News: Verfassungsbeschwerde zur Vorratsdatenspeicherung.

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Es gibt Neuigkeiten zur Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland aufgrund der Vorratsdatenspeicherung. Vor einigen Tagen erreichte mich folgendes Schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben sich mit 34.938 weiteren Antragstellerinnen und Antragstellern an der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung beteiligt und mich mit Ihrer Vertretung beauftragt. Damit haben Sie mitgeholfen, ein eindrucksvolles Signal gegen den bisher größten Angriff auf das Recht jedes Bürgers auf Privatheit und unbeobachtete Kommunikation zu setzen. Zu den Antragstellern unserer Verfassungsbeschwerde gehören auch Abgeordnete aller demokratischen Parteien.

Weitere Verfassungsbeschwerden wurden von bekannten FDP-Politikern, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hirsch, und zahlreichen Bundestagsabgeordneten der Fraktion „Die Grünen“, vertreten durch Prof. Dr. Schneider, eingelegt.

Endlich ist es so weit und das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 15.12.2009 die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Was ist bisher geschehen?

Das Bundesverfassungsgericht hat mit mehreren einstweiligen Anordnungen seit dem 11.03.2008 Auskünfte über die auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsdaten erheblich eingeschränkt, die Vorratsdatenspeicherung selbst aber vorläufig zugelassen.

Praktisch heißt das, dass zurzeit alle Verbindungsdaten von Telefongesprächen, Telefaxen, E-Mail-Abrufen und Internetnutzungen gespeichert werden, Auskunft hierzu wird aber nur unter einschränkenden Voraussetzungen erteilt.

Für alle von Ihnen, die sich über das Verfahren und aktuell über den Verlauf der mündlichen Verhandlung informieren wollen, werden auf der Webseite des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung Informationen angeboten:
http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de

Am 15.12.2009 wird unter dieser Adresse ab 8 Uhr eine Pressekonferenz der Beschwerdeführer zu sehen sein und wird ab 10 Uhr live aus der Mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts berichtet werden. Darüber hinaus wird der Arbeitskreis am 15.12.2009 einen öffentlichen Informationsraum in Karlsruhe bereitstellen. Sitzplätze im Gerichtssaal sind leider keine mehr vorhanden!

Polizeipannen.

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Laut einem Bericht von Hit-Radio Antenne Niedersachsen dürfen niedersächsische Polizisten in ihren Dienststellen polizeiderzeit nicht das Internet nutzen. Grund sei, dass die automatische Updatefunktion der Virenschutzsoftware nicht funktioniere. Lustige Sache, aber in Flensburg geht es weiter mit den lustigen Polizeipannen des Monats, denn…

Die Flensburger Polizei hat in vier Fällen Pfefferspray eingesetzt und damit nichts bewirkt. Das Landespolizeiamt in Kiel prüft nun, ob die Beamten fehlerhaft gesprüht haben oder die Spraykartuschen einer Schweizer Firma falsch befüllt sind. Die gesamte Nachlieferung (6000 Kartuschen) soll erst mal nicht verwendet werden. Die Polizei will bis auf Weiteres „Alt-Bestände“ versprühen.

Foto: Arno Bachert / Pixelio.de

Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin.

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Habe heute ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin bekommen.

Es geht um das folgende Video:

(Quelle: PETA)

Ein Pfleger des Tierparks Berlin ist zu sehen, wie es ein Elefantenbaby mit einer Metallstange verprügelt. Da das Verfahren gegen den Tierpfleger eingestellt wurde, habe ich eine „sachliche Dienstaufsichtsbeschwerde“ eingeleitet.

Dis Staatsanwältin schreibt dazu:

[…]
Nach Prüfung des Sachverhalts sehe ich keinen Anlass, Maßnahmen der Dienstaufsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin zu ergreifen, insbesondere anzuordnen, dass Ermittlungen angestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren aus zutreffenden Gründen eingestellt.

Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit gemäß $$ 17, l8 Tierschutzgesetz (TierSchG) liegen nicht vor.

