Bahn: Üble Kontrolleure / Keine zustehende Entschädigung.

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Ich habe nun schon knapp 10 mal über Probleme mit der Deutschen Bahn berichtet.
bahnAber dieses Wochenende hat die Deutsche Bahn den ultimativen Hammer gebracht: Alles begann am Samstag, mit meiner Fahrt nach Villingen. Im ICE werde ich von Kontrolleur Andreas G. aufgeweckt. Das nicht durch Sprache, sondern er rüttelt mich wach (1.). Ich zeige – wie bei jedem Kontrolleur – meinen Dienstausweis. Ich hatte aber nicht damit gerechnet, dass Herr G. es ganz besonders genau nimmt (2.): Er fordert zum Dienstausweis noch den Personalausweis. Dieser wird mir aber momentan erst von meiner Heimatstadt ausgestellt.

Nie wurde ein Personalausweis von einem Kontrolleur verlangt. Statt es auf sich beruhen zu lassen und mich zu ermahnen, das nächste Mal meinen Ausweis doch dabei zu haben, ruft er die Polizei in Augsburg an (3.). Ich verlange auf der Stelle die Zugchefin sprechen zu können. Frau P. Krepper, die zuständige Chefin schmunzelt, als der Kontrolleur ihr erzählt, was ich verbrochen habe. Er scheint öfter so große Fische an Land zu ziehen, die so kriminelle Handlungen wie ich vollziehen. Frau Krepper notiert sich mit ihrem Nokia 9210 Communicator meine Daten. In Augsburg werde ich von der Polizei kontrolliert. Der Zug will ohne mich losfahren (4.). Ich drohe weitere Maßnahmen und eine Klage an. Der ICE wartet und kommt mit 10 Minuten Verspätung in die Gänge. Sie gibt zu, dass es in der Deutschen Bahn für nichts Ansprechpartner gibt und das man als Kunde stets alleine dasteht (5.). Der Kontrolleur Herr G. ist sichtlich enttäuscht, dass ich nicht in Augsburg übernachten muss.

In Ulm gibt die Polizei über Funk bekannt, dass ich tatsächlich Dominik Ratzinger bin. Wegen dem Verhalten des Kontrolleurs und der ungerechtfertigten Blamage vor dutzenden Fahrgästen, bitte ich wenigstens um einen Kaffee. „Das können wir nicht machen, das bekommen bei uns nicht einmal die Mitarbeiter umsonst“ (6.). Ich werde mit einem 0,2-Liter Mineralwasser abgespeist. Der Bistromitarbeiter Herr B.* (siehe unten), der das Vorgespräch mitbekommen hatte, meinte zu mir: „Zum Verzehr von nicht erworbenen Lebensmitteln, müssen sie das Bistro verlassen“ (7.) – auch wenn es vollkommen leer war und dieses Mineralwasser von der Bahn stammte.

Die ICE-Chefin weist mich darauf hin, dass Herr G. der erste Kontrolleur war, der seine Arbeit richtig machte (8.). Ich bekomme vom Kontrolleur ein 40-EUR-Strafzettel ausgestellt. Solle ich überweisen – würde ich aber dann wieder zurückbekommen (9.). Was ist denn das für ein Mist? Selbst wenn die Deutsche Bahn im Recht ist: Dieses Vorgehen ist mehr als Unverhältnismäßig und kundenunfreundlich. Herr G. ruft mir zum Abschied hinterher: „Sie werden noch von uns hören.“ (10.)

Aber das war noch nicht alles. Noch lange nicht.

Die Bahn leistete sich am Sonntag auf der Rückfahrt von Villingen nach Possenhofen das nächste Ding: Um 19:00 Uhr wollte ich von Rottweil nach Stuttgart fahren. Pustekuchen! Der Zug fuhr nicht, Gründe gab es keine und erst 20 Minuten später wurden Busse bereitgestellt, die knapp 3mal so lange brauchen sollten, als der Zug (11.). Gut, so ging es dann bis zur nächsten Station. Leider hatte ich das Pech, in Stuttgart meinen Anschlusszug um 70 Minuten zu verpassen. Hoffnung besteht jedoch – schließlich gibt es doch erst seit kurzem neue Fahrgastrechte. Pah! In Stuttgart stelle ich mich in die Schlange des Servicepoints, in der ca. 50 Menschen für 2 Schalter anstehen (12.). Erst nach ein paar Minuten bemerkte ich, dass tatsächlich ALLE da standen, um ihre Rechte einzufordern und Beschwerden abzugeben.

