Ukraine: Angela Merkel als Werbefigur für Döner missbraucht.

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Ein riesiges Bild mit Angela Merkel an einem Dönerspieß in einem Restaurant in Odessa (UA) sorgt derzeit für Aufsehen. merkelmodelEs könnte allerdings auch Ärger für die offenbar nicht genehmigte Verwendung für diese Werbung geben.

Das Foto zeigt die Bundeskanzlerin an einem Dönerdrehspieß mit einem Spezialmesser in ihrer Hand. Der Restaurantchef gibt zu, er habe seit dem außen angebrachten Foto mehr Besucher. Für die Verwendung des Fotos sei eine Werbefirma verantwortlich.

Geprüft wurde, ob es sich tatsächlich um Angela Merkel auf dem Foto handelt, oder um eine Doppelgängerin. Dies sei jetzt zweifelsfrei geklärt: Es ist Frau Merkel. Von Rechts wegen gilt eine derartige Vorgehensweise auch in der Ukraine als illegal, wenn die Person nicht zugestimmt hat.

Du bist Terrorist: Keine Abmahnung!

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Schon einige Einträge heute gekommen, aber dieses Thema ist auch wichtig:
Viele von Euch, werden die Satire-Kampagne „Du bist Terrorist“ schon kennen. Ein Onlinevideo, welches die Kampagne „Du bist Deutschland“ durch die derzeitigen Diskussionen zur Sicherheit im Internet auf den Arm nimmt. [Siehe Video].

Gerüchten zufolge soll „Du-bist-Terrorist“ von der Firma kempertrautmann, die damals den offiziellen „Du-bist-Deutschland“-Spot produzierte, abgemahnt worden sein.

Auf Anfrage RatzingerOnline’s bei der Agentur kempertrautmann, folgende Antwort:

Lösung im Dialog: „Du bist Deutschland“ geht nicht gegen „Du Bist Terrorist“
vor, Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Kinder bleiben gewahrt

Gestern hat sich im Netz eine Diskussion um die Website www.DubistTerrorist.de entwickelt, die im wesentlichen auf
Missverständnissen beruhte. Michael Trautmann, Geschäftsführer von kempertrautmann, und Alexander Lehmann, Initiator der Seite www.DubistTerrorist.de haben miteinander telefoniert und die Angelegenheit gütlich geklärt. Das

Ergebnis: “Du bist Deutschland” wird nicht gegen Nutzung der Domain www.DubistTerrorist.de vorgehen. Adaptionen
und Satiren der Kampagne hat es immer gegeben, und die Verwendung von „Du bist…“ ist allgemein auch nicht geschützt.

Anders steht es um die Persönlichkeitsrechte der Kinder, die auf den Motiven der Kampagne „Du bist Deutschland“ abgebildet sind. Sie gilt es im Rahmen der Fürsorgepflicht zu schützen; die Eltern der Kinder haben der Nutzung
auch nur im Rahmen der Kampagne zugestimmt. Alexander Lehmann versprach daher, die Kinderbilder der Kampagne kurzfristig von seiner Website zu entfernen. um die Persönlichkeitrechte der Kinder zu wahren.

Inhalte von www.DubistTerrorist.de wurden im Telefonat nicht thematisiert, “Du bist Deutschland” bezieht hierzu keine Stellung.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Trautmann“