Nach $ 17 Nr. 2 TierSchG wird bestraft, wer einem Wirbeltier aus Rohheit bzw. länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Vorliegend ist zunächst nicht ersichtlich, dass der beschuldigte Tierpfleger aus Rohheit gehandelt hat. Denn aufgrund der sich aus der hier vorliegenden Filmdokumentation ergebenden Motivation des Tierpflegers war ein Handeln aus gefühlloser Gesinnung nicht erkennbar, und es ließ sich insbesondere nicht die Annahme begründen, dass die Gewaltanwendung bewusst über das zum Erreichen seines Ziels erforderliche Maß hinaus ging. Ferner ist nicht feststellbar, dass die durch den Elefanten erlittenen Schmerzen läinger anhaltend oder wiederholend waren, da nur ein – nämlich der
verfahrensgegenständliche Vorfall bekannt ist.

Jedenfalls fehlte es dem beschuldigten Tierpfleger an dem subjektiven Tatbestand bezüglich einer erheblichen Schmerzzufügung i.S.d. $ 17 Nr.2, 18 Abs. I Nr. 1 TierSchG, weil selbst der für das Elefantenhaus zuständige Tierarzt davon ausgeht, dass Elefanten derartige Schläge nicht bemerken.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Schläge dazu dienten, sich vor dem Elefanten Respekt zu verschaffen, um später nicht selbst in Todesgefahr zu geraten. Daher fehlte es an einer Schmerzzufügung ohne vemänftigen Grund im Sinne des $ 18 Abs. 1 Nr. I TierSchG.

Abschließend weise ich darauf hin, dass sich die Senatsverwaltung für Justiz, der die Sache inzwischen ebenfalls zur Entscheidung vorgelegen hat, dieser Rechtsauffassung angeschlossen hat.

Ich vermag daher Ihrer Beschwerde nicht zu entsprechen.

[Download als PDF generalstaatsanwaltschaftberlinpetatierschutzelefant]

Ich habe dafür kein Verständnis.

Insbesondere auch nicht für diese Stelle: „Nach $ 17 Nr. 2 TierSchG wird bestraft, wer einem Wirbeltier aus Rohheit bzw. länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“.

 

Dienstnummern: "Es darf keinen Kontrollwahn gegen unsere Polizeibeamten geben."

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„Es darf keinen Kontrollwahn gegen unsere Polizeibeamten geben.“diefront
Mit diesem Satz endet eine Publikation von Dr. Juhnke Trapp gegen den Antrag des Berliner Polizeipräsidenten, Polizisten mit Dienstnummern zu versehen. Der zweiseitige Brief an den Senat im PDF-Format, der die Meinung der CDU-Fraktion repräsentieren soll meint, eine derartige Maßnahme wäre „unverhältnismäßig und wird den Erfordernissen der Polizeipraxis nicht gerecht“.

Weiter heisst es, es dürfe für „mehr Bürgernähe kein Generalverdacht in Kauf genommen“ werden und es könne nach Vorwürfen zu Beförderungssperren kommen. Das wäre natürlich besonders schlimm, wenn ein prügelnder Polizist nicht mehr aufsteigen könne…

„Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht würde ihre Privatsphäre weiter einschränken“, meint der Brief weiter. Wie soll eine Nummer die Privatsphäre weiter einschränken? Die Herausgabe eines Namens ist gefährlicher, als die Herausgabe einer Nummer. Außerdem wird die Privatsphäre von uns Bürgern auch durch die Polizei eingeschnitten.

„Schon heute finden sich auf einschlägigen Internetportalen die Fotos von Polizeibeamten mit Details aus ihrem Privatleben.“ …aber nur, weil diese die dort selber einstellen.

Das Schreiben ist zwar schon ein paar Tage alt, aber ganz interessant.

Habe es mal hochgeladen… [Download PDFSchreibenAOHB16-2681]

Foto: Fionn Große / Pixelio.de

Die Fakten des Koalitionsvertrages.

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Endlich hat das Warten ein Ende, denn der langersehnte 124-seitige Koalitionsvertrag ist heute von der Bundesregierung veröffentlicht worden. Darin sollen die Kernpunkte der künftigen Regierung geschildert sein. aufschwungDoch auch neben den netzpolitischen Dingen, die nicht ganz so erfreulich sind, wie sich das die Internetgemeinde gewünscht hat, sind auch weitere Punkte unklar oder schlecht geplant.


Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Vorratsdatenspeicherung
Zu den Vorratsdatenspeicherungen will die Regierung warten, bis ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht erfolgte. Nur ind dringlichen Fällen, sozusagen wenn es „um Leben und Tod“ geht, soll richterlich Zugriff auf die Daten beantragt werden können.

Wir werden den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts […] aussetzen.

Auch die Fluggastdaten sollen weiter geschützt werden und nicht wie bisher für die USA frei zugänglich sein.

Pressefreiheit
Die Pressefreiheit soll gestärkt werden. Journalisten sollen sich künftig nicht mehr wegen Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses strafbar machen, wenn sie Material veröffentlichen, das ihnen zugespielt wurde. Außerdem können Materialien von Journalisten nur noch beschlagnahmt werden, wenn ein dringender Tatverdacht gegen den Journalisten besteht.

Erscheinungspflicht bei der Polizei
Die neue Koalition möchte eine Regelung schaffen, die Zeugen verpflichtet, bei der Polizei im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens zu erscheinen. Bisher war man nur verpflichtet, bei Staatsanwaltschaft und vor Gericht zu erscheinen.

Transsexuellenrecht
Das Recht ist nicht mehr zeitgemäß und soll vollständig reformiert werden.

Schutz geistigen Eigentums
Die Bundesrepublik möchte das Urheberrecht verschärfen.

Wir wollen deshalb den rechtlichen Rahmen für einen wirksamen Schutz des geistigen Eigentums durch Patente, Marken und Muster weiter stärken und den Zugang zu Schutzrechten für den Mittelstand erleichtern. Wir werden uns auch auf europäischer und internationaler Ebene für wirksame Maßnahmen gegen die weltweite Marken- und Produktpiraterie einsetzen.

Melderecht
Ab sofort muss der Vermieter wieder einverstanden sein, wenn man sich einwohnermeldeamtlich irgendwo meldet. Ein Bundesmeldegesetz soll eingeführt werden.

Bürgerbeteiligung
Nicht ganz, wie das schweizer Recht, aber immerhin eine Stärkung:

Wir wollen die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung an der demokratischen Willensbildung stärken. Dazu werden wir das Petitionswesen weiterentwickeln und verbessern. Bei Massenpetitionen werden wir über das im Petitionsausschuss bestehende Anhörungsrecht hinaus eine Behandlung des Anliegens im Plenum des Deutschen Bundestags unter Beteiligung der zuständigen Ausschüsse vorsehen.

Gerichtsvollzieher
Wer diesen Abschnitt verfasst hat, war nicht ganz bei Sinnen. Die Aufgaben der Gerichtsvollzieher sollen „auf Beliehene“ übertragen werden. Erinnert mich ein bisschen, wie diese privaten Kopfgeldjäger der USA. Warum ist man da nicht gleich auf die Idee gekommen, dass sich der Gläubiger sein Geld durch Waffengewalt zurückholen darf?

Energiepolitik

  • Kohlebau: „Wir wollen auch weiterhin den Bau von hocheffizienten Kohlekraftwerken ermöglichen.“
  • Atomenergie: „Die Kernenergie ist eine Brückentechnologie, bis sie durch erneuerbare Energien verlässlich ersetzt werden kann. […] sind wir bereit, die Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke unter Einhaltung der strengen deutschen und internationalen Sicherheitsstandards zu verlängern.“
  • Nukleare Lagerung: „Die Endlager Asse II und Morsleben sind in einem zügigen und transparenten Verfahren zu schließen.“, Gorleben soll weiter geprüft werden.
  • Umwelt: Wasserschutz: „Wird verbessert.“, Lärmschutz: „Wird verbessert.“, Meeres- und Fischschutz: „Wird verbessert.“, Immissionsschutz: „Wird verbessert.“, Kreislaufwirtschaft: „Wird weiterentwickelt.“

Verbraucherschutz / Ernährung
Eine Ampelanzeige auf Lebensmitteln ist ausgeschlossen. Es soll den „Verbraucher in die Irre“ führen. Ganz schlechte Idee – ich finde, so etwas wäre dringen notwendig gewesen.

BKA-Gesetz
Tja, das tut weh. Die Regierung hat sich entschieden, vorerst auf Sperren im Internet zu verzichten. Es soll gelöscht werden und geprüft, wie erfolgreich man mit dem Löschen von Kinderpornografie ist. Das Schlimme: So lang, wie der Bürokratieweg in der BRD ist, wird das natürlich nicht geschafft, mit dem Löschen.