„Wer will alles nach Nürnberg?“
„Wer will alles nach Dortmund?“
„Wer will alles nach Berlin?“

hieß es, doch nach München wollte ich wohl als Einziger. Viele Leute vor mir hatten schon Taxigutscheine und Hotelübernachtungen bekommen, um ihre Ziele zu erreichen. Nun war ich an der Reihe. Als ich nach der Fahrkarte gefragt wurde, konnte ich wieder nur meinen Dienstausweis zeigen. „Tut mir Leid, aber dann können wir sie nicht entschädigen. Wir glauben ihnen, dass sie dort gefahren sind, aber Bundesmitarbeiter bekommen generell keine Entschädigung.“ (13.). Ich wurde laut: „Ich will auch keine Entschädigung, ich will eine Übernachtung oder eine Taxifahrt. Es kann doch wohl nicht sein, dass ich auf dem Bahnsteig übernachten muss und dann noch 4,– EUR in Eure Schließfächer investieren darf, dass nicht alles um mich herum gestohlen wird!?“ Ich betonte mehrfach, dass ich darauf bestehe. Es mischten sich sogar schon Personen aus der Schlange hinter mir ein: „Das kann doch nicht sein, dass ihr den auf dem Bahnsteig übernachten lassen wollt“ und „Was ist denn das hier für ein Scheißladen?“ und und und. Ich wurde verteidigt und die Bahnpolizei wurde gerufen (14.). Ich erwähnte, dass das doch Deutsches Recht sei, dass ich eine Übernachtung bekäme. „Ach, haben sie etwa Jura studiert“ meinte der falsch-freundliche Polizist. Mir reichte es. Ich schimpfte auf die Bahn. Dem Polizisten war das egal und er meinte nur, dass man deswegen ja nicht die Mitarbeiter zur Sau machen könne. ABER WEN DEN DANN? Es gibt ja keine Ansprechpartner (15.).

Ich habe mich bei meinem Berater laut bedankt, dass es im Gegensatz zu seinem Kollegen normal geblieben ist, sachlich diskutiert und nicht cholerisch ausgerastet ist und ging.

Ach ja: Erwähnen, dass die Nachfolgeverbindung um 02:40 Uhr (sollte um kurz vor 6 ankommen) wieder eine Verspätung von 15 Minuten hatte, muss ich wohl nicht (16.).

Statt um 1 Uhr war ich um 6 Uhr Zuhause (17.)
17 Ärgernisse an einem Wochenende!.

Saftladen ist wohl hier noch untertrieben.

Auch in der Reclabox.

Leute, berichtet mir über Eure Erfahrungen!

*Herr B. möchte hier laut Telefonat vom 31.12.09 nicht erwähnt werden, da er wohl ein schlechtes Gewissen durch sein Benehmen hat. Er kann von Glück sprechen, das meinerseits nicht weitere Maßnahmen ergriffen wurden.

Ab Dezember: Deutschland testet Nacktscanner!

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Noch im Dezember will die Bundespolizei erste Labortests des Nacktscanners durchführen. Das bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums in dem Bestreben, den zivilen Luftverkehr sicherer zu machen. Erst im Oktober hatte die Bundesregierung mitgeteilt, keine Scanner an deutschen Flughäfen zuzulassen.

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Seit die EU-Kommission im Oktober den Einsatz von so genannten Nacktscannern auf europäischen Flughäfen erlaubt hat, bekommt der Datenschutz ein neues Thema geliefert. Die elektromagnetischen Strahlen der etwa telefonzellengroßen Boxen sollen in der Lage sein, nicht-metallische Waffen und Sprengstoffe zu erkennen, die ein klassischer Metalldetektor übersehen würde.

Der Haken: Auch Details des menschlichen Körpers wie Genitalien können bei der Analyse vom Sicherheitspersonal begutachtet werden. Diese Information führte zu einem Aufschrei von Datenschützern, Politikern und der Kirche. Kritisiert wurde die Tatsache, dass die EU-Kommission offenbar ohne ausreichende Vorabtests den Sicherheitsgewinn und die Akzeptanz der Bürger als gegeben vorausgesetzt hätte.

