Eigene Rechtseinstellung: Schwarzfahr-Fan vor Gericht.

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Den Paragrafen „Erschleichen von Leistungen“ hat er sich selbst definiert: Wenn er deutlich anzeigte, dass er bvgschwarzfuhr, so könne es sich auch nicht um „erschleichen handen“.

Wenn Edgar von H. mit der Bahn fährt, steckt er sich vorher ein Schild an die Jacke. Aufschrift: „Freie Fahrt in Bus und Bahn. Ich zahle nicht!“ Herr von H. ist nämlich der Meinung, dass wenn er deutlich anzeigt, dass er nicht bezahlt, er auch keine Leistung erschleichen würde. Nach dem Strafrecht könne man ihn somit nicht belangen. Freitag saß er dennoch wieder im Amtsgericht.

Mehrere Aktenordner brachte der Schwarzfahrer mit. Die 24 Fälle der Anklage gab er freimütig zu. Edgar von H. genehmigt sich seit zwei Jahren einen Nulltarif. Schließlich habe er kein Geld, um Bus oder Bahn zu bezahlen. Trotzdem sieht es nicht gut aus, für ihn: Das Bundesverfassungsgericht entschied bereits vor elf Jahren, dass das Tatbestandsmerkmal „Erschleichen“ eine weite Auslegung zulasse.

Ein Urteil gegen Edgar von H. ist aber vorerst nicht in Sicht. Weil Zeugen fehlten, wurde der Prozess ausgesetzt.

Foto: Pixelio.de / Bardewyk.com

Update 6/6: Das muss in 9 Monaten noch gemacht werden.

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Folgende Aktionen müssen während meines Zivildienstes noch erledigt werden:

(Bisher 14 von 23, Zivildienst 9. von 9 Monaten)
Letzte Aktion: Weißwurstfrühstück mit Weißbier

  • Theaterstück „Goldfischen“ (RatzingerOnline berichtete) am 02. April >> Erledigt
  • Demonstration gegen Genmais am 25. Februar >> Erledigt
  • Starnberger See: Schwimmen >> Erledigt
  • Im Kloster Andechs ein Bier trinken
  • Turm von der Marienkirche besteigen >> Erledigt
  • Schwarzfahren >> Erledigt
  • Mindestens eine Oper besuchen
  • Im Englischen Garten Joggen gehen
  • Weißwurstfrühstück mit Weißbier >> Erledigt
  • Den Starnberger See mit dem Rad umrunden (etwa 55km)
  • An einem Abend alle Münchener Biere durchprobieren >> Erledigt
  • Ins Sissi-Museum gehen
  • In den großen Discopark „Kultfabrik“ gehen und ewig tanzen >> Erledigt
  • 9live in Unterschleißheim besuchen und Autogrammkarte von Jürgen abstauben
  • Mindestens eine Ausstellung/Vernisage besuchen >> Erledigt
  • Ins Deutsche Museum gehen >> Erledigt
  • Im Olympia-Einkaufszentrum big shoppen >> Erledigt
  • Hofbräuhaus, Flirten mit hübschen Amerikanerinnen >> Erledigt (auch wenn es nur ne Engländerin war)
  • Pasta e Basta, Essen gehen >> Erledigt
  • Tierpark Hellabrunn
  • Bavaria Filmstudio
  • Auf dem Oktoberfest paar Mass trinken und Busserl bekommen >> Erledigt
  • Spiel in der Allianz-Arena anschauen oder den Jungs beim Training zuschauen
  • Roseninsel bei Possenhofen besuchen

 

Leider nicht alles geschafft… Naja.

Morgen gehts mal wieder los!!

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So, Halli Hallo.
Bevor ich mich in mein Bett begebe, melde ich mich heute noch mal zu Wort. Mir geht es gut – der Tag heute war nur sehr stressig. Ich bin morgen den ganzen Tag in München unterwegs und hatte deswegen noch einige Vorbereitungen zu treffen.

Um 06:37 Uhr gehts los zum Bahnhof Villingen. Von dort um 07:07 Uhr ab nach Ulm und von dort weiter nach München. Mein Baden-Württemberg Ticket gilt erst ab 09:00 Uhr, also drückt mir die Daumen, nicht beim Schwarzfahren erwischt zu werden . Dann gehts um 14:00 Uhr zum Bewerbungsgesprüch und danach treff ich mich mit meinem Onkel zum Running-Sushi-Essen.

Ich wünsch Euch was!

2mal Schwarzfahren an einem Tag o.O

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Als ich vor kurzem einen Monat in München lebte, wurde ich an einem Tag (beim Hinweg und beim Rückweg zur Arbeit) beim „Schwarzfahren“ erwischt. Aber ich hatte nur mein Wochenticket im Hotel vergessen. Heute musste ich mich mal wieder mit nem Brief verteidigen. Kennt sich da rechtlich jemand aus? Habe ich die Beweispflicht oder das Verkehrsunternehmen? Ich habe den Bürgermeister von München Ude flüchtig kennengelernt. Meint ihr, es bringt was, wenn ich mich an ihn wende? Die MVG ist ya ein städtisches Unternehmen…?!?!
Hier der Brief:

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Ihrer Mitarbeiterinnen informierte mich heute telefonisch über die Kosten, die mir von der MVG (Münchener Verkehrsgesellschaften) auferlegt worden sind und ich bin aus allen Wolken gefallen. Vor einigen Monaten bereits, hatte ich der MVG alle meine Fahrscheine, die sich über einen Monat Aufenthalt in München angesammelt hatten und zusätzlich auch 2 Wochentickets, von denen eines zum Zeitpunkt noch gültig war, zugeschickt. Da ich nie eine Antwort der MVG erhielt, ging ich davon aus, die Sache hätte sich mittlerweile erledigt. Ich habe weder ein Antwortschreiben; noch meine Fahrscheine zurückbekommen.
An dem Tag, als ich zweimal ohne gültigen Fahrschein erwischt wurde, hatte ich mein Wochenticket im Hotel vergessen. Der Zug war total überfüllt, sodass ich weder einen Sitzplatz bekam, noch mich an irgendeiner Stange, etc. festhalten konnte.
Mein Mitreisender Roman Frei, bekam sein erhöhtes Beförderungsentgeltes bereits erlassen, obwohl er zusammen mit mir unterwegs war. Was ist das bitte für eine Ungerechtigkeit? Ich muss bezahlen, weil ich vielleicht ein paar wenige Monate älter bin?!
Ich fordere von der MVG eine erneute Prüfung meiner Unterlagen, die noch immer bei der MVG sind, eine anschließende Übersendung meines Eigentums und die Stornierung des erhöhten Beförderungsentgeltes, da dieses nicht rechtens zustandegekommen ist.
Ich bin weder in der Lage, noch in der Bereitschaft, dieses zu zahlen und werde mich ggf. an die zuständige Verbraucherzentrale, sowie meinen Anwalt wenden.
Ich bitte Sie um Antwort per Post oder Fax. […] Vielen Dank!

Hochachtungsvoll,

Dominik T. Ratzinger

Die Schw**ne wollen 110,– EUR…