Vorratsdatenspeicherung in Rumänien verfassungswidrig.

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In Deutschland hatte es aufgrund der Vorratsdatenspeicherung, für die sich besonders Wolftelefongang Schäuble einsetzte, große Proteste gegeben. Auch in Rumänien stand die Speicherung aller Telekommunikationsdaten zur Debatte – allerdings wurde dort letzendlich anders entschieden, als in Deutschland.

Wie die rumänische Nachrichtenagentur Mediafax am Donnerstag berichtete ist die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von einem Verfassungsgericht in der Landeshauptstadt Bukarest für verfassungswidrig erklärt worden. Die Erfassung und Speicherung von Kommunikationsdaten und Handystandorten ohne einen konkreten Verdacht, sei nicht mit dem Artikel 28 der rumänischen Verfassung vereinbar. Das Gericht reagierte somit auf eine Klage einer Demonstrationsbewegung, die gegen den Mobilfunkbetreiber Orange eine Klage angestrengt hatte. Kommentar von einem österreichischen Bürger: „Rumänien ist freier als Österreich? Meine neue Wahlheimat!“

Foto: Christian Seidel / pixelio.de

Immunität aufgehoben

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Mafiaboss Berlusconi hat heute seine Immunität verloren. Nicht, dass diese Thesberlusconie bestätigt wäre, dass er Mafiaboss wäre, aber immer wieder taucht er im Zusammenhang mit dieser Vereinigung auf.

Nach der Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichts sei das auf Berlusconi zugeschnittene Gesetz zur Immunität ranghoher Politiker nicht verfassungskonform und werde mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Gleich mehrere Verfahren sollen nun gegen Berlusconi vor Verjährung wiederaufgenommen werden. So wird gegen ihn in Zukunft wohl auch wegen „Beeinflussung von justizbehörden“ wieder ermittelt. Ausserdem soll er seinen früheren Anwalt David Mills für Falschaussagen in den 90er Jahren bezahlt haben.

Rüchtrittsforderungen hatten bisher allerdings keine Chance. „Nichts wird passieren, wir werden weitermachen“, sagte der Ministerpräsident in Rom. Und: „Ich habe nie daran geglaubt, dass die Norm bestätigt würde bei elf linken Richtern.“

Das Immunitätsgesetz verletze den Verfassungsgrundsatz, dass jeder vor dem Gesetz gleich sei, hieß es.