Das "Verbot" des Verlinkens auf andere Seiten.

Veröffentlicht am

Vor kurzem war ich auf der Seite des ADAC unterwegs. Wie ich nunmal so bin, schaue ich gegentlich verbotauch in das Impressum der Internetseiten. Beim ADAC musste ich folgendes Lesen:

Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt der ADAC das nicht übertragbare Recht, die ADAC-Website in der Weise zu nutzen, dass ein Link auf die Homepage […] gesetzt wird.
Das Einverständnis zur Linksetzung muss im voraus per Mail […] eingeholt werden. […]
Das Recht zum Setzen eines Links kann formlos (per Mail) erteilt und jederzeit formlos widerrufen werden. […]

Die wollen ihren Fans / Lesern / Kritikern also tatsächlich verbieten, irgendwelche Links auf Ihre Internetseite zu legen? Ich habe mal ein bisschen recherchiert und dann zufälligerweise beim Kollegen Ennomane einen Blogeintrag darüber gefunden. Dort steht, dass sogar Frau Gabriele Pauli eine Verlinkung ausdrücklich verbietet. Und auch das Gesundheitsministerium scheint in ihrem Impressum eigene Gesetze erfinden zu wollen. Enno hat nämlich bei einer PC-Zeitschrift nachgefragt, die schreibt

Nein, das kann man nicht wirksam verbieten. Man kann ein solches “Verbot” zwar auf eine Webseite schreiben in der Hoffnung, dass sich möglichst viele Leute davon beeindrucken lassen, aber es gibt keine rechtliche Handhabe, dies durchzusetzen.

Das Verlinken von Web-Angeboten wird in der Rechtsprechung vom Grundsatz her als ein Wesenszug des World Wide Web angesehen, der nicht der Erlaubnis des Urhebers der verlinkten Inhalte bedarf. Es gibt jedoch Spezialfälle, in denen eine bestimmte Art von Verlinkung Rechte des Inhabers der verlinkten Seite verletzt. So ist bereits anerkannt worden, dass es eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Web-Autors darstellen kann, wenn auf seine Inhalte von Seiten aus verlinkt wird, die rechtsextremen Zielen dienen. In einem solchen Fall kann eine Verlinkung geeignet sein, den Ruf des Autors zu beeinträchtigen. In bestimmte Urheberrechte kann auch das unerlaubte “Deep-Linking” eingreifen, wenn dieses gezielt eine vom Autor geschaffene Struktur zur Leserführung umgeht und die betreffenden Inhalte dadurch ihres Zusammenhangs entkleidet. Wenn es gezielt dazu eingesetzt wird, um etwa Werbezugriffe abzufangen, kann es auch als unlauteres Wettbewerbshandeln aufgefasst werden. In einem ähnlichen Zusammenhang steht das umstrittene “Framing”, das zumindest dann als Wettbewerbsverletzung gelten kann, wenn sich derjenige, der fremde Inhalte so geschickt auf seiner Seite einbaut, dass sie wie eigene wirken könnten, gewissermaßen mit fremden Federn schmückt.

Nun ist die Sachlage also klar. Auf Anfrage schrieb die Markenschutzabteilung des ADAC mir folgendes:

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

vielen Dank für Ihre Hinweise auf die Link-Policy des ADAC.

Der ADAC ist als unabhängiger Verbraucherschützer zur Objektivität und Neutralität verpflichtet. Eine Link-Setzung auf der Homepage eines Anbieters hat somit neutral zu erfolgen, um dem Anschein einer ADAC-Empfehlung oder ADAC-Kooperation vorzubeugen. Der Verbraucher darf dabei nicht über eine Zusammenarbeit getäuscht werden. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der ADAC als Verbraucherschützer besonders in der Aufgabe steht, den Verbraucher neutral und objektiv zu informieren. Da die Link-Setzung aus unserer Erfahrung den Anwender über die tatsächliche Aussage leicht täuschen kann, haben wir ein Freigabeverfahren eingerichtet.

Sollte ein einfacher Link gesetzt werden, der neutral auf die Homepage des ADAC hinweist, stimmen wir diesem Anliegen gerne zu.

Auf meinen Hinweis, dass man das gar nicht verbieten könne, ging der ADAC gar nicht ein.

Somit hier die Links auf die entsprechenden Impressums / Impressi / Impressionen :

[ADAC] – [Bundesgesundheitsministerium]

Foto: Dieter Schütz / Pixelio.de

Pressemitteilung vom AK Zensur zu neuer Offenbarung von "Zensursula".

