Stellungnahme des Amtsgericht Kaiserslautern zu Verurteilung von "Wer-kennt-wen-Sünder".

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Erinnert Ihr Euch noch an den Bericht, den ich vor kurzer Zeit gebloggt habe, in dem es um den Strafbefehl (50 Tage Haft) eines  20-Jährigen ging, der lediglich einen Songtext auf ‚Wer kennt wen?‚ eingestellt hatte?

Ich habe nun auf Anfrage (jetzt erst) folgende Stellungnahme des Amtsgerichts Kaiserlautern an meine Postanschrift in NRW geschickt bekommen:

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

eine Anfrage vom 27.10.2009 liegt hier nicht vor.
Zu Ihrer Anfrage vom 11.11.2009 kann wie folgt Stellung genommen werden:

1.) Das Internet ist jedem zugänglich, auch der Polizei.

2.) Der Angeklagte (nicht Verurteilte) hat gegenüber den ermittelnden Polizeibeamten erklärt, es sei sein Recht, nicht aussagen zu müssen. was zutrifft. (Rechtschreibfehler originalgetreu, Anm. d. Red.)

Mit freundlichen Grüßen

[ … Der Direktor des Amtsgericht Kaiserslautern … ]

Nicht sehr aufschlussreich, zumal ich einige weitere Fragen gesandt hatte. Da es sich um eine Presseanfrage (gemäß den Landespressegesetzen $4) handelte, gehe ich davon aus, dass das Amtsgericht Kaiserslautern mit einer Veröffentlichung einverstanden ist.

[Hier das Dokument als Stellungnahme Amtsgericht Kaiserslautern]

50 Tage Gefaengnis fuer Zitieren eines Liedtexts auf wer-kennt-wen.

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Ein Schüler, der im bekannten Internetnetzwerk „Wer kennt wen“ zwei Songtexte veröffentlichte, wurde ohne seine Anwesenheit zu 500 Euro Strafe oder zu 50 Tagen strafbGefängnis verurteilt, da er den öffentlichen Frieden störte und dies billigend in Kauf nahm, wie es im Strafbefehl heisst.

Das Schlimme an der Sache: Auch wenn die Songtexte eventuell etwas ungewohnt und gewalttätig erscheinen, so handelt es sich bei den Texten doch um legales Gedankengut. Hätte die Staatsanwalt im Internet recherchiert, so wäre ihr sofort bewusst geworden, dass es sich um Liedtexte handelt. Noch schlimmer allerdings ist die Tatsache, dass der 20-Jährige bisher keinerlei Statements oder Aussagen dazu machen durfte. Ohne seine Anwesenheit und ohne das er etwas davon wusste, wurde das Urteil beschlossen.

Die beiden Musikgruppen „K.I.Z.“ und „Prinz Porno“ seien für derartige Texte bekannt, nicht allerdings bei den Strafverfolgern. Dort hatten die Texte einen Amok-Alarm ausgelöst. Einer der Texte lautete „Die Sonne scheint so hell, die Vögel singen schief, ich will töten, töten, töten. Der Winter ist vorbei, ich habe Frühlingsgefühle, ich will töten, töten, töten.“ Amtsgerichtsdirektor Carra erklärt diese Tatsache, warum das Amtsgericht die Texte nicht geprüft hatte, wie folgt: „Es ist eine Frage der Außenwirkung. Er hat das unter der Überschrift geschrieben, was er gerade macht – ohne einen Hinweis darauf, dass das Zitate sind.“

“Ich habe schon einen leichten Waffenfetisch […] Aber ich bin kein Amokläufer, und ich will nicht verurteilt werden und 500 Euro zahlen für Songtexte von legalem Liedgut.“, sagt er später. Dazu wurde er nämlich verurteilt: Er soll 500 Euro Strafe und Verfahrenskosten zahlen oder 50 Tage ins Gefängnis gehen. Dennoch findet er selbst gut, dass die Polizei möglichen Verdachtsmomenten für einen Amoklauf nachgeht und kann auch die Hausdurchsuchung verstehen.

Einen Anwalt kann er sich nicht leisten, einen Einspruch gegen den Strafbefehl hat er jedoch trotzdem zu Protokoll gegeben. „Es wird demnächst zur Hauptverhandlung kommen“, bestätigte Amtsgerichtsdirektor Carra.

[Der Original Strafbefehl]