Beitrag einer aufmerksamen Leserin.

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Hallo, Herr Ratzinger!

Ich bin heute auf folgendes Fun Schild in Ihrem Blog gestoßen:

http://ratzingeronline.blog.de/?tag=fun%2Bparkausweis

So kurios ist das Schild gar nicht, denn neben gehbehinderten Menschen können auch Menschen, die sich im Straßenverkehr nur schwer orientieren können, einen blauen Parkausweis (Parkerleichterung) bekommen.

Und es ist nicht gesagt, dass es sich dabei um die Fahrer des Wagens handeln muss. 😉

Beispielsweise kann es auch für eine Mutter, die ein geistig behindertes Kind hat, das ständig beaufsichtigt werden muss, wichtig sein, auf einem Behindertenparkplatz parken zu dürfen. Denn diese Parkplätze liegen ja meist näher am Haus oder am Fußweg, so dass die Gefahr geringer ist, dass das Kind auf die Straße läuft und etwas passiert.

Das Kind muss dafür keinen Führerschein haben. 😉

Viele Grüße
Dörthe Friedrichsen*

* Name von der Redanktion geändert.

Blinden-Parkplatz

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Bild

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Test des Schildes:

„Nur Schwerbehinderte mit außergeöhnlicher Gehbehinderung […] und BLINDE. Blauer Parkausweis ist auszulegen.“

Hab ich vor der Bad Dürrheimer Sauna „Solemar“ gefunden.

Ich hoffe, ich begegne nie einem blinden Autofahrer…