Nach der Einschätzung von Konrad Freiberg, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, lässt sich das Sicherheitsniveau durch die Nacktscanner nicht verbessern. Die Bundesregierung nahm die heftige öffentliche Kritik Ende Oktober zum Anlass, eine Nutzung der Scanner an deutschen Flughafen auszuschließen.

Diese Erklärung hält aber offenbar die Behörden in Deutschland nicht davon ab, die grundsätzliche Effektivität des Nacktscanners zu überprüfen. Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte, dass die Bundespolizei im Dezember mit Labortests des Nacktscanners beginnen werde. Man erhoffe sich Erkenntnisse auf die Frage, inwieweit sich die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs durch neue Technologien verbessern lasse.

Text: Moritz Zielenkewitz / netzwelt.de
Bild: netzwelt.de

Nacktscanner am Flughafen.

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Morgens in der Sicherheitskontrolle am Flughafen. Während sich ihr Vordermann schon wieder anzieht, werden Sie vom Sicherheitspersonal zum Striptease aufgefordert. In den USA ist diese Prozedur üblich, in Europa erproben sie erste Flughäfen und die EU will sie zum Standard machen. Real muss bei den so genannten Nacktscannern niemand nackte Haut zeigen, aber virtuell wird jeder bis auf die Haut ausgezogen.

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EU-Kommission erlaubt Einsatz von Nacktscannern

Die EU-Kommission hat durch die Änderung einer Verwaltungsvorschrift den Einsatz von Nacktscannern auf Flughäfen in der EU erlaubt. Ab 2010 sollen die etwa 100.000 Euro teuren und telefonzellengroßen Geräte im großen Stil zum Einsatz kommen. Sie können dabei helfen nichtmetallische Waffen wie Messer aus Keramik zu entdecken.

In einem der taz vorliegendem internen Schreiben vermutet der für Flughäfen zuständige EU-Kommissar Antonio Tajani, dass viele Bürger kein Problem mit den Nacktbildern hätten. Ohne eine Quelle zu nennen schreibe er, dass Fluggäste, wenn sie vor die Wahl zwischen dem üblichen Abtasten und dem Scanner gestellt werden, „eine klare Vorliebe“ für die Scanner gezeigt hätten. Der Scan solle nicht zur Pflicht für alle Passagiere werden.

EU-Parlamentarier fühlen sich übergangen

Die Welle der Empörung begann im Europäischen Parlament. Über Fraktionsgrenzen hinweg forderten die Parlamentarier die Kommission am Donnerstag auf zu erklären, ob Grundrechte der Bürger von den Durchleuchtungsgeräten verletzt werden. „Man fragt sich schon, ob man noch ein Reisender ist oder sich in einem Hochsicherheitstrakt befindet“, sagte Alexander Alvaro, deutscher FDP-Politiker und innenpolitischer Sprecher der Liberalen im Europaparlament der taz. Die europäischen Grünen üben ebenfalls Kritik: „Ob diesem Eingriff ein tatsächlicher Sicherheitsgewinn gegenübersteht, wurde offensichtlich nicht einmal untersucht.“

Andere EU-Abgeordneten fühlen sich übergangen, weil die EU-Kommission das Vorhaben still und leise über eine Verwaltungsvorschrift realisieren will und sich dabei nur wenig Gedanken über Grundrechte und Gesundheitsrisiken mache. Der CSU-Abgeordnete Manfred Weber kritisierte, die Kommission könne das Vorhaben nicht einfach „durch die Hintertür“ einführen.

Politik, Kirche und Polizei: Ablehnung auf breiter Front

In den Ruhr Nachrichten bezeichnete der SPD-Europaparlamentarier Martin Schulz den Einsatz von Nacktscannern als „unverhältnismäßig und nicht erforderlich“. Sie würden die Sicherheit keinesfalls erhöhen. Es sei zwar richtig, dass sie auch Plastiksprengstoff oder Keramikmesser finden, aber schon heute seien Leibesvisitationen im konkreten Verdachtsfall möglich.

Auch in Deutschland macht sich Empörung über den geplanten Einsatz der Nacktscanner breit. Neben Politikern aller Bundestagsfraktionen haben sich auch Geistliche und sogar Polizisten gegen den Einsatz der Nacktscanner ausgesprochen. „Diese Methode darf in Deutschland nicht eingeführt werden“, fordert der FDP-Innenexperte Max Stadler in der taz. „Jeder ist für sinnvolle Kontrollen an Flughäfen, aber was zu weit geht, geht zu weit.“

Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach sagte der Berliner Morgenpost: „Man muss nicht alles machen, was technisch machbar ist.“ Er forderte vor der Einführung von solchen Scannern erst einen Beleg, dass sie einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn bringen.

