Euroweb lässt Nerdcore schließen

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Die Firma Euroweb, welche schon in der Vergangenheit durch vielzählige Abmahnungen aufgefallen ist, hat nun offenbar den Blog ’nerdcore.de‘ abgemahnt. Da der Blogbesitzer nicht reagierte, wurde der Nummer 2-Blog Deutschlands nun geschlossen.

Das es so weit kommen kann, hat wohl keiner gedacht: Das zweitgrößte Blog Deutschland wurde von Euroweb wegen einiger Artikel der Vergangenheit, in denen die Qualität von Euroweb-Internetseiten angezweifelt wurde, abgemahnt. Doch dabei blieb es nicht. Als der Blogbesitzer nicht reagierte, erwirkte Euroweb, mit Sitz in Düsseldorf, die Zwangsvollstreckung der Domain nerdcore.de. Nun erscheint beim Aufruf der Domain ein nahezu schadenfroh klingender Text, der von Euroweb erstellt wurde. Die Überschrift lautet „Neue Erfahrung für Blogger: Blogbetreiber verliert seine Domain nerdcore.de.“.

Doch auch Euroweb hätte wohl nicht mit einem solchen Anstrum gerechnet: Auf Twitter und Facebook werden im Sekundentakt Kommentare, Beschimpfungen und Kritik gepostet, viele Print-Medien berichten über den Vorfall.

Man muss kein Social Marketing Experte sein, um zu sehen, dass Euroweb seinen Ruf nachhaltig geschädigt hat.

Retten, was noch zu retten ist: Abmahnaktion von Schwalbe.

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Die Ralf Bohle GmbH („Schwalbe“, Hersteller von Reifen) hatte noch letzte Woche einige Blogger und Internethändler abgemahnt, da diese Bilder von Schwalbe-Produkten veröffentlichten (Netzpolitik.org berichtete). Dies hatte eine riesige Protestwelle zur Folge. Nachdem ich mich ebenfalls bei dem Unternehmen beschwerte, bekam ich nun folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Ratzinger,

wir danken Ihnen für Ihre Nachricht.

Ihren Unmut in dieser Angelegenheit, können wir voll und ganz nachvollziehen. Wie wir in unserer offiziellen Stellungnahme bereits betont haben, bitten wir für die von uns gewählte Vorgehensweise um Entschuldigung. Wir geben Ihnen recht, dass dieses absolut nicht dem partnerschaftlichen Verhältnis entspricht, welches uns bereits von Beginn an mit unseren Kunden verbindet.

Unter der Welle der Entrüstung dürfen wir jedoch den Sachverhalt nicht verzerren. Die Verwendung von Bildern unseres Hauses ohne unsere Zustimmung stellt in jedem Fall eine Urheberrechtsverletzung dar.
Das ist den Händlern, die Bildmaterial von uns nutzen, in der Regel auch bewusst. Natürlich ist uns daran gelegen, unseren Kunden professionelles Bildmaterial zu werblichen Zwecken kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Allerdings ist die Nutzung der Bilder an einen Lizenzvertrag geknüpft, den es seitens des Fachhandels als unser Partner, zu unterzeichnen gilt. Die Unterzeichnung eines solchen Vertrages ist gerade im Zeitalter des Internethandels
für Unternehmen unverzichtbar geworden, stellt sie doch die einzige Möglichkeit dar, sich vor Missbrauch des Bildmaterials zu schützen. Dies dient letztendlich nicht nur dem Produktschutz, sondern auch dem Schutz des Konsumenten.
Daher sind Urheberrechtsverletzungen kein Kavaliersdelikt mehr.

Wir distanzieren uns von den Vorwürfen der „Abzocke“ und „Bereicherung“. Um das zu unterstreichen, verzichten wir in allen Fällen auf die Begleichung von Anwaltskosten bzw. übernehmen diese.

Das Unternehmen Bohle war immer ein enger Partner des Fachhandels und wird dies
auch in Zukunft sein. Für unser in diesem Fall unangemessenes Verhalten möchten wir uns
aufrichtig entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen,

RatzingerOnline meint: Hoffentlicht gibt’s keine Abmahnung, für das Schwalbe-Logo, oben.

Neues zur Verfassungsklage gegen ELENA.

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Eben Bestätigung erhalten: Ich bin also dabei – und zwar bei der ELENA-Verfassungsklage. Wer will schon, dass alle seine Daten für jeden zukünftigen Arbeitgeber ersichtlich sind – sogar Daten, wie Verspätungen, krankheitsbedingte Fehlzeiten, Abmahnungen, Kündigungsgründe, Elternzeit sowie die Teilnahme an Streiks.

Hallo Dominik T. Ratzinger,

Du wirst es in den Medien mitbekommen haben: Alle Nachrichtensendungen haben darüber berichtet, am nächsten Tag stand es in den Zeitungen: Wir haben zusammen mit unseren Anwälten die Verfassungsbeschwerde gegen das Datensammelmonster ELENA am 31. März 2010 persönlich beim Bundesverfassungsgericht übergeben.

22.005 Menschen haben Ihre Vollmacht rechtzeitig an den FoeBuD geschickt. Diese haben wir in 62 leuchtend gelben Ordnern im Kleintransporter nach Karlsruhe gefahren. Und Deine Vollmacht war mit dabei: Sie hat von uns die Paginiernummer 116XXX bekommen.

Nun werden auch wir ein paar Feiertage einlegen und versuchen, uns ein wenig zu erholen. Herzlichen Dank für’s Mitmachen! Über den Fortgang der Aktion halten wir Dich auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
und schöne Feiertage
FoeBuD e.V.

