Lobbyisten im Bundestag. – [Brief eines Abgeordneten]

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Wie beriets vor einigen Tagen berichtet, habe ich einen Brief vom Bundestagsabgeordneten Siegfried Kauder erhalten. Er reagiert damit auf den Brief, den ich ihm damals zum Thema „Externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ministerien“ geschickt habe.

Externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ministerien

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 28. Mai 2008, in der Sie das Thema der Beschäftigung externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bundesministerien aufgreifen und diesbezüglich mehr Transparenz und ein vollständiges Verbot der Entsendung fordern.

Ich habe gute Nachrichten für Sie: Künftig wird es klare eindeutige Verbotsbereiche und umfassende Transparenz bei der Mitarbeit von Externen in den Bundesbehörden geben. Dies hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 04. Juni 2008 mit großer Mehrheit beschlossen. Die bisherige auch vom Bundesrechnungshof und der Union in der Vergangenheit mehrfach gerügte Verwaltungspraxis in den Ministerien wird damit beendet. Niemand muss künftig Sorge haben, dass Gesetze wesentlich von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften mitgeschrieben werden.

Im Einzelnen erwartet der Haushaltsausschuss von der Bundesregierung, dass klare Verbotsbereiche des Einsatzes externer Personen definiert werden, z.B. kein Einsatz bei der Formulierung von Gesetzesentwürfen, in Leitungs- oder Kontrollbereichen sowie in sensiblen Bereichen, wie der öffentlichen Auftragsvergabe. Ferner solle ein Einsatzverbot von externen Personen gelten, wenn zu deren Unternehmen in den letzten zwei Jahren Geschäftsbeziehungen unterhalten wurden.

Zur Schaffung umfassender Transparenz dient unter anderem auch die Kenntlichmachung der externen Personen bei allen innerdienstlichen und außerbehördlichen Kontakten, damit der Anschein von Interessenkollisionen von vornherein ausgeschlossen wird. Ferner soll künftig dem Haushaltsausschuss halbjährlich über die Beschäftigung von externen Personen umfassend berichtet werden. Auch die Veröffentlichung der Angaben auf den Behördeninternetseiten wird angeregt.

[…]

Mit einem völligen Verbot der Beschäftigung Externer in den Bundesbehörden würde man allerdings über das Ziel hinausschießen. Denn [… es …] kann der Personalaustausch mit Wirtschaftsunternehmen und Verbänden in Einzelfällen durchaus sinnvoll sein, um den Beschäftigten Einblicke in die Entscheidungsabläufe der jeweils anderen Stelle zu vermitteln und so ein gegenseitiges Verständnis fördern. Wirtschaft und Verwaltung könnten voneinander lernen – im positiven Sinne. […]

Das eigentlich zentralen Anliegen vieler, nämlich transparentere Wege zu externem Sachverstand und die Offenlegung der Informationen über die Beschäftigung Externer in Ministerien, lässt sich über klare, einheitliche und verbindliche Regelungen zum Einsatz von Personen aus Wirtschaftsunternehmen und Verbänden erreichen. Diese haben wir jetzt beschlossen und der Bundesregierung mit auf den Weg gegeben.

Im Übrigen trifft die Information, ich sei nicht mehr Mitglied im Petitionsausschusses, nicht zu. Ich nehme nach wie vor meine Aufgaben als ordentliches Mitglied des Petitionsausschusses und Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Petitionsausschuss war. Die Arbeit ist für mich auch nach wie vor sehr interessant, weil man über die dortige Tätigkeit einen vielschichtigen Eindruck erhält, wo den Bürgerinnen und Bürger der Schuh drückt und man in Einzelfällen helfen kann.

Mit freundlichen Grüßen,
Siegfried Kauder, MdB

Bild: (c) TAZ