Auch die Kirche meldet sich zu Wort. „Die Intimsphäre ist absolut unantastbar“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Robert Zollitsch der Augsburger Allgemeinen Zeitung.

Konrad Freiberg, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung, das Sicherheitsniveau an Flughäfen lasse sich durch Körperscanner „sicher nicht verbessern“. Die Debatte führe dazu, dass die Bevölkerung die Sicherheitspolitik zunehmend als maß- und schamlos wahrnehme.

EU-Parlament: Zustimmung unter Bedingungen

Das EU-Parlament ist jedoch nicht grundsätzlich gegen die Zulassung der Nacktscanner. Ein Antrag der Liberalen, in dem die EU-Kommission aufgefordert wird, das Projekt fallen zu lassen, fand keine Mehrheit. Der CDU-Verkehrsexperte im Europaparlament, Georg Jarzembowski, sieht im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung die Rechte der Parlamentarier nicht eingeschränkt.

Tajani habe den Verkehrsausschuss eingeschaltet, der ihm drei Bedingungen für eine Zulassung genannt habe: Kein Passagier dürfe zu dem Scan gezwungen werden, die Kontrolleure müssten räumlich getrennt von dem erfassten Passagier sitzen, und die Bilder dürften nicht gespeichert werden. Tajani hätte akzeptiert. In den USA werden zusätzlich auch die Gesichter der Personen im Scanner auf den Bildschirmen der Kontrolleure verpixelt.

Ähnlich sieht das auch CSU-Mann Weber: Wenn der Passagier die Wahl zwischen dem Ganzkörperscanner und der derzeit verwendeten Abtastmethode habe, könne man dem Einsatz der Geräte zustimmen, sagte er gegenüber Spiegel Online.

Die EU-Kommission verteidigt den Einsatz von Nacktscannern. Ein Sprecher sagte in Brüssel: „Wir glauben, dass das eine effektive Maßnahme ist, die bestehenden Kontrollmethoden zu ergänzen und den Passagieren Zeit zu ersparen.“ Er ergänzte: „Wir wollen ausschließen, dass ein Passagier dazu gezwungen wird, und wir wollen auch die Mitgliedstaaten nicht verpflichten, das einzusetzen.“ Der Kommissionssprecher sicherte ebenfalls zu, dass Kommissar Tajani eng mit dem Europaparlament zusammenarbeiten werde, um alle Bedenken mit Blick auf Datenschutz, Privatsphäre und Gesundheit zu klären.

Technik

Die Befürworter der Nacktscanner berufen sich neben der erhöhten Sicherheit auch auf einen schnellen Ablauf der Sicherheitskontrollen. Das Abtasten per Hand würde überflüssig werden. Stattdessen treten die bekleideten Fluggäste in den Scanner, heben die Arme und werden durchleuchtet.

Die so genannten „Millimeterwellen“, angeblich ungefährliche elektromagnetische Strahlen im Terahertz-Bereich, durchdringen die Kleidung. Mit Röntgenstrahlung arbeiten Geräte, die die so genannte Backscatter-Technik einsetzen. Das Sicherheitspersonal, das in einem Nebenraum sitzen kann, sieht auf einem Bildschirm eine dreidimensionale Abbildung des unbekleideten Menschen – ein Nacktbild in schwarz-weiß, inklusive Genitalien, Speckrollen, Prothesen und künstlichen Darmausgängen.

In Europa testen bereits Flughäfen in Amsterdam und Helsinki die Geräte. In London wurde der Betrieb nach Protesten abgebrochen und in Zürich steht ein Testlauf an. In Deutschland hat die für die Sicherheit auf den Flughäfen zuständige Bundespolizei angekündigt, Nacktscanner „ergebnisoffen“ zu untersuchen. Ihr Sprecher Jörg Kunzendorf sagte am Donnerstag: „Wir werden in einem Labor alle Aspekte prüfen und schauen, ob die Technologie unseren Ansprüchen genügt.“ Erst wenn die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllt seien, könne über mögliche Praxistests entschieden werden.

Text: Netzwelt