen und jetzt halt eine stelunngs nahme fürs gericht obwohl sie ein anderen erwischt haben un der hat alles auf mich

Anonymer Mandant *g* (21:34:22 1/04/2008)
geschoben und ich auf ihn na ja diemoral der geschicht is das wir beide vorm gericht angeklagt sind

Ratzinga (21:34:33 1/04/2008)
okay.

Ratzinga (21:34:41 1/04/2008)
und was willst du jetzt genau wissen?

Ratzinga (21:34:48 1/04/2008)
ob eine gefängnisstrafe in betracht kommt?

Anonymer Mandant *g* (21:34:59 1/04/2008)
neee das würde es nicht

Ratzinga (21:35:00 1/04/2008)
wie hoch dein strafmaß sein könnte?

Ratzinga (21:35:03 1/04/2008)
xD

Anonymer Mandant *g* (21:35:43 1/04/2008)
aba miur gehts darum weil ich gehört habe das man ein sprüher nur auf frischer tat erwischen kann

Anonymer Mandant *g* (21:35:54 1/04/2008)
um ihn drann zu bekommen

Ratzinga (21:37:11 1/04/2008)
das kommt drauf an, was du bei der polizei erzählt hast, bisher. du hast noch nicht gestanden?

Anonymer Mandant *g* (21:37:24 1/04/2008)
nee habe ich nicht

Anonymer Mandant *g* (21:37:39 1/04/2008)
aba andere leute haben mich angeschissen

Ratzinga (21:38:54 1/04/2008)
Aaaaalso.

Ratzinga (21:38:55 1/04/2008)

Anonymer Mandant *g* (21:41:34 1/04/2008)
????

Ratzinga (21:42:29 1/04/2008)
Die Staatsanwaltschaft kann dir nichts beweisen. Sie hat Indizien, in dem Fall Zeugen. Diese müssen allerdings auch vor Gericht gegen dich aussagen, das die Staatsanwaltschaft überhaupt was in der Hand hat. Wenn du allerdings abstreitest (wieviele Zeugen sind es denn?) kommt es nur in Einzelfällen (wenn es sich irgendwie anders erweist) zur Verurteilung. Es kommt hier alleine darauf an, ob der Richter den Nachweis der Täterschaft aufgrund der verschiedenen Indizien als gegeben ansieht oder nicht (du könntest durch deine früheren graffities mit den aktuellen in verbindung gebracht werden, das könnte als Beweis gelten)… mom geht noch weiter.

Ratzinga (21:46:54 1/04/2008)
Das Landgericht Offenburg hat schon erkannt, dass einzelne Tags und sogar ganze Graffities von anderen nachgesprüht, bzw. nachgeahmt wurden. Eine strafrechtliche Verurteilung für alle und damit auch die bereits früher begangenen Sprayereien ist jedenfalls nur dann sicher, wenn der Sprayer alle diese Taten gesteht. Ich empfehle dir, einen Anwalt zu nehmen.

Ratzinga (21:47:56 1/04/2008)
Wenn das Gericht keine weiteren Indizien oder Beweise findet, so hast du wirklich Glück. Darf ich fragen, wie viele Strafstunden du letztes Mal hattest und wieviele Zeugen es diesmal gibt?

Anonymer Mandant *g* (21:50:37 1/04/2008)
also das waren 25 und 30 stunden und es sind 2 zeugen und einm mitbeschuldigter

Ratzinga (21:53:41 1/04/2008)
Ich würde dir ausserdem empfehlen, Dosen oder Ähnliches Zuhause wegzuräumen da laut Strafprozessordnung (§102) eine Hausdurchsuchung möglich ist (was in deinem „kleinen“ fall sowieso nicht gemacht wird, aber sicher ist sicher). ich denke nicht, dass es in einem solchen fall zur verurteilung kommt. da müssten die schon noch etwas anderes als 2 zeugen und eine vorstrafe von dir in der hand haben. du kannst ja sagen, dass du seit früher damit nichts mehr zu tun hast oder dir jemand dein tag geklaut hat, etc. Der Prozess läuft sicher (noch) nach Jugendstrafrecht, bei Herrn S., oder?

Anonymer Mandant *g* (21:55:53 1/04/2008)
neee das is bei mir in nordrhein-westfalen* und ich habe aba bei mir ein traibel gesprüht und hab da von noch die farben heme

Anonymer Mandant *g* (21:56:01 1/04/2008)
was is da mit

Ratzinga (21:58:20 1/04/2008)
Wegen Gruppengraffities kannst du schonmal gar nicht rangenommen werden, weil nach §25, Abs. 2 Strafgesetzbuch DAS nur „inflangranti“ verurteilt werden kann.
Hast du oder deine Eltern eine Rechtsschutzversicherung? Ich würde dir dringend einen Anwalt raten. Ich kenne einen Anwalt aus Dortmund, der nur auf Graffiti spezialisiert ist und (mit rechtschutzversicherung) fälle kostenlos in ganz deutschland übernimmt.

