Medien: Gerichtsverfügung per Twitter.

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Das Medium „Twitter“ wird bereits von vielen Prominenten und Personen aus dem öffentlichen Leben verwendet. Sogar Krankenhäuser haben diese Form von Kurznachrichten bereits als Informationssystem für Angehörige entdeckt. Doch nun sorgt eine Schlagzeile aus Großbritannien bei Twitter-Fans für Aufregung – denn die erste einstwetwitterilige Verfügung wurde durch die Judikative in England versandt.

Ein Gericht, genauergesagt der High Court – ein Teil des obersten britischen Gerichtshofs, hat nun die Erlaubnis erteilt, Gerichtsverfügungen auch per Twitter zuzustellen. In diesem Fall hatte ein unbekannter Twitterer unter dem Namen des rechtsradikalen Polit-Blogger Donal Blaney getweetet. Er wurde aufgefordert, seine Identität zu offenbaren und es in Zukunft zu unterlassen, unter fremdem Namen zu twittern. Begründung: Damit werde gegen das Urheberrecht Blaneys verletzt.

Nach britischem Recht müssen laut BBC News gerichtliche Anordnungen nicht persönlich zugestellt werden, sondern es seien auch Kommunikationstechniken wie E-Mail oder Fax möglich. Aufgrund der Nachrichtenbeschränkung auf 140 Zeichen, enthielt die Twitternachricht einen Link zur vollständigen Anordnung.

Wikipedia gesperrt.

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Was sagt man dazu?

Mit einstweiliger Verfügung des Landgerichts Lübeck vom 13. November 2008, erwirkt durch Lutz Heilmann, MdB (Die Linke), wird es dem Wikimedia Deutschland e.V. untersagt, „die Internetadresse wikipedia.de auf die Internetadresse de.wikipedia.org weiterzuleiten“, solange „unter der Internet-Adresse de.wikipedia.org“ bestimmte Äußerungen über Lutz Heilmann vorgehalten werden. Bis auf Weiteres muss das Angebot auf wikipedia.de in seiner bisherigen Form daher eingestellt werden. Der Wikimedia Deutschland e.V. wird Widerspruch einlegen.

Der Wikimedia Deutschland e.V. ist nicht Anbieter der unter de.wikipedia.org zugänglich gemachten „Wikipedia“ und hat auch keinen Einfluss auf die in der Online-Enzyklopädie abrufbaren Inhalte. Der Wikimedia Deutschland e.V. ist vielmehr ein gemeinnütziger Verein zur Förderung Freien Wissens, der lediglich über die Anwendung der Wikipedia aufklärt. Betreiber der Enzyklopädie ist die in der Anbieterkennzeichnung der Enzyklopädie genannte Wikimedia Foundation, eine in Florida, Vereinigte Staaten, inkorporierte Stiftung mit Sitz in San Francisco.