USA: Pflichtangaben auf Verpackungen.

Veröffentlicht am

Sehr lesenswert sind diese Hinweise, die in den USA auf unzähligen Produktverpackungen enthalten sein müssen. Bin ich froh, dass das bei uns nicht so sein muss – ich würde denken, die Firmen würden mich für bescheuert halten…

On Sears hair dryer: Do not use while sleeping.
On a bag of Fritos: You could be a winner! No purchase necessary. Details inside.
On a bar of Dial soap: Directions: Use like regular soap.
On some Swanson frozen dinners: Serving suggestions: Defrost.
Printed on the bottom of Tesco Tiramisu dessert: Do not turn upside down.
On Marks and Spencer Bread Pudding: Product will be hot after heating.
On packaging for a Rowenta iron: Do not iron clothes on body.
On Boot’s Children’s Cough Medicine: Do not drive a car or operate machinery after taking this medication.
On Nytol Sleep Aid: Warning: May cause drowsiness.
On most brands of Christmas lights: For indoor or outdoor use only.
On a Japanese food processor: Not to be used for the other use.
On Sainsbury’s peanuts: Warning: Contains nuts.
On an American Airlines packet of nuts: Instructions: open packet, eat nuts.
On a child’s Superman costume: Wearing of this garment does not enable you to fly.
On a Swedish chain saw: Do not attempt to stop chain with your hands or genitals.
On a toboggan: Beware: Sledge may develop high speed under certain snow conditions.
On a knife sharpener: Caution: knives are sharp.
On shin pads for cyclists: Shin guards cannot protect any part of the body they do not cover.
On a take away coffee cup: Caution: Hot beverages are hot.
Emergency safety procedures at a US summer camp: In case of flood, proceed uphill. In case of flash flood proceed uphill quickly.
In a microwave oven manual: Do not use for drying pets.
On the back of a pilot’s seat in a Nato aircraft: Seat must be facing forward for take-off and landing.
On the bottom of a cola bottle: Do not open here.
On a Harry Potter wizards broom: This broom does not actually fly.
On a box of aspirin: Do not take if allergic to aspirin.
On a bottle of laundry detergent: Remove clothing before distributing in washing machine.
On a muffin packet:  Remove wrapper, open mouth, insert muffin, eat.
In a kettle instruction manual: The appliance is switched on by setting the ‘ON/OFF’ button to the ‘ON’ position.
On a ketchup bottle: Instructions: Put on food.
On a bottle of rum: Open bottle before drinking.
A car park sign: Entrance only. Do not enter.
A sign in a street in Hong Kong: Beware of people.
Rules on a tram in Prague: Beware! To touch these wires is instant death. Anyone found doing so will be persecuted.
Sign on newly-renovated ramp entrance, USA: Take care: new non-slip surface.
On a can of air freshener: For use by trained personnel only.
On a bottle of baby lotion: Keep away from children.
On a pair of socks bought in egypt: Do not wash.
On a 500-piece jigsaw puzzle: Some assembly required.
On a can of pepper spray used for self defense: May irritate eyes.
On a Frisbee: Warning: may contain small parts.
In a car handbook: In order to get out of car, open door, get out lock doors, and then close doors.
On a packet of cashew nut pieces: Warning: This product may contain residue of nuts.
Directions for mosquito repellant: Replacing battery: replace old battery with a new one.
On a birthday card for a one year old: Not suitable for children aged under 36 months or less.
In a hotel bedroom: Please do not turn on TV except when in use.
In a lift in a Japanese hotel: Push this button in case anything happens.
On a toilet cleaning brush: Do not use orally.
On a can of Spray paint: Do not spray in your face.
On a TV remote: Not Dishwasher safe.
On a blowtorch: Not used for drying hair.
On a washing machine inn a launderette: No small children.
On a bottle of hair dye: Do not use as Ice Cream topping.
On a push along lawn mower: Not to be used as a hedge trimmer.
On a box of fireworks: Do not put in mouth.
On the packaging for a wrist watch: Warning this is not underwear! Do not attempt to put in pants.
In a dishwasher manual: Do not allow children to play in dishwasher.
On a toaster: Do not use underwater.
On a mattress: Do not attempt to swallow.

Gefunden auf usa-recht.de

Polizei kann abgehörte Gespräche nicht löschen.

Veröffentlicht am

Wie löscht man eigentlich diese ganzen Aufnahmen von mitgehörten Telefongesprächen? Mit dieser Frage schlägtaufzeichnung sich aktuell ein niederländisches Ministerium herum. DIe Antwort darauf: Leider ein Betriebsgeheimnis.

