Ermittler sollen bald Kinderpornografie verbreiten dürfen.

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Wie Bloggerkollege Dobschat gerade berichtet, drehen die Herrschaften kameravon der CDU noch mehr am Rad. Um genau zu sein ist es mal wieder der Herr De Maizière, der unmögliche Befugnisse für Polizisten fordert.

So sollen Kriminalbeamte und V-Männer, die in der Szene unterwegs sind, künftig Kinderpornografie vertreiben und verbreiten dürfen. Das Löschen und Sperren von Internetseiten sei keine Kriminalitätsbekämpfung, sagte de Maizière der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. So sollen auch zukünftig Kreditkarteninformationen und Eingaben in Suchmaschinen zur Kriminalitätsbekämpfung beitragen. Wie schon so oft, wiederholte de Maizière den berühmten Satz „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum“.

Der Gläserne Bürger wird immer gläserner. Auch unbescholtene Bürger geraten so immer wieder ins Visier von Ermittlern.

Foto: Hartmut910 / pixelio.de

Von der Leyen: Anzeige wegen Verbreitung ponografischer Schriften.

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gerechtLaut Informationen der Szene hat ein Zensurgegner Frau von der Leyen wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften angezeigt. Einem Bericht des Spiegels zufolge hat die Familienministerin im Januar 2009 zahlreichen Journalisten in Anwesenheit eines Polizeibeamten etliche kinderpornografische Aufnahmen gezeigt und somit gegen das Strafgesetz verstoßen. Der entstprechende Zensurgegener wandte sic mit folgendem Text an die Strafverfolgungsbehörden:

„Frau Ursula von der Leyen, Frau Iris Bethge, Herr Bjørn-Erik Ludvigsen und möglicherweise weitere Personen habn anläßlich einer Pressekonferenz, wie man dem Artikel auf Spiegel-Online entnehmen kann ( http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,601517,00.html ) kinderpornographisches Material auf einem PC aufgerufen und Dritten zur Verfügung gestellt. Damit dürften diese Personen den Straftatbestand des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischen Materials erfüllt haben. ich fordere Sie auf, umgehend entsprechende Ermittlungen aufzunehmen und die handelnden Personen ihrer gerechten Strafe zuzuführen.“
(Quelle, Foto: Gerd Altmann / pixelio.de)