Gericht verbietet BKA Weitergabe von Sperrlisten an Provider.

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Ein Bremer Online-Blogbetreiber berichtet heute, dass das BKA seine Sperr-VertrBarriereäge bis zur endgültigen gesetzlichen Grundlage nicht durchsetzen darf.

Das Zivilgericht Wiesbaden hat die erfreuliche Nachricht beschlossen. Auch wenn am 10. Juli 2009 von einem Justiziar des BKAs bestätigt wurde, dass bisher keine Sperrlisten herausgegeben worden seien, so zweifle das Gericht dennoch an, wie weit ein Prozessreferat überhaupt „für das Handeln von Fachabteilungen verbindliche Erklärungen […] abgeben kann“.

Das Gericht zwingt nun das BKA zur unverzüglichen „eidesstaatliche[n] Versicherung seines Präsidenten und […] des für die Erstellung der Listen […] zuständigen Referatsleiters des BKA vorzulegen, aus der sich klar und eindeutig ergibt, dass der zwischen dem Bundeskriminalamt und der [Provider] […] geschlossenen Vertrag bisher nicht umgesetzt wurde und keinerlei Listen bisher dem Provider […] zur Verfügung gestellt worden sind und werden.“

Kurz: Eine Übermittlung jeglicher Sperrlisten zum Provider wird dem BKA durch das Verwaltungsgericht verboten. Der Blogbetreiber Julian Kornberger schreibt weiter, dass – sollte dies dennoch der Fall sein, vermutlich ein Verfügungsbeschluss erlassen wird.

[Schriftsatz des Gerichts]

Foto: Kenneth Brockmann / pixelio.de