Es ist eine absurde Geschichte: Mitgezeichnete Gespräche zwischen Anwälten und ihren Mandanten müssten eigentlich vernichtet werden, so schreibt es das Gesetz in den Niederlanden vor. Die Verantwortlichen haben allerdings jahrelang verschwiegen, dass sie keine Ahnung haben, wie die Löschung in der Praxis funktioniert.

Aus der E-Mail eines Experten der Polizei ergibt sich zudem, dass es sich bei der verwendeten Technik um ein Betriebsgeheimnis des israelischen Herstellers des Computersystems, „Verint“, handelt. Um endlich rauszukriegen, wie das System eigentlich funktioniert und was beim Löschen genau passiert, untersucht die Polizeibehörde die Technik nun selbst. Zeitgleich befindet man sich auch im Kontakt mit dem Hersteller, in der Hoffnung, dass „Verint“ Informationen über die Funktionsweise seines Systems herausrückt.

Entsprechend verärgert äußert sich die Vorsitzende der Niederländischen Vereinigung der Strafverteidiger, Annelies Röttgering: „Es kann doch nicht sein, dass die Behörden so etwas Wichtiges wie den vertraulichen Kontakt zwischen Anwalt und Klient nicht garantieren können.“

In der Vergangenheit war es wohl schon mehrfach dazu gekommen, dass Strafverfahren geplatzt sind, weil die Aufnahmen von Gesprächen zwischen Angeklagten und ihren Anwälten nicht ordnungsgemäß gelöscht worden waren.

Foto: Andreas Preuß / Pixelio.de

Dann sag ich halt auch was zur Datenpanne bei SchülerVZ.

Veröffentlicht am
Eigentlich wollte ich mich aus der Berichterstattung zu diesem Thema raushalten. Zu schön ist es, dass nun alle sauer auf SchülerVZ sind. Die waren mir in der Vergangenheit bei Anfragen sowieso zu arrogant. Ich schuelervzwar nicht der Meinung, dass es sich bei der Sache hier um einen Angriff handelte – daher kein Bericht.

Ein junger Herr, nein ‚tschuldigung ich korrigiere: Zwei junge Herren haben unabhängig voneinander (!) Daten der VZ-Gruppe „gestohlen“ oder auch „ausgespäht“. Der eine professioneller, der andere eher weniger.

Der professionellere Herr hat das ganze mit Hilfe eines „Crawler“ gemacht. Das ist ein selbstprogrammiertes Programm, dem es möglich ist, alle Daten automatisch runterzuladen. Bei dieser Attacke war SchülerVZ, MeinVZ und auch StudiVZ betroffen. Das Programm des jungen Herren war sowieso noch nicht ausgereift: Es nahm teilweise Profile doppelt auf. Er wollte auf eine Sicherheitslücke aufmerksam machen.

Wie der andere Herr an die Daten kam ist meines Wissens nach noch nicht 100%-ig bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass er in einer Gruppe Daten von SchülerVZ (und zwar ausschließlich von dort) einzeln abgeschrieben haben soll.

Einer von beiden hat versucht, SchülerVZ zu erpressen und wollte 20.000 EUR Lösegeld (mittlerweile sind wir laut „Der Westen“ sogar bei 80.000 EUR). Was SchülerVZ aber immer wieder betont: Es wurden keine riskanten Daten gestohlen, sondern lediglich Name, Profilbild, Schule und eventuell Geburtsdatum und Wohnort. All diese Informationen hätte jeder abrufen können. Wer seine Informationen dort öffentlich reinstellt, der weiß doch, das jeder sie sehen „könnte“. Klar, die wollen natürlich auch ihren „Arsch“ retten. SchülerVZ sagt, ihnen lägen die Daten nicht vor, aber sie wissen unlogischerweise, dass es eh‘ nur unwichtige Daten waren…

Daher verstehe ich persönlich auch gar nicht das Problem. Ein Straftatbestand scheint hier nicht gegeben zu sein.

„Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Zwar laut AGB verboten, aber nicht laut Strafgesetzbuch. Ob das zu einer Verurteilung reichen wird?

Ich meine, die Leute haben ihre Daten selbst veröffentlicht und müssen nun auch die Konsequenzen tragen. Onlinediensten sollte man nie vertrauen. Beweist übrigens auch heute schon wieder Google Docs, die nicht freigegebene Dokumente teilweise doch freigaben (Quelle gelöscht).

