Polizei kann abgehörte Gespräche nicht löschen.

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Wie löscht man eigentlich diese ganzen Aufnahmen von mitgehörten Telefongesprächen? Mit dieser Frage schlägtaufzeichnung sich aktuell ein niederländisches Ministerium herum. DIe Antwort darauf: Leider ein Betriebsgeheimnis.

Es ist eine absurde Geschichte: Mitgezeichnete Gespräche zwischen Anwälten und ihren Mandanten müssten eigentlich vernichtet werden, so schreibt es das Gesetz in den Niederlanden vor. Die Verantwortlichen haben allerdings jahrelang verschwiegen, dass sie keine Ahnung haben, wie die Löschung in der Praxis funktioniert.

Aus der E-Mail eines Experten der Polizei ergibt sich zudem, dass es sich bei der verwendeten Technik um ein Betriebsgeheimnis des israelischen Herstellers des Computersystems, „Verint“, handelt. Um endlich rauszukriegen, wie das System eigentlich funktioniert und was beim Löschen genau passiert, untersucht die Polizeibehörde die Technik nun selbst. Zeitgleich befindet man sich auch im Kontakt mit dem Hersteller, in der Hoffnung, dass „Verint“ Informationen über die Funktionsweise seines Systems herausrückt.

Entsprechend verärgert äußert sich die Vorsitzende der Niederländischen Vereinigung der Strafverteidiger, Annelies Röttgering: „Es kann doch nicht sein, dass die Behörden so etwas Wichtiges wie den vertraulichen Kontakt zwischen Anwalt und Klient nicht garantieren können.“

In der Vergangenheit war es wohl schon mehrfach dazu gekommen, dass Strafverfahren geplatzt sind, weil die Aufnahmen von Gesprächen zwischen Angeklagten und ihren Anwälten nicht ordnungsgemäß gelöscht worden waren.

Foto: Andreas Preuß / Pixelio.de