Anonymer Mandant *g* (22:00:28 1/04/2008)
nee ich meinte eig weil ich noch dosen heme habe die aba für ein öfficielles gesprühtes traibel bei mir im zimma

Anonymer Mandant *g* (22:00:57 1/04/2008)
und muss mi9r der staat nicht ein verteigter geben falles ich mir keinen leisten kann

Ratzinga (22:02:25 1/04/2008)
Dann würde ich die Dosen schnellstens entfernen. Das „traibel“ hat nichts zu sagen, denn ich habe eben einen urteilsspruch gefunden:

„Behauptet ein Zeuge, er sei sich sicher, dass eine Person ein bestimmtes Kürzel oder Graffiti male, weil die Buchstaben und Tags gleich gemalt wurden, ist dieser Zeuge ein untaugliches Beweismittel, denn er maßt sich die Sachkunde eines Sachverständigen an.“

Das zählt nicht nur für Tags, sondern auch für ganze Graffiotis, meine das Landgericht Karlsruhe vor 3 Jahren und ist allgemein gültig.

Ratzinga (22:03:07 1/04/2008)
schließlich könnten deine „traibels“ auch woanders von jemand anderen mit sachkenntnis (z.B. der schöne zeuge der staatsanwaltschaft) gesprayt worden sein.

Wieder jemandem geholfen… xD

(*geändert zugunsten der Person)

Fummeln verboten!!

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Was haltet Ihr davon?? – Eure Meinung interessiert mich….
Zeitungsbericht – 10. Dezember, 2007 – Spiegel-Online

Experten und Juristen sind entsetzt: Die Bundesregierung will diese Woche einen Gesetzesentwurf verabschieden, wonach auch bestimmte sexuelle Annäherungen zwischen Jugendlichen verboten werden. Selbst „Bravo“ muss bangen: Auch Aufklärungsartikel könnten künftig strafbar sein.

Die 15-Jährige aus Pittsburgh im US-Bundesstaat Pennsylvania tat nichts anderes als andere Teenager in ihrem Alter auch: Sie machte Fotos von sich und sandte diese an Bekannte, die sie in Chat-Rooms im Internet kennengelernt hatte. Allerdings: Sie zeigte sich auf den Fotos nackt – in Posen und mit Gesten, in denen Internet-Ermittler der Polizei „sexuelle Handlungen“ sahen. Die Polizei nahm das Mädchen fest und beschlagnahmte ihren Computer wegen „Sexuellem Missbrauch von Kindern“, „Besitz von Kinderpornographie“ und „Verbreitung von Kinderpornographie“.

So unglaublich dieser Fall klingt: Dass ein Mädchen, das Nacktfotos von sich selbst im Internet verschickt, wegen „Verbreitung von Kinderpornographie“ verfolgt wird, dürfte bald auch hierzulande Wirklichkeit werden. Eine ähnlich weitgehende Vorschrift soll in wenigen Tagen auch ins deutsche Strafgesetzbuch kommen.

Der Anstoß dazu kommt von der Europäischen Union, die – unter Berufung auf die Uno-Kinderrechtskonvention – in einem Rahmenbeschluss von ihren Mitgliedstaaten nun gesetzgeberisches Handeln auch auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts verlangt.

Nicht nur der Beschluss an sich sorgt hierzulande unter Juristen und Sexualexperten für hilfloses Entsetzen, sondern auch die Art, wie er umgesetzt werden soll. Das Vorhaben sei von einem „sexual- und jugendfeindlichen Habitus getragen“, protestierten Sexualwissenschaftler schon auf EU-Ebene, die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung sprach sogar von „moralischer Kolonisierung“, da die neue europäische Definition der Kinderpornografie wortwörtlich auf den US-amerikanischen Criminal Code zurück geht.

Fummeln beim Kinobesuch – der Jugendliche könnte dran sein

Verantwortlich ist aber nicht nur die Europäische Union. Denn der Entwurf, den die Bundesregierung am Donnerstag dieser Woche unter Federführung von Brigitte Zypries (SPD) im Bundestag zur Abstimmung stellen will, geht weit über die ohnehin schon fragwürdigen europäischen Vorgaben hinaus.