Abmahnung des NDR an einen Blogkollegen.

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Ein Mitarbeiter des Norddeutschen Rundfunks soll eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt haben, den GEZ-Kritiker Bernd Höcker abzumahnen, da dieser dessen Name in seinem Blog erwähnt hat.gericht Laut dem Blog von Höcker wurde der Streitwert auf 50.000 EUR angesetzt.

Ganz offen hat sich der freie Journanlist bisher über die GEZ („Gebühreneinzugszentrale“) in seinem Onlineblog „Meine Zwangsanmeldung“ ausgelassen. Er prangerte die Rundfunkgebühren stets an und erfand die abenteuerlichsten Synonyme für die Gebühren („Zwangsgeld“, „Rundfunkzoll“ etc.). Seit 31. Dezember ist der Weblog nun offline. Gilt hier etwa die Devise: Lieber eine Person bestrafen und damit Tausende erziehen?

Grund der Schließung: Höcker wurde von den Anwälten eines NDR-Mitarbeiters abgemahnt. Dieser machte von seinem Persönlichkeitsrecht Gebrauch. Auf seiner Homepage vermutet Höcker, dass der NDR direkt dahinter stünde. Da der NDR aber als Unternehmen kein Persönlichkeitsrecht einklage könne, würde er diese Person vorschicken.

Aufgrunddessen, dass der Name so häufig auf dem Onlineblog vorgekommen sein soll, entschied sich Höcker nun für die generelle Schließung des Internetangebots. Unmöglich könne er die Seite durchsuchen, da es sich mittlerweile um 136 DIN A4 Seiten handelte. Sollte er nur einen Namen übersehen, würde das für ihn in existenzbedrohenden Kosten enden.

Höcker ruft auf seinem gesperrten Blog zu einer zweifelhaften Kunstaktion auf. Außerdem – dies liegt auch mir am Herzen – bittet er um Spenden. Die Kontoverbindung ist hier zu finden.

Foto: Michael Grabscheit / Pixelio.de

Armes Deutschland!

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Ich habe mich schon gefragt, wie lange diese ständig anhaltende Staatsverschuldung deschuldennn noch weitergehen soll. Bereits bei knapp 1.700 Millarden Euro ist die Bundesrepublik bereits angekommen, das sind pro Kopf etwa 26.800 EUR Schulden. Und es gibt keine Hoffnung zur Besserung – ganz im Gegenteil für 2010 sind 326 Millarden Euro Neuschulden geplant.

Doch jetzt hat die Europäische Union mit einem Strafverfahren gegen Deutschland eingegriffen und will so einen Schuldenabbau erzwingen. So wurde in Brüssel ein „Defizitverfahren“ gegen Berlin und acht weitere Defizitsünder in der EU auf den Weg gebracht.

Bei der Neuverschuldung dürfte Deutschland im laufenden Jahr 3,9 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt (BIP) erreichen, erlaubt sind höchstens 3 Prozent. Für das kommende Jahr werden 5,9 Prozent angenommen, berichtet die Zeit. Bereits seit 2003 sei von Seiten der EU ein Strafverfahren gegen Deutschland gelaufen; 2007 aber aufgrund „guter Führung“ eingestellt.

Deutschland wurde nun zur Minderung der Schulden aufgefordert. Die Union will Entlastungen von rund 15 Milliarden Euro, die FDP von rund 35 Milliarden Euro.

Du bist Terrorist: Keine Abmahnung!

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Schon einige Einträge heute gekommen, aber dieses Thema ist auch wichtig:
Viele von Euch, werden die Satire-Kampagne „Du bist Terrorist“ schon kennen. Ein Onlinevideo, welches die Kampagne „Du bist Deutschland“ durch die derzeitigen Diskussionen zur Sicherheit im Internet auf den Arm nimmt. [Siehe Video].

Gerüchten zufolge soll „Du-bist-Terrorist“ von der Firma kempertrautmann, die damals den offiziellen „Du-bist-Deutschland“-Spot produzierte, abgemahnt worden sein.

Auf Anfrage RatzingerOnline’s bei der Agentur kempertrautmann, folgende Antwort:

Lösung im Dialog: „Du bist Deutschland“ geht nicht gegen „Du Bist Terrorist“
vor, Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Kinder bleiben gewahrt

Gestern hat sich im Netz eine Diskussion um die Website www.DubistTerrorist.de entwickelt, die im wesentlichen auf
Missverständnissen beruhte. Michael Trautmann, Geschäftsführer von kempertrautmann, und Alexander Lehmann, Initiator der Seite www.DubistTerrorist.de haben miteinander telefoniert und die Angelegenheit gütlich geklärt. Das

Ergebnis: “Du bist Deutschland” wird nicht gegen Nutzung der Domain www.DubistTerrorist.de vorgehen. Adaptionen
und Satiren der Kampagne hat es immer gegeben, und die Verwendung von „Du bist…“ ist allgemein auch nicht geschützt.

Anders steht es um die Persönlichkeitsrechte der Kinder, die auf den Motiven der Kampagne „Du bist Deutschland“ abgebildet sind. Sie gilt es im Rahmen der Fürsorgepflicht zu schützen; die Eltern der Kinder haben der Nutzung
auch nur im Rahmen der Kampagne zugestimmt. Alexander Lehmann versprach daher, die Kinderbilder der Kampagne kurzfristig von seiner Website zu entfernen. um die Persönlichkeitrechte der Kinder zu wahren.

Inhalte von www.DubistTerrorist.de wurden im Telefonat nicht thematisiert, “Du bist Deutschland” bezieht hierzu keine Stellung.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Trautmann“