Daher werden wir auf Grundlage der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung das BKA-Gesetz daraufhin überprüfen, ob und inwieweit der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zu verbessern ist.

Da müssen wir nun durch. Die Suppe können wie auslöffeln, müssen aber auch mal in den sauren Apfel beissen.
Wir wollten es so!

Man sieht weiter, 2013.

Foto: Markus Hein / Pixelio.de

Big-Brother-Awards 2009 sind vergeben.

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Und auch wenn ich mich im Exil in Hamburg befinde, so bin ich doch nicht aus der Welt und möchte Euch bigbrotherüber die Verleihung der Big Brother Awards 2009 informieren. Dieser Preis, auch „Oscars für Datenkraken“ genannt, wird jährlich an bekannte Personen und Unternehmen verliehen, die sich nicht an geltende Datenschutzgesetze halten, ihre Mitarbeiter bespitzeln oder sonst in irgendeiner Form die persönliche Freiheit außer Kraft setzen.

Der Preis wird von einer hochkarätigen Jury des Vereins „FoeBud e.V.“ verliehen und live im Internet übertragen. Sogar Innenminister Gerhart Baum schickte ein Grußwort und gratulierte zum Erfolg der Arbeit für Datenschutz.

Dieses Jahr ging der Preis an folgende Unternehmen / Personen:

Sport: Berliner Organisationskomitee der Leichtathletik-WM für die umfassende Sicherheitsüberprüfung aller Journalisten, die sich akreditieren wollten – ein Vergehen gegen die Pressefreiheit.

Arbeitswelt: ein Sammelpreis an eine Vielzahl von Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer überwachen: Deutsche Bahn, Deutsche Telekom, Deutsche Post, Lidl, Drogeriekette Müller, die Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg, Uni Kassel, HDI Gerling, Bäckerei Sehne, Kik Textilien, außerdem den Anwalt Helmut Naujoks – und schließlich als Kuriosität an Claas Landmaschinen.

Politik: Ursula von der Leyen, Familienministerin für das System zur Inhaltskontrolle des Internets und dafür, dass sie das Leid missbrauchter Kinder für ihren persönlichen Wahlkampf genutzt hat.

Wirtschaft: ein Sammelpreis an deutsche Firmen, die Überwachungstechnik für Internet und Telefon anbieten und selbst gerne im Verborgenen bleiben möchten: Quante Netzwerke GmbH, Utimaco Safeware, Datakom, Syborg, Digi-Task, secunet, Cisco, Nokia Siemens Networks, Trovicor.

Lebenswerk: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble für seine obsessiven Bestrebungen, den demokratischen Rechtsstaat in einen präventiv-autoritären Sicherheitsstaat umzubauen. Und dabei für den Umbau des BKA in ein zentrales deutsches FBI mit geheimpolizeilichen Befugnissen, für die Legalisierung der heimlichen Online-Durchsuchung, für die Errichtung einer gemeinsamen Antiterrordatei sowie einer neuen Abhörzentrale für alle Sicherheitsbehörden.

Publikumspreis: Mit gut einem Drittel der abgegebenen Stimmen entschied das Publikum bei der Veranstaltung, dass Wolfgang Schäuble nicht nur den Preis in der Kategorie „Lebenswerk“, sondern auch den Publikumspreis redlich verdient hat.

Der FoeBud freut sich über Spenden: Spendenkonto FoeBuD e.V.: 2129799, Sparkasse Bielefeld, BLZ 48050161

Auf dem Weg nach HAMBURG.

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Guten Morgen, Welt!

Während ihr noch in den Federn liegt, gelangweilt vor Euch hersabbelt, auf dem Weg zur Arbeit seid oder noch am frühstücken, habe ich die Nacht durchgemacht – obwohl ich krank bin – und fliege in diesen Minuten nach Hamburg.

Einen Inlandsflug habe ich noch nie erlebt. Das war auch nur aufgrund von wunderbaren Umständen möglich.

Schaut mal in diesen Artikel: Der ist ganz interessant und umfasst alles, was sich seit gestern zu den Internetsperren geändert hat.

Viele Grüße aus den Lüften mit der Lufthansa!