2mal Schwarzfahren an einem Tag o.O

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Als ich vor kurzem einen Monat in München lebte, wurde ich an einem Tag (beim Hinweg und beim Rückweg zur Arbeit) beim „Schwarzfahren“ erwischt. Aber ich hatte nur mein Wochenticket im Hotel vergessen. Heute musste ich mich mal wieder mit nem Brief verteidigen. Kennt sich da rechtlich jemand aus? Habe ich die Beweispflicht oder das Verkehrsunternehmen? Ich habe den Bürgermeister von München Ude flüchtig kennengelernt. Meint ihr, es bringt was, wenn ich mich an ihn wende? Die MVG ist ya ein städtisches Unternehmen…?!?!
Hier der Brief:

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Ihrer Mitarbeiterinnen informierte mich heute telefonisch über die Kosten, die mir von der MVG (Münchener Verkehrsgesellschaften) auferlegt worden sind und ich bin aus allen Wolken gefallen. Vor einigen Monaten bereits, hatte ich der MVG alle meine Fahrscheine, die sich über einen Monat Aufenthalt in München angesammelt hatten und zusätzlich auch 2 Wochentickets, von denen eines zum Zeitpunkt noch gültig war, zugeschickt. Da ich nie eine Antwort der MVG erhielt, ging ich davon aus, die Sache hätte sich mittlerweile erledigt. Ich habe weder ein Antwortschreiben; noch meine Fahrscheine zurückbekommen.
An dem Tag, als ich zweimal ohne gültigen Fahrschein erwischt wurde, hatte ich mein Wochenticket im Hotel vergessen. Der Zug war total überfüllt, sodass ich weder einen Sitzplatz bekam, noch mich an irgendeiner Stange, etc. festhalten konnte.
Mein Mitreisender Roman Frei, bekam sein erhöhtes Beförderungsentgeltes bereits erlassen, obwohl er zusammen mit mir unterwegs war. Was ist das bitte für eine Ungerechtigkeit? Ich muss bezahlen, weil ich vielleicht ein paar wenige Monate älter bin?!
Ich fordere von der MVG eine erneute Prüfung meiner Unterlagen, die noch immer bei der MVG sind, eine anschließende Übersendung meines Eigentums und die Stornierung des erhöhten Beförderungsentgeltes, da dieses nicht rechtens zustandegekommen ist.
Ich bin weder in der Lage, noch in der Bereitschaft, dieses zu zahlen und werde mich ggf. an die zuständige Verbraucherzentrale, sowie meinen Anwalt wenden.
Ich bitte Sie um Antwort per Post oder Fax. […] Vielen Dank!

Hochachtungsvoll,

Dominik T. Ratzinger

Die Schw**ne wollen 110,– EUR…