[Quelle: Corbis]

„Sexueller Missbrauch von Jugendlichen“ setzt bisher voraus, dass der Täter mindestens 18 und das Opfer unter 16 Jahre alt ist, und damit ein Altersunterschied von mindestens zwei Jahren besteht. Doch nach den EU-Vorgaben macht sich nun auch strafbar, wer eine 16- oder 17- Jährige „missbraucht“: Das wäre nach dem neuen Gesetzeswortlaut schon der Fall, wenn ein Oberstufen-Schüler eine Bekannte ins Kino einlädt, in der Hoffnung, dass sie sich dafür dort zu sexuellen Handlungen bewegen lässt. Das Streicheln ihrer Brüste etwa könnte schon dann strafbar sein, weil die Einladung dann als „Entgelt“ gilt. Geld- oder gar Haftstrafe drohen auch demjenigen, der eine „Zwangslage“ ausnutzt – etwa wenn er versucht, mit einer Jugendlichen intim zu werden, die mangels einer Fahrgelegenheit nach einer Party bei ihm übernachtet. Nach dem Willen der EU soll schon der „Versuch“ künftig unter Strafe stehen.

Für eine Differenzierung nach dem Alter der Opfer hat Deutschland zwar auf europäischer Ebene bis zum Schluss – vergeblich – gekämpft. Doch nun droht die Regierungskoalition sogar den Jugendlichen selbst mit Strafe: Nach Zypries‘ Gesetz machen sich bereits 14- bis 17-Jährige genauso strafbar wie ein Erwachsener.

Justizministerin Zypries hat nun zwar erklären lassen, „einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen nach einer Kinoeinladung“ würden „nicht vom Gesetz erfasst“. Solche Fälle, erläutert ein Sprecher, seien „sozialadäquat“ und fielen nicht unter den „Schutzzweck der Norm“. In der Gesetzesbegründung, räumt das Bundesjustizministerium ein, findet sich eine solche Klarstellung bislang aber nicht.

Wie leicht eine ungeschickte Liebelei zu einem Justizdrama werden kann, wird vielen in diesen Tagen durch den Fall Marco Weiss bewusst. Immerhin geht es dort um einen auch in Deutschland seit jeher strafbaren sexuellen Kontakt mit einer 13-Jährigen – und nicht um ein Verhalten, das hierzulande bislang eher unter „blöde Anmache“ firmiert. Bald aber kann schon dann die Polizei an der Türe klingeln, wenn nach einer ungeplanten Party-Übernachtung inklusive Fummeln die Mutter des Mädchens Anzeige erstattet – oder vielleicht auch nur ein Nebenbuhler, der enttäuscht verfolgt, wie die Angebetete dem nachläuft, der ständig die Spendierhosen anhat.

Als Opfer mit Kindern, als Täter mit Erwachsenen gleichgesetzt

Die Jugend würde damit im Strafgesetzbuch gleich doppelt abgeschafft. Denn, wie ein Strafrechtsverteidiger und Sexualexperte bei der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages formulierte: „Als Opfer werden Jugendliche mit Kindern, als Täter dagegen mit Erwachsenen gleichgesetzt“.

Die Opposition im Bundestag protestiert geschlossen wie selten. Im „Altersunterschied zwischen Täter und Opfer“ liege ein „unrechtsbestimmendes Merkmal“, so Jerzy Montag (Grüne), da hier ein „Erfahrungs- und Machtgefälle zum Ausdruck“ komme. Wenn ein Täter künftig sogar jünger sein könnte als das Opfer, würde die bisherige „Schutzidee der Norm auf den Kopf gestellt“. Der Gesetzentwurf, warnt auch Jörg van Essen (FDP), verlasse die Balance „zwischen selbstbestimmter Sexualität und dem Schutz von jungen Menschen vor sexuellem Missbrauch“. Zu befürchten sei, dass Jugendliche nicht geschützt, sondern im „Prozess ihrer sexuellen Selbstfindung massiv eingeschränkt werden“. Und der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses Wolfgang Neskovic (Linksfraktion) konstatiert: Auf „geradezu alberne Weise“ werde hier „die hormonelle und lebensgeschichtliche Unterschiedlichkeit junger Menschen relativiert“ – „bisher legales Werbungsverhalten unter Teenagern“ werde „kriminalisiert“.

Quelle: Spiegel Online

Nix besonderes

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Guten Tach,
bei mir mal wieder alles im Grünen. Mein Cousin war grad da, ham gechillt geraucht und TV geguggt. Heut Abend werd ich ein bissel Party machen gehn… Werd versuchen mich etwas von Stress fernzuhalten.
Heut Morgen war ich übrigens mal wieder beim Arzt (das 8. mal in 6 Tagen). Ist alles in Ordnung: Lippe desinfiziert, Platzwunde nochmals eingecremt.
Danach war ich beim Anwalt. Der hat mir gute Chancen zugesagt. Bin jetzt doch nicht beim Berweck, sondern beim Dr. Rothfuß, der beste Anwalt der Stadt in Sachen Strafrecht. Er wird mich verteidigen und ist Spezialist auf diesem Gebiet.

Wer mich heute Nacht nochmal mit nem Tagesbericht melden und vielleicht sogar mit nem Partybericht. Werd heute Abend wohl meinen Polizeischutz mitnehmen müssen grrrr xD…
Bis dann!!