Update: Das mit Google hat sich erledigt.

Sehr lustig auch folgendes Zitat von SchülerVZ: „Wir haben inzwischen noch mal mit dem Täter gesprochen und wir haben folgendes erfahren: Der Täter hat einen „Crawler“ geschrieben.“ und „Der Täter hat uns genaue Angaben dazu gemacht, welche Daten er gesammelt hat: […].“

Ist SchülerVZ nun selbst LKA geworden? Seit wann werden Ermittlungen von SchülerVZ selbst übernommen. Das ist doch quatsch.

Schmuddelkram-Fun zur Nacht: Probleme mit Sex.

Veröffentlicht am

Auf dem Blog von Kalliey gefunden.
Autor unbekannt. [Zu Kalleys Blog]

Jeder der einen Hund besitzt, nennt ihn “Fifi” oder”Rex”…


Ich nannte meinen “Sex”.

Nun, Sex hat mich in so manche peinliche Situation gebracht.

Als ich aufs Amt ging, um seine Lizenz zu verlangen, sagte ich dem Beamten, dass ich gerne eine Lizenz für Sex hätte.
“Ich hätte auch gern eine”, antwortete er.
“Aber es ist ein Hund!”,protestierte ich.
“Es ist mir völlig egal wie er aussieht.”
“Aber sie verstehen nicht. Ich habe Sex seit ich neun Jahre alt bin.” 
“Mann, müssen sie eine Kindheit gehabt haben.”

Bei einem Rendezvous antwortete ich auf die Frage, was meine Hobbys seien, dass ich mich mit Sex im Wald vergnüge.
“Am schönsten ist es, mit dem Stöckchen zu spielen und dabei zwischen den Bäumen herumzutollen.
Ich mag Sex auch wenn er schmutzig ist.”

Als ich heiratete nahm ich Sex mit in die Flitterwochen.
Ich erklärte dem Portier, dass ich ein Zimmer für mich und meine Frau möchte, und einen Extra Raum für Sex.
Er versicherte mir, dass in jedem Zimmer Platz genug für Sex wäre.
Ich sagte, “Sie verstehen nicht, Sex hält mich die ganze Nacht wach!”
“Mich auch”, antwortete der Portier.

Einmal habe ich Sex in einem Wettbewerb angemeldet, aber bevor der Wettkampf losging, ist Sex weggelaufen.
Ein anderer Teilnehmer fragte mich, warum ich nur rumstehen und in die Gegend schauen würde.
Ich erzählte ihm dass ich gerne Sex im Wettbewerb gehabt hätte.
Er meinte dafür hätte ich Eintrittskarten verkaufen sollen.
“Aber sie verstehen mich nicht,” erwiderte ich, ”ich hoffte, dass mein Sex ins Fernsehen kommt.”
Danach nannte er mich einen Angeber.

Als ich mich von meiner Frau trennte, kämpften wir vor Gericht um Sex.
Ich sagte, “Euer Ehren, ich hatte Sex schon bevor ich diese Frau geheiratet habe.”
“Ich auch”, sagte der Richter.

Dann erklärte ich ihm, dass Sex nach meiner Hochzeit nicht mehr derselbe war. ”Bei mir genauso”, seufzte der Richter.


Letzte Nacht ist Sex wieder weggelaufen. Ich habe Stunden damit verbracht, die Stadt nach ihm abzusuchen

Ich rief durch die Gassen: ”Sex! Sex! Sex!”
Ein Polizist kam auf mich zu und fragte, ”Wonach suchen sie denn in dieser dunklen Gasse um 4 Uhr Früh?”
“Ich bin auf der Suche nach Sex! Können sie mir vielleicht helfen? Ich brauche Sex!” antwortete ich.

Meine Verhandlung ist nächsten Freitag

Kurzfilm zum Totlachen. HipHop beansprucht Zeit…

Veröffentlicht am

Dieser Film schafft es in nur zwei Minuten, jedem Zuschauer ein Grinsen in das Gesicht zu zaubern. Zwei Hip-Hop-Freunde treffen sich und spielen eine Chorographie zur Begrüssung ab. Es folgt ein kurzer Smalltalk. Mehrere Millionen Zuschauer auf der Welt haben diesen Kurzfilm („Pound“) von Evan Bernhard bewundert:

 

schoneinmal gebloggt am 17. Juli 2008.