Stellungnahme des Amtsgericht Kaiserslautern zu Verurteilung von "Wer-kennt-wen-Sünder".

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Erinnert Ihr Euch noch an den Bericht, den ich vor kurzer Zeit gebloggt habe, in dem es um den Strafbefehl (50 Tage Haft) eines  20-Jährigen ging, der lediglich einen Songtext auf ‚Wer kennt wen?‚ eingestellt hatte?

Ich habe nun auf Anfrage (jetzt erst) folgende Stellungnahme des Amtsgerichts Kaiserlautern an meine Postanschrift in NRW geschickt bekommen:

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

eine Anfrage vom 27.10.2009 liegt hier nicht vor.
Zu Ihrer Anfrage vom 11.11.2009 kann wie folgt Stellung genommen werden:

1.) Das Internet ist jedem zugänglich, auch der Polizei.

2.) Der Angeklagte (nicht Verurteilte) hat gegenüber den ermittelnden Polizeibeamten erklärt, es sei sein Recht, nicht aussagen zu müssen. was zutrifft. (Rechtschreibfehler originalgetreu, Anm. d. Red.)

Mit freundlichen Grüßen

[ … Der Direktor des Amtsgericht Kaiserslautern … ]

Nicht sehr aufschlussreich, zumal ich einige weitere Fragen gesandt hatte. Da es sich um eine Presseanfrage (gemäß den Landespressegesetzen $4) handelte, gehe ich davon aus, dass das Amtsgericht Kaiserslautern mit einer Veröffentlichung einverstanden ist.

[Hier das Dokument als Stellungnahme Amtsgericht Kaiserslautern]