Achtung, Kann Quecksilberreste enthalten!

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Bald wird es die alten Glühbirnen nicht mehr geben. Die sollten in baldiger Zeit durchlampe „umweltschützende“ Energiesparlampen ausgetauscht werden. Umweltschützend – wenn man mal vom Quecksilber absieht.

Dieses Zitat stammt von der Verbraucherzentrale und beschreibt, wie man mit zerbrochenen Energiesparlampen umgehen soll:

Suchen sie sich ein Glas mit Schraubverschluss und sammeln die großen Stücke ein. Nehmen sie ein Stück Pappe und kehren sie die restlichen Scherben zusammen. Jetzt nehmen sie zu Hilfe ein Blatt Papier, kehren mit der Pappe die Scherben auf dieses Papier und schütten vorsichtig die Scherben ins Glas. Dann könne sie am besten einen feuchten Lappen nehmen und damit versuchen, die kleinen Scherbensplitter zu entfernen. Tun sie auch den feuchten Lappen mit in das Glas. Die Handschuhe müssen sie mit entsorgen. Und zur Sicherheit können sie einen Aufkleber anbringen: Achtung kann Quecksilberreste enthalten.

Das Bundesumweltministerium ergänzt:

Den kontaminierten Teppich dann am besten ausschneiden und entsorgen – auf keinen Fall aber saugen.

Super, da fühlt man sich ja wirklich sicher. Und als wäre das nicht genug, wird noch vom Institut für Rechtsmedizin München beschrieben, was passieren würde, wenn man das Quecksilber wegsaugen will:

Das Quecksilber, das zunächst in flüssiger Form im Boden drin liegt, wird in den Staubsauger hineingerissen, wird damit zerrissen, zu ganz kleinen Tröpfchen. Diese ganz kleinen Tröpfchen gehen durch den Staubsaugerbeutel voll durch. Mit anderen Worten: Sie kommen hinten wieder raus, man bläst sie richtiggehend in die Luft. Das ist der Supergau.

Klasse, das wir uns für diese perfekte Umweltschutzmaßnahme entschieden haben…

Quelle: Fefes Blog, Bayerischer Rundfunk.
Foto: Viktor Mildenberger / Pixelio.de.

Abmahnung des NDR an einen Blogkollegen.

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Ein Mitarbeiter des Norddeutschen Rundfunks soll eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt haben, den GEZ-Kritiker Bernd Höcker abzumahnen, da dieser dessen Name in seinem Blog erwähnt hat.gericht Laut dem Blog von Höcker wurde der Streitwert auf 50.000 EUR angesetzt.

Ganz offen hat sich der freie Journanlist bisher über die GEZ („Gebühreneinzugszentrale“) in seinem Onlineblog „Meine Zwangsanmeldung“ ausgelassen. Er prangerte die Rundfunkgebühren stets an und erfand die abenteuerlichsten Synonyme für die Gebühren („Zwangsgeld“, „Rundfunkzoll“ etc.). Seit 31. Dezember ist der Weblog nun offline. Gilt hier etwa die Devise: Lieber eine Person bestrafen und damit Tausende erziehen?

Grund der Schließung: Höcker wurde von den Anwälten eines NDR-Mitarbeiters abgemahnt. Dieser machte von seinem Persönlichkeitsrecht Gebrauch. Auf seiner Homepage vermutet Höcker, dass der NDR direkt dahinter stünde. Da der NDR aber als Unternehmen kein Persönlichkeitsrecht einklage könne, würde er diese Person vorschicken.

Aufgrunddessen, dass der Name so häufig auf dem Onlineblog vorgekommen sein soll, entschied sich Höcker nun für die generelle Schließung des Internetangebots. Unmöglich könne er die Seite durchsuchen, da es sich mittlerweile um 136 DIN A4 Seiten handelte. Sollte er nur einen Namen übersehen, würde das für ihn in existenzbedrohenden Kosten enden.

Höcker ruft auf seinem gesperrten Blog zu einer zweifelhaften Kunstaktion auf. Außerdem – dies liegt auch mir am Herzen – bittet er um Spenden. Die Kontoverbindung ist hier zu finden.

Foto: Michael Grabscheit / Pixelio.de