Veröffentlicht am

Von der Leyen offenbart: Kinderpornographie nur ein Vorwand zur generellen Inhaltskontrolle im Internet

Zu den Äußerungen von Familienministerin Ursula von der Leyen in der Online-Ausgabe des Hamburger Abendblatts [1] über weiterführende Internet-Kontrollen erklärt der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur:

Ursula_von_der_Leyen_2008 Trotz eines halbherzigen Dementis [2] zeigen die aktuellen Erklärungen von der Leyens, dass die Befürchtungen von Bürgerrechtlern mehr als begründet sind. Entgegen allen anders lautenden Beteuerungen geht es der Ministerin offenbar nicht primär um die Bekämpfung von Kinderpornographie, sondern um die Etablierung einer umfangreichen Infrastruktur zur Internet-Kontrolle. Aus der Netzgemeinschaft und von den Internet-Zugangsanbietern kamen schon sehr früh Vorschläge, wie man effektiv gegen Kinderpornographie im Internet vorgehen kann. Auch der praktische Beweis, dass die Vorschläge funktionieren, wurde längst erbracht [3]. Jetzt zeigt sich, warum diese ignoriert wurden: Kinderpornographie ist nur ein Vorwand, um den Boden für eine generelle Inhaltskontrolle im Internet zu bereiten.

Dabei schreckt Frau von der Leyen auch nicht vor Falschbehauptungen zurück. Die bekannt gewordenen Sperrlisten aus den skandinavischen Ländern zeigen: Anders als von der Ministerin behauptet, stehen die Server, die Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern verbreiten, nicht in obskuren Bananenrepubliken [4]. Sie stehen unbehelligt in den USA und Westeuropa einschließlich Deutschlands – das ist der eigentliche Skandal [5].

Das Internet war und ist nicht der angebliche ‚rechtsfreie Chaosraum‘. Man muss sich nicht ins Internet begeben, um hemmungslos ‚mobben, beleidigen und betrügen‘ zu können. Im Gegenteil! Es wäre sogar dumm, so etwas ausgerechnet im Internet zu tun, denn die Aufklärungsquote von Straftaten im Internet war nach der Polizeilichen Kriminalstatistik 2007 über 50% höher als bei Straftaten ohne Internetbezug [6].

Erst kürzlich hat der frühere Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Sperr-Gesetzes geäußert [7,8]. Wie zahlreiche andere Kritiker hält er den Beschluss nur für sehr begrenzt wirksam und spricht von ’symbolischer Gesetzgebung‘ [9].

Frau von der Leyen scheint das Internet als neues Feindbild ausgemacht zu haben und ignoriert in ihrem Vorgehen alle Argumente der Fachleute. Mit ihren jüngsten Äußerungen weitet sie die Kampfzone deutlich aus: Es geht nicht mehr nur um gesellschaftlich einvernehmlich geächtete Schwerstkriminalität, sondern auch um individuelle Moralvorstellungen und Benimmregeln. Dafür definiert sie kurzerhand die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde um: vom Abwehrrecht gegen den Staat in eine Pflicht zum staatlichen Eingreifen [10].

Wir fordern daher die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf:

Reduzieren Sie die Arbeitsbelastung des Bundesverfassungsgerichts und erweisen Sie unserem Grundgesetz wieder mehr Achtung.“

 

[1] http://www.abendblatt.de/politik/article1120772/Kampf-gegen-Schmutz-im-Internet-wird-verschaerft.html
[2] http://www.welt.de/politik/article4242399/Von-der-Leyen-stellt-klar-keine-weiteren-Sperren.html
[3] http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html
[4] http://blog.odem.org/2009/07/schurkenstaat-indien.html
[5] http://blog.odem.org/presse/FITUG-Pressemeldung-Internet-Sperren.pdf
[6] 82,9% gegenüber 55,0% Aufklärungsquote. Zahlen aus: PKS 2007, Herausgeber: Bundesministerium des Innern; http://www.bka.de/pks/pks2007/
[7] http://www.presseportal.de/pm/7840/1449438/zdf
[8] http://aspekte.zdf.de/ZDFde/inhalt/6/0,1872,7611174,00.html
[9] http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/Interview_mit_Wolfgang_Hoffmann-Riem/500/809494?inPopup=true
[10] http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/08/02/die-meinungsfreiheit-als-sondermull/

Foto: Michael Panse, Erfurt

Zum ersten Mal in Bayern: GOLDFISCHEN.

