Vorratsdatenspeicherung auf eigene Faust.

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Udo Vetter, bloggender Rechtsanwalt aus Düsseldorf schreibt heute in seinem Online-Blog:

Auch nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung wird auf Vorrat gespeichert. Viele Internetanbieter legen die Verbindungsdaten für eine gewisse Zeit auf Halde – sie brauchen die Daten angeblich zu Abrechnungszwecken. Das wird auch bei Kunden gemacht, die eine Flatrate gebucht haben.

Rückendeckung erhalten die Provider durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Die Frankfurter Richter betrachten den aktuellen Speicherzeitraum von sieben Tagen bei der Telekom für angemessen. Sie haben der Telekom abgekauft, dass es hierfür technische Gründe gibt.

Wer überhaupt mal wissen will, ob und wie lange der eigene Provider speichert, sollte an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens schreiben. Und nicht locker lassen, bis eine vernünftige Antwort vorliegt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat einen Musterbrief veröffentlicht.

Solche Anfragen schaffen nicht nur für den einzelnen Kunden Klarheit. Ab einer gewissen Zahl führen sie auch dazu, die Unternehmen dafür zu sensibilisieren, dass eine sicher nicht unbeträchtliche Zahl der Kunden es nicht gut findet, wenn nun unter anderem Deckmäntelchen fortgeführt wird, was das Bundesverfassungsgericht dem Staat zunächst mal verboten hat.

Finde ich sehr ärgerlich… Mal sehen, was mir Vodafone auf Antwort darauf gibt…

Gericht verbietet BKA Weitergabe von Sperrlisten an Provider.

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Ein Bremer Online-Blogbetreiber berichtet heute, dass das BKA seine Sperr-VertrBarriereäge bis zur endgültigen gesetzlichen Grundlage nicht durchsetzen darf.

Das Zivilgericht Wiesbaden hat die erfreuliche Nachricht beschlossen. Auch wenn am 10. Juli 2009 von einem Justiziar des BKAs bestätigt wurde, dass bisher keine Sperrlisten herausgegeben worden seien, so zweifle das Gericht dennoch an, wie weit ein Prozessreferat überhaupt „für das Handeln von Fachabteilungen verbindliche Erklärungen […] abgeben kann“.

Das Gericht zwingt nun das BKA zur unverzüglichen „eidesstaatliche[n] Versicherung seines Präsidenten und […] des für die Erstellung der Listen […] zuständigen Referatsleiters des BKA vorzulegen, aus der sich klar und eindeutig ergibt, dass der zwischen dem Bundeskriminalamt und der [Provider] […] geschlossenen Vertrag bisher nicht umgesetzt wurde und keinerlei Listen bisher dem Provider […] zur Verfügung gestellt worden sind und werden.“

Kurz: Eine Übermittlung jeglicher Sperrlisten zum Provider wird dem BKA durch das Verwaltungsgericht verboten. Der Blogbetreiber Julian Kornberger schreibt weiter, dass – sollte dies dennoch der Fall sein, vermutlich ein Verfügungsbeschluss erlassen wird.

[Schriftsatz des Gerichts]

Foto: Kenneth Brockmann / pixelio.de

Handys in Wunschfarbe & Günstige Tarife.

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Ganz aktuelle Informationen zu Handys und Handyvertägen veröffentlicht 24mobile.de in seinem Onlineblog. Diese Preise könnten nahezu schon als Abwrackprämie für Mobiltelefone bezeichnet werden. Also los! Gleich loslegen mit dem Shoppen unter 24mobile.de

Störung.!

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Liebe Leser.
Bitte entschuldigt die Störungen, die seit Tagen meinen Blog heimsuchen. Das ist nicht meine Schuld, sondern liegt an den technischen Problemen von blog.de, meinem „Provider“. Es wird auf Hochtouren daran gearbeitet…

Störung