Abmahnung des NDR an einen Blogkollegen.

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Ein Mitarbeiter des Norddeutschen Rundfunks soll eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt haben, den GEZ-Kritiker Bernd Höcker abzumahnen, da dieser dessen Name in seinem Blog erwähnt hat.gericht Laut dem Blog von Höcker wurde der Streitwert auf 50.000 EUR angesetzt.

Ganz offen hat sich der freie Journanlist bisher über die GEZ („Gebühreneinzugszentrale“) in seinem Onlineblog „Meine Zwangsanmeldung“ ausgelassen. Er prangerte die Rundfunkgebühren stets an und erfand die abenteuerlichsten Synonyme für die Gebühren („Zwangsgeld“, „Rundfunkzoll“ etc.). Seit 31. Dezember ist der Weblog nun offline. Gilt hier etwa die Devise: Lieber eine Person bestrafen und damit Tausende erziehen?

Grund der Schließung: Höcker wurde von den Anwälten eines NDR-Mitarbeiters abgemahnt. Dieser machte von seinem Persönlichkeitsrecht Gebrauch. Auf seiner Homepage vermutet Höcker, dass der NDR direkt dahinter stünde. Da der NDR aber als Unternehmen kein Persönlichkeitsrecht einklage könne, würde er diese Person vorschicken.

Aufgrunddessen, dass der Name so häufig auf dem Onlineblog vorgekommen sein soll, entschied sich Höcker nun für die generelle Schließung des Internetangebots. Unmöglich könne er die Seite durchsuchen, da es sich mittlerweile um 136 DIN A4 Seiten handelte. Sollte er nur einen Namen übersehen, würde das für ihn in existenzbedrohenden Kosten enden.

Höcker ruft auf seinem gesperrten Blog zu einer zweifelhaften Kunstaktion auf. Außerdem – dies liegt auch mir am Herzen – bittet er um Spenden. Die Kontoverbindung ist hier zu finden.

Foto: Michael Grabscheit / Pixelio.de