Anzeige: 21 Mängel bei Burger King in VS

Veröffentlicht am

Vor einigen Tagen habe ich auf Facebook meinen Offenen Brief an Burger King Deutschland veröffentlicht. 21 Mängel hatte ich während meines Besuchs bei Burger King innerhalb von zwei Stunden feststellen müssen.

Entsprechend groß war das Entsetzen meiner Leser. Viele schilderten mir ähnliche Erfahrungen. Gleich mehrfach wurde der Ruf laut, das auf jeden Fall das Gesundheitsamt eingeschalten werden müsse. Ich habe mir etwas Gedanken gemacht und kam auch zu diesem Schluss.

Somit habe ich heute folgendes Schreiben an das Gesundheitsamt übermittelt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gerne Meldung machen zu einem Restaurantbesuch „der anderen Art“. Letzten Samstag habe ich das Burger King Restaurant in Schwenningen besucht. Während meines 2,5-stündigen Aufenthaltes sind mir 14 Mängel aufgefallen, teilweise Verstöße gegen die Corona-Verordnung, die ich Ihnen gerne mitteilen möchte – in der Hoffnung, dass sie sich der Sache annehmen: teile Ihnen daher folgende Mängel mit:


▪️ VERSTOSS GEGEN DIE PFLICHT ZUR KONTAKTDATENERFASSUNG:
(§ 6, Abs. 1 Corona-VO)
 
Ich wurde zu keinem Zeitpunkt gebeten, einen Corona-Zettel zur Kontaktdatenerfassung mit meinen Daten aufzufüllen. Es hätte hierfür 4 Möglichkeiten gegeben, jedoch wurde ich weder vor oder während des Bestellvorgangs, noch während der Zubereitung meiner Bestellung oder bei der Übergabe meiner Bestellung gebeten, darüber informiert, dass es eine Pflicht zur Kontaktdatenerfassung gibt. Ich habe mehrfach beobachtet, dass auch viele andere Gäste nicht gebeten wurden, ihre Kontaktdaten zu hinterlassen.


▪️ SAMMLUNG FALSCHER DATEN FÜR KONTAKTDATENERFASSUNG:
(§ 6, Abs. 1 Corona-VO)
 
Als ich bei meiner zweiten Bestellung auf Eigeninitiative darum bat, meine Kontaktdaten hinterlassen zu dürfen und dann einen „Corona-Zettel“ zur Kontaktdatenerfassung bekam, fiel mir auf, dass in diesem Restaurant seit Wochen falsche und unzulässige Daten gesammelt wurden. In dem Formular wird der Gast gebeten, entweder TELEFONNUMMER oder E-MAIL-ADRESSE zu hinterlassen (siehe Bild 7). Die Angabe der Mailadresse ist in Baden-Württemberg – aufgrund Bedenken im Datenschutz nicht mehr erlaubt! Gemäß der aktuell gültigen Corona-VO muss ein Gast entweder seine TELEFONNUMMER oder POSTANSCHRIFT hinterlassen. Seitens dem Restaurant wurden somit seit Wochen falsche Kontaktdaten der Gäste erhoben.

Schon seit einigen Wochen gilt in Baden-Württemberg: Mail-Adressen dürfen nicht mehr als Kontakt Daten verwendet werden.