Vor einigen Tagen habe ich auf Facebook meinen Offenen Brief an Burger King Deutschland veröffentlicht. 21 Mängel hatte ich während meines Besuchs bei Burger King innerhalb von zwei Stunden feststellen müssen.
Entsprechend groß war das Entsetzen meiner Leser. Viele schilderten mir ähnliche Erfahrungen. Gleich mehrfach wurde der Ruf laut, das auf jeden Fall das Gesundheitsamt eingeschalten werden müsse. Ich habe mir etwas Gedanken gemacht und kam auch zu diesem Schluss.
Somit habe ich heute folgendes Schreiben an das Gesundheitsamt übermittelt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte gerne Meldung machen zu einem Restaurantbesuch „der anderen Art“. Letzten Samstag habe ich das Burger King Restaurant in Schwenningen besucht. Während meines 2,5-stündigen Aufenthaltes sind mir 14 Mängel aufgefallen, teilweise Verstöße gegen die Corona-Verordnung, die ich Ihnen gerne mitteilen möchte – in der Hoffnung, dass sie sich der Sache annehmen: teile Ihnen daher folgende Mängel mit:
▪️ VERSTOSS GEGEN DIE PFLICHT ZUR KONTAKTDATENERFASSUNG:
(§ 6, Abs. 1 Corona-VO)
Ich wurde zu keinem Zeitpunkt gebeten, einen Corona-Zettel zur Kontaktdatenerfassung mit meinen Daten aufzufüllen. Es hätte hierfür 4 Möglichkeiten gegeben, jedoch wurde ich weder vor oder während des Bestellvorgangs, noch während der Zubereitung meiner Bestellung oder bei der Übergabe meiner Bestellung gebeten, darüber informiert, dass es eine Pflicht zur Kontaktdatenerfassung gibt. Ich habe mehrfach beobachtet, dass auch viele andere Gäste nicht gebeten wurden, ihre Kontaktdaten zu hinterlassen.
▪️ SAMMLUNG FALSCHER DATEN FÜR KONTAKTDATENERFASSUNG:
(§ 6, Abs. 1 Corona-VO)
Als ich bei meiner zweiten Bestellung auf Eigeninitiative darum bat, meine Kontaktdaten hinterlassen zu dürfen und dann einen „Corona-Zettel“ zur Kontaktdatenerfassung bekam, fiel mir auf, dass in diesem Restaurant seit Wochen falsche und unzulässige Daten gesammelt wurden. In dem Formular wird der Gast gebeten, entweder TELEFONNUMMER oder E-MAIL-ADRESSE zu hinterlassen (siehe Bild 7). Die Angabe der Mailadresse ist in Baden-Württemberg – aufgrund Bedenken im Datenschutz nicht mehr erlaubt! Gemäß der aktuell gültigen Corona-VO muss ein Gast entweder seine TELEFONNUMMER oder POSTANSCHRIFT hinterlassen. Seitens dem Restaurant wurden somit seit Wochen falsche Kontaktdaten der Gäste erhoben.


elbst Geschenke, für Personen, die eigentlich alles haben.
ienst vorstellen, der seit 1909 unter dem Namen ORWO in der Fotoproduktion tätig ist und über den ich mir einen kleinen Überblick verschafft habe. Die Rede ist vom
Diese Woche ist Modewoche auf dem RatzingerOnline-Blog. Dementsprechend möchte ich den jungen und modebewussten Herren unter uns einen tollen Onlineshop ans Herz legen:
einzukleiden. Besonders muss man auch den kostenlosen Versand erwähnen. Wo gibt es denn DAS heutzutage noch? Auch wenns mal nicht passt, kann man also die Ware kostenlos zurücksenden. Marken wie Dolce & Gabbana, Cavalli, Guess, Diesel, H.I.S und Versace aber auch viele weitere sind im Onlineshop verfügbar.
Möglichkeiten, im Internet einzukaufen gibt es viele. Doch nach 5 Jahren Onlineshopping habe ich auch oft negative Erfahrungen machen müssen. Ein Onlineanbieter ist mir sehr positiv aufgefallen: Bei