Veröffentlicht am

NEU Goldfischen klein f InternetBekanntlich wird in München und Umgebung kulturell sehr viel geboten. Ein sehr junges Theaterstück wird Ende März von einer kleinen, aber engagierten Theatergruppe aufgeführt. Wöchentlich zwischen 10 und 12 Stunden Arbeit waren ein halbes Jahr notwendig, um dieses Theaterstück präsentieren zu können. Es handelt sich um “Goldfischen” von Jan Neumann, das 2004 in Köln uraufgeführt wurde.

3 Personen und alle Hauptrollen: Martin (Julian Benz) und Katja (Leonie Pokutta), beide arbeitslos, besuchen ihren Freund Nick (Niklas Lüst), der gerade für die Abschlussprüfung büffelt. Sie wollen mit ihm feiern – Feiern ohne Ende. Das Leben ist eine große Party. Regel Nr. 1: Wer zuerst die Wahrheit sagt, ist der Loser. Regel Nr. 2: Menschen, die am Abgrund stehen, bekommen einen Schubs. Die beiden halten Nick vom Lernen ab, verschwenden sein Geld und krempeln seine Wohnung um. Nick vermasselt die Prüfung, hat Stress mit seiner Bank und hohe Schulden. Er ist am Ende. Nick kennt die beiden. Und spielt das Spiel mit – auf seine Art: Drogen, Sex, Partys und Spiele. Vieles bleibt verborgen, kommt erst am Ende des Stücks zum Vorschein – aber auch nur, wenn man tatsächlich aufgepasst hat.

Ein Krimi, der allerfeinsten Art, auch wenn man laut Darstellern noch die Silbe “Psycho-” anfügen sollte. “Es gibt zwar eine Art Fall, aber keinen Mord.”, so Regisseur Nikolaus Frei. “Vollkommen anders als althergebrachte Dramatik”  – wie das ZDF zu berichten weiß. Das Stück ist dort bereits bekannt, lief es doch schon auf dem ZDF Theaterkanal. NEU IMG_5072Zu dem Autor Jan Neumann besteht laut Regisseur Nikolaus Frei Kontakt, er wurde auch schon zur Aufführung eingeladen. Durch das Internet sei er auf das Theaterstück gestoßen, als er auf der Suche nach einem Theaterstück mit einer Besetzung von 3 Personen suchte. Man war sich schnell einig, dass dieses das Richtige sei. Auch die Altersklasse wird durch die 18- bis 20-jährigen Schauspieler optimal und realistisch dargestellt.
Auf die Frage, ob Leonie sich mit ihrer Rolle identifizieren könne, mNEU IMG_5113eine sie nur “Anfangs kam mir diese Rolle völlig fremd  vor, da ich ihre Verhaltens- und Vorgehensweise seltsam fand. Als ich aber nachdachte, was ich in einer solchen Situation machen würde, wurde mir klar, dass ich ähnlich reagieren würde”, “was sicher auch daran liegt, dass man im eigenen Leben ganz andere Wege einschlägt”, ergänzt Frei.
Als Schulaufführung würden die Gymnasiasten das Stück allerdings nicht bezeichnen. “Wir haben einen viel größeren Zeitrahmen dafür angesetzt und auch die Kosten waren viel höher, als für gewöhnliche Schulaufführungen. Dieses Stück muss man ganz oder gar nicht spielen – nett spielen ist hier nicht ausreichend – wir wollen 100 Prozent.
Die Jungschauspieler erhoffen sich keine großen Einnahmen, sondern gehen das ganze erst einmal bescheiden an: “Uns kommt es erstmal auf Erfahrungen an. Wir wollen uns etwas mit Psychologie auseinandersetzen.”, so Leonie und Niklas meint  “Ja, mir ist die Herausforderung, solch ein Stück zu spielen sehr wichtig”.
Das gesamte Stück wird aus dem Etat der Schule und besonders aus Spenden finanziert. Wer dieses tolles Projekt unterstützen will, kann gerne an einem der untenstehenden Termine vorbeischauen. RatzingerOnlin berichtet.

Aufführungen:
19. März 2009, 20:00 Uhr – Schloss Reichersbeuern, Aula
23. März 2009, 20:00 Uhr – Schloss Reichersbeuern, Aula
25. März 2009, 20:00 Uhr – Schloss Reichersbeuern, Aula
27. März 2009, 20:00 Uhr – Schloss Reichersbeuern, Aula
02. April 2009, 19:30 Uhr – “Blackbox”, Gasteig München

Etwa 90 Minuten.

Eintritt frei – Spenden erwünscht

Die offizielle Internetseite der Aufführung.


(c) Dominik Ratzinger