EU reagiert: Aktion gegen Klingelton-Abzocker.

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Die Fallen sind bekannt, jedoch wurde nie reagiert: Ein großer Prozentsatz von Teenagern fällt immer telefonwieder auf vermeintliche Gratisangebote von Klingeltonanbietern herein. Nun wurde reagiert.

Wegen Missbrauchs beim Verkauf von Klingeltönen hat die Europäische Kommission mehr als 200 Intenetplattformen korrigieren oder schließen lassen – ein Maßnahme, die schon viel früher notwendig gewesen wäre. Immer wieder fallen Teenager auf diese Fallen herein, schließlich seien sie oft Zielgruppe der unsiösen Anbieter. Besonders bei der Angabe der Preise war geschummelt worden, aber auch die Kontaktaufnahme zum Anbieter war in der Vergangenheit erschwert.

Wie die EU-Kommission mitteilte, sei eine Reihe von Angeboten als „gratis“ angepriesen worden, die Verbraucher hätten tatsächlich aber langfristige Verträge eingehen müssen. In anderen Fällen seien Gebühren verschwiegen worden. Mehr als 550 Internetangebote waren kontrolliert worden, 300 Angebote wurden dann in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen angemahnt worden. Zum Teil wehrten sich die Anbieter laut Kommission mit rechtlichen Mitteln gegen die angemahnten Änderungen. Europaweit seien inzwischen aber 159 Seiten korrigiert und 54 geschlossen worden.

Insgesamt 24 Staaten waren an der Aktion beteiligt – teilweise auch mit grenzübergreifenden Zusammenarbeit bei einzelnen Anbietern. Laut Experten gingen diese Prüfungen aber nicht weit genug. So fallen noch immer viele Jugendliche auf Abofallen, auch über TV-Angebote herein.

Webserie: Beschwerden und Reklamationen per Web 2.0.

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Willkommen in der neuen Serie „Neue Webdienste“.

Heute gehts los mit dem tollen neuen Service „Reclabox“. Kennen Sie das, dass manche Firmen auf Ihre Beschwerden einfach nicht reagieren? Wollen Sie sich mit anderen austauschen oder sich einfach vorher über eine Firma informieren?

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Da hilft Ihnen Reclabox weiter, denn auf der Seite können Beschwerden und Reklamationen geschrieben und gelesen werden. Der Dienst hat es sich zur Aufgabe gemacht, den deutschen Verbraucherschutz zu verbessern, da man bei den Verbraucherzentralen ja größtenteils Bearbeitungsgebühren bezahlen muss.
Nachdem man eine Beschwerde verfasst, die Kategorie ausgewählt und das ganze abgeschickt hat, wird die bemängelte Firma über die Publizierung informiert. Diese hat das Recht zur Stellungnahme. So hat sich zum Beispiel die Firma Saturn zu Unfreundlichkeiten der Mitarbeiter geäußert:
Sehr geehrte Frau Schmidt,

die entstandene Unzufriedenheit in Bezug auf den Service und vor allem den Umgang mit unseren Kunden bedauere ich sehr.

Ebenfalls bedauernswert ist die Tatsache, dass wir als Vermittler zwischen Hersteller und Kunde zeitweise leider gezwungen sind Entscheidungen zu treffen, die Ihnen weder logisch noch kundenfreundlich erscheinen. In der Tat sind wir mehr als angehalten uns insbesondere Ihren Wünschen anzunehmen. Deswegen kann ich das Angebot meiner Mitarbeiterin nur wiederholen und Ihnen anbieten, das entsprechende Gerät zum Hersteller oder einer seiner Partnerwerkstätten einzuschicken. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass Sie als Kunde bei einem weiteren Fehler am Gerät sofort auf eigenen Wunsch vom Kauf zurücktreten können, bzw. das Gerät in ein Neues umtauschen können. Natürlich stellen wir Ihnen für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät.

Für Ihre entstandenen Unkosten würden wir Ihnen gern einen kleinen Ausgleich anbieten. Wie wir Ihnen diesen zukommen lassen, können wir gern telefonisch oder hier vor Ort klären. Bitte lassen Sie mir vor einem eventuellen Besuch unseres Hauses eine Nachricht zukommen, damit ich zum entsprechendne Zeitpunkt auch vor Ort bin.

Betrug bei Maxdome: Feedback.

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UPDATE 05.01.09: 1und1 hat mittlerweile nachgegeben. Maxdome Premium gekündigt!

Eben zu diesem Eintrag zur Firma Maxdome folgende Nachricht erhalten… Scheint größerer Betrug zu sein.

Hallo Dominik,

ich habe Dein Problem mit Maxdome gelesen.

Ich habe momentan das gleiche Problem.

Ich lass mir das aber nicht gefallen und habe mir einen Anwalt besorgt.

Trotz anwaltlichem Schreiben wollen Sie mir ab 08.12 den Anschluss stilllegen.Bin mal gespannt…

Wenn Du was Neues  über diese Mistfirma weißt kannst Du mir ja antworten.

 

Vielen Dank für jede Rückmeldung!

Betrug bei 1und1 und Maxdome.

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UPDATE 05.01.09: 1und1 hat mittlerweile nachgegeben. Maxdome Premium gekündigt!

An Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Paulinenstr. 47

D-70178 Stuttgart

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Beschwerde gegen die Firma 1&1 Internet AG, sowie deren Firma Maxdome erheben. Ich erhielt einen Anruf der Firma 1&1 wegen einer „Sonderaktion“ von Maxdome. Mitarbeiter XXX bot mir ein Testangebot des „Premium-Pakets“ an, ich würde aber noch eine Bestätigungs-E-Mail bekommen, in der ich das Angebot bestätigen müsse und erst dann würde ein Vertrag zustande kommen, der sich nach dieser Probezeit verlängert. Eine solche E-Mail erhielt ich nie. Stattdessen eine nach einigen Wochen eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 19,99 EUR.

Ich legte schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung ein. Nach einigen Tagen erhielt ich eine Zahlungsaufforderung, ich solle den Betrag überweisen. Nie erhielt ich eine Antwort auf den von mir übersandten Einspruch gegen die Rechnung. Der Skandal: Mein Telefonanschluss wurde gesperrt. Zwangsweise musste ich den Betrag bezahlen, da ich auf meinen Telefonanschluss angewiesen bin.

Im Internet sind Hunderte von wütenden Kunden zu finden, die auf diese Weise auf 1&1 reinfielen – das Schema immer das gleiche.

Bis heute habe ich keine Antwort erhalten und nun eine Kündigung meines Anschlusses bei 1&1 beantragt. Ich hoffe, dass Sie mir und weiteren Kunden in diesem Falle weiterhelfen können und fordern, dass ein solches Vorgehen der Firma 1&1 in Zukunft unterlassen wird.

Mit freundlichem Gruß,

An

1und1 Internet AG Elgendorfer Straße 57

D-56410 Montabaur

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich unseren 1&1-Anschluss zum 01. Januar 2008. Ihre Vorgehensweise im Falle meiner Reklamation über die Rechnung von Oktober 2008 war eindeutig falsch und nicht gesetzmäßig:

  1. Der Rechnungsbetrag müsste – für eine Sperrung – mindestens 75 EUR betragen.

  2. Sie dürfen den Anschluss nicht sperren, wenn es sich nicht um Verzug, sondern um eine Reklamation der Rechnung handelt.

  3. Die Reklamation meinerseits wurde durch Ihre Firma – trotz Einschreiben mit Rückschein – ignoriert und ich erhielt nie eine Antwort.

Ich beziehe mich u.a. auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 17. April 2008. Somit ist es mir gestattet, von dem Vertrag zurückzutreten, bzw. diesen zu kündigen.

Ich bestehe auf eine Rückzahlung der beanstandeten Gebühren, die durch meinen nicht geschlossenen Maxdome-Vertrag zustande gekommen sein sollen. Wie auch ich, fühlen sich hunderte von Kunden geprellt und um Ihr Geld betrogen. Sollten Sie dieser Kündigung widersprechen, bzw. die von mir beanstandeten Gebühren nicht zurückzahlen, werde ich zum obengenannten Termin Klage gegen 1&1 einreichen. Desweiteren wurde die Verbraucherzentrale und die Bundesnetzagentur über die Vorfälle informiert.

Ich freue mich auf Ihre schriftliche Kündigungsbestätigung, die innerhalb 14 Tage per Post von mir erwartet wird.

Hochachtungsvoll,