Skandalurteil im Iran.

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Ein Urteil, dass selbst iranische Menschen schockt – die wirklich einiges gewohnt sind – ist zurzeit international ein großes Thema. Ein Gericht verurteilte einen Mann zu 20 Tropfen Säure in die Augen. Sein Augenlicht soll ihm genommen werden.

iran-säureDer Mann hatte der jungen Elektronikstudentin Ameneh Bahrami (30) diese schlimme Tat angetan, sie mit Säure bespritzt, weil sie seinen Heiratsantrag ablehnte. Vor Eifersucht und Wut über diese Entscheidung lauerte der junge Mann seiner „großen Liebe“ auf und verätzte ihr Gesicht, nachdem er ihr schon öfter Morddrohungen gemacht hatte. Die junge Iranerin fordert nun „Auge um Auge – Zahn um Zahn“. Statt einer Abfindung von 50 „gesunden und nicht zu mageren Kamelen“, will sie Vergeltung und erstritt sich vor Gericht sein Augenlicht. Ihr größter Wunsch wäre es, sagte sie, wenn ihre Mutter das Urteil ausführen würde. Rachevorwürfe streitet sie ab, es ging ihr nur darum, dass Täter in Zukunft abgeschreckt würden.

Mehrere Instanzen waren erforderlich, um tatsächlich beide Augen des Mannes mit Säure zu beträufeln. Da Frauen im Iran nur die Hälfte wert sind, sollte sie 20.000 EUR hinzuzahlen, um auch das zweite Augen erblinden lassen zu dürfen. Ihr wurden letztenendes 40.000 EUR Schmerzensgeld zugesprochen. Sie verzichtet auf die Hälfte, um diese grauenhafte Tat komplett ausführen zu dürfen.

Beitrag einer aufmerksamen Leserin.

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Hallo, Herr Ratzinger!

Ich bin heute auf folgendes Fun Schild in Ihrem Blog gestoßen:

http://ratzingeronline.blog.de/?tag=fun%2Bparkausweis

So kurios ist das Schild gar nicht, denn neben gehbehinderten Menschen können auch Menschen, die sich im Straßenverkehr nur schwer orientieren können, einen blauen Parkausweis (Parkerleichterung) bekommen.

Und es ist nicht gesagt, dass es sich dabei um die Fahrer des Wagens handeln muss. 😉

Beispielsweise kann es auch für eine Mutter, die ein geistig behindertes Kind hat, das ständig beaufsichtigt werden muss, wichtig sein, auf einem Behindertenparkplatz parken zu dürfen. Denn diese Parkplätze liegen ja meist näher am Haus oder am Fußweg, so dass die Gefahr geringer ist, dass das Kind auf die Straße läuft und etwas passiert.

Das Kind muss dafür keinen Führerschein haben. 😉

Viele Grüße
Dörthe Friedrichsen*

* Name von der Redanktion geändert.

Blinden-Parkplatz

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Test des Schildes:

„Nur Schwerbehinderte mit außergeöhnlicher Gehbehinderung […] und BLINDE. Blauer Parkausweis ist auszulegen.“

Hab ich vor der Bad Dürrheimer Sauna „Solemar“ gefunden.

Ich hoffe, ich begegne nie einem